Hygienekonzept
Es gelten die 3Gs und die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW (ein Nachweis ist mitzuführen, und auf Verlangen vorzuzeigen). Darüber hinaus sind alle Teilnehmenden verpflichtet, täglich durch medizinisch geschultes Personal einen POC-Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Ein Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Hygienebeauftragter im DSD
Swen Poloczek
E-Mail: swen.poloczek@gmail.com
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