Änderung der SPO DHB zum 14.10.2011
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgende Änderung der SPO DHB beschlossen, die nach Bestätigung durch das Präsidium mit ihrer Veröffentlichung ab 14.10.2011 gültig ist.
Anhang 2 (zu § 27 Abs. 5 SPO DHB) wird wie folgt geändert:
Richtlinien für Werbung auf der Spielkleidung für den nationalen Spielverkehr
(1) Werbung auf der Spielkleidung ist erlaubt. auf der Rückseite des Trikots jedoch nur unterhalb der Rückennummer.
Bisherige Absätze 3 bis 5 werden 2 bis 4.
Erläuterung:
Bisher durfte im nationalen Spielverkehr die Rückseite des Trikots nicht für Werbung genutzt werden. Hiermit werden die nationalen Richtlinien für Werbung auf den Trikots denen der internationalen Verbände FIH und EHF angeglichen.
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB |