Änderungen der SPO DHB zum 01.11.2013
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat im Oktober 2013 mit Wirkung zum 1. November 2013 beschlossen, in § 32 Abs. 2 SPO DHB das Wort "aushändigen" durch "vorlegen" zu ersetzen. Gleichzeitig hat er einen Anhang zu § 32 Abs. 2 SPO DHB verabschiedet, der es künftig den Mannschaften ermöglichen wird, die Spielerpässe nicht nur in ausgedruckter, sondern auch in digitaler Form vorzulegen. Für die digitale Anzeige der Spielerpässe ist, vorerst nur für das Betriebssystem iOS, eine im Internet verfügbare App (Hockeypass) entwickelt worden. Einzelheiten zur App sind hier veröffentlicht:
» HockeyPass - die virtuelle Passmappe
Alle Änderungen der Spielordnung sind vom Präsidium des DHB bestätigt worden.
» zur Spielordnung
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA) |