Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 1 - 20. Juni 2002



Der Start der neuen WHV–Vereinshilfe-Seite

Mit dem heutigen Datum startet die neue WHV–Vereinshilfe-Seite. Sie ist in der Aufmachung ähnlich gestaltet, wie die DHB–Vereinshilfe-Seite von Dieter Schuermann. Nur werden auf dieser Seite NRW/WHV-Themen im Vordergrund stehen.

Wir glauben, das mit der Zeit diese Seite ein informatives Nachschlagewerk zu Vereinshilfe- fragen wird; darüber hinaus werden in wöchentlicher Folge Informationen zur Breitensportarbeit im Verein gegeben und die Möglichkeiten aufgezeigt, weitere Informationen zur Thematik zu finden.


Das Vereinshilfe-Angebot:

Jugendhelfer–Lehrgänge (Trainer C – Helfer)

Seit Jahren bietet die Hockeyjugend Trainer-Helfer-Lehrgänge an. Sie werden in der Gesamtheit von den Vereinen gut angenommen; allerdings sind die Meldezahlen von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Mehrmals war man geneigt, in einem Jahr zwei Lehrgänge anzubieten, manche Jahre wurde der Lehrgang gerade ausreichend besetzt.

Wir glauben, es handelt sich dabei um Info-Defizite, oft kommt die Information nicht zum Interessenten.

Aber es gibt für die Vereine gute Gründe, diese Lehrgänge durch ihre Jugendlichen besuchen zu lassen.

  • Eine frühzeitige Mitarbeit im Verein bindet junge Mitarbeiter/-innen.
  • Auch wenn durch Berufsfindung, Studium, Familiengründung, usw., eine Pause der Mitarbeit entsteht, kommen oft derartig ausgebildete Jugendliche später in ihren alten Verein zurück.
  • Bei der gesamten Teilnahme (-zeitlich identisch mit dem Ausbildungslehrgang I) wird dieser Ausbildungsgang als Einführungslehrgang anerkannt. Mit dem 18. Lebensjahr besteht dann die Möglichkeit, den Prüfungslehrgang zu besuchen.

Die gewünschten Altersstufen (-darauf auch nur begrenzt) sind 15–17 Jahre.
Meldungen bitte an den
Westdeutschen Hockey-Verband e.V.
Friedrich–Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203/7381–682
Fax: 0203/7381-680
eMail: whv-gb@t-online.de .

    Der Termin für 2002:
  • Helferlehrgang I (15./16.11.2002)
  • Helferlehrgang II (29./30.11.2002 )
  • Helferlehrgang III (06./07.12.2002)

  • Die drei Lehrgänge müssen insgesamt besucht werden!


Ferienfreizeiten rechtzeitig für 2003 planen

Für das Jahr 2003 sollten uns die Vereine jetzt schon im Vorfeld ihre Ferienfreizeiten mitteilen; evtl. besteht die Möglichkeit, aus dem Landesjugendplan derartige Maßnahmen zu bezuschussen.
Infos: 0203/7381–682


Das besondere Thema:

Vereinsfusionen auf dem Vormarsch

Mit diesem Thema beschäftigte sich „VIBSS“, das VEREINS- INFORMATION- BERATUNGS- und SCHULUNGSSYSTEM. Der Artikel erschien in „Wir im Sport“ 6/2002; Autor: Peter Wolf – eMail: vibss@lsb-nrw.de .

„Auf geänderte Bedingungen einstellen“

Die Zahl der Vereinsfusionen hat in der letzten Zeit kontinuierlich zugenommen. Die Gründe dafür sind sicherlich vielschichtig. Auch Sportvereine unterliegen den sich ständig ändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Anmerk.: - auch Hockeyvereine/- abteilungen) und sie haben auf Dauer nur eine Chance, wenn sie sich auf diese geänderten Bedingungen entsprechend einstellen und anpassen.

Zudem sehen heute viele Vereinsmitglieder den Verein reinen Dienstleister an, der ein festes Angebot garantieren muss, und dies am besten ohne Mitgliedschaft und als Angebot auf Zeit.

Vereine stehen häufig aufgrund dieser geänderten Ansichten und Anforderungen der Vereinsmitglieder und der an den Sportangeboten Interessierten in einem Wettbewerb zueinander, der unter anderem dazu führt, dass häufig Vereinswechsel und Vereinsaustritte vom jeweiligen sportlichen Angebot des Vereins abhängen.

Ein weiterer Anlass für das großen Interesse an Fusionen sind die verschärften ( bzw. besser kontrollierten ) und sich häufig ändernden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass es immer schwieriger wird, Mitglieder für Vorstandstätigkeiten zu gewinnen.

Letztlich ist gerade bei den vielen Mehrspartenvereinen, ein häufig genannter Grund zur Fusion, die Schwierigkeit, die hohen Kosten einer einzelnen Abteilung ( z. B. Fußball ) den anderen Abteilungen transparent zu machen.

Aus den genannten Gründen bündeln immer mehr Vereine ihre Möglichkeiten in Start- oder Spielgemeinschaften, in BGB-Gesellschaften oder in der engen Form der Fusion.

Bei Spiel- oder Startgemeinschaften bzw. BGB-Gesellschaften und vergleichbaren formen der Kooperation gibt es keine allzu großen rechtlichen oder steuerlichen Anforderungen, insbesondere ist eine solche Form der Zusammenarbeit in der Regel zeitlich befristet oder kann ohne großen Aufwand wieder beendet werden.

Im Gegensatz dazu ist die Fusion oder Verschmelzung von Vereinen auf Dauer angelegt. Dabei sind vielfältige rechtliche oder steuerliche Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich sind folgende Arten der Fusion bzw. Verschmelzung für Vereine möglich:

  1. Aus zwei oder mehr als zwei bestehenden Vereinen wird ein neuer Verein gebildet.
  2. Ein oder mehrere Vereine lösen sich auf und schließen sich einem weiter bestehenden Verein an ( Dieser neue Verein kann anschließend relativ einfach seinen Vereinsnamen ändern ).
  3. Aus zwei oder mehreren Vereinen wird eine Abteilung ausgegliedert und diese Abteilungen schließen sich zu einem neuen Verein zusammen, während der Ursprungsverein als solcher, jedoch ohne die die ausgegliederten Abteilungen, bestehen bleibt.
  4. Aus zwei oder mehreren Vereinen wird eine Abteilung ausgegliedert und diese Abteilungen schließen sich einem weiter bestehenden Verein an ( Hier gilt bezüglich des Vereinsnamens das unter Punkt 2 Gesagte ). Auch bei dieser Variante bleibt der Ursprungsverein als solcher, jedoch ohne die ausgegliederten Abteilungen bestehen.

Besonders wichtig bei jeder Fusion sind die sportlichen errungenen Qualifikationen, die wohl in jedem Fall erhalten bleiben sollen. Wenn es hier keine Regelungen gibt, müssen Verhandlungen mit dem Verband geführt werden. In diesem Zusammenhang ist mit dem Verband auch vorab zu klären, dass bei der beabsichtigten Fusion keine sonst bei Vereinswechseln bestehenden Sperrfristen wirksam werden. Gerade im Fall der Fusion durch Neugründung ist eine vorherige Abstimmung mit dem Verband über Teilnahme an Ligawettbewerben, sportlichen Qualifikationen und den Mitgliederwechsel unerlässlich, weil hier ja ein neuer Verein entstanden ist ( bzw. entstehen soll ), der an Stelle der bisherigen Vereine am Wettkampfgeschehen teilnehmen soll.

Abschließend noch einige Erfahrungen aus der Praxis zum Thema Vereinsfusionen, die wir im Rahmen von VIBSS gemacht haben:

  • Mit einer Fusion löst man keine bestehenden Schwierigkeiten in bezug auf Kompetenzen, Zusammenarbeit im Vorstand oder finanzieller Natur ( Zwei kranke machen nicht einen Gesunden ).
  • Überlegen sie genau, mit wem sie fusionieren wollen, danach sollte Offenheit und Ehrlichkeit das oberste Gebot sein.
  • Die rechtlichen Anforderungen lassen sich in fast allen Fällen relativ einfach lösen, wichtiger und schwieriger ist meistens ein Weg zu finden, die Fusion allen Vereinsmitgliedern schmackhaft zu machen.
  • Legen Sie sich nicht frühzeitig auf eine bestimmte Form der Fusion fest. Wichtig ist, die Form zu finden, die von den meisten Vereinsmitgliedern mitgetragen wird.
  • Eine Fusion ist ein Kompromiss, um eine tragfähige Lösung für derzeitige und zukünftige Rahmenbedingungen zu finden. Bei einem Kompromiss müssen alle Parteien Zugeständnisse machen. Versuchen Sie nicht, alle Gegebenheiten und vor allem Besonderheiten der bisherigen Vereine im neuen Verein unterzubringen.

Folgende Artikel zu diesem Thema finden Sie in:
www.vibss.de

Fusion von Vereinen/Spaltung
Fusion von Vereinen/Verschmelzung oder Fusion
Fusion von Vereinen/Grundsätze der Umwandlung
Fusion von Vereinen/Fusionen von Vereinen nach dem Umwandlungsgesetz
Fusion von Vereinen/Rechtslage
Verschmelzung von Vereinen/Überblick

Mit freundlichen Grüßen

Gunolf Bach

 
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