Recht auf Verlegung von Spielen der Bundesligen der Herren Halle 2009/2010 ausgesetzt
Beschluss des DHB-Präsidiums v. 26.10.2009
Auf Vorschlag des Vorstands hat das Präsidium am 26.10.2009 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB einstimmig beschlossen, in der gesamten Hallenhockeysaison 2009/2010 das Recht der Vereine auf Verlegung von Spielen der 1. und 2. Bundesliga Herren gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen auszusetzen.
Anmerkung:
Dieses bedeutet konkret, dass alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga Herren einschließlich Viertelfinale und DM-Endrunde an den angesetzten Terminen ausgetragen werden müssen, auch wenn ein Verein Spieler für Länderspiele und Lehrgänge des DHB abstellen muss.
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss |