Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Zuständigkeiten der Härtefallausschüsse in der Feldhockeysaison 2020
Aus gegebenem Anlass hat der SOA im schriftlichen Verfahren in Anhang 7 der SPO DHB klarstellend geregelt, dass der Bundesjugendvorstand zur Absage der Deutschen Jugendmeisterschaft berechtigt ist und dass in dieser Feldhockeysaison Härtefallanträge, die Vereine für Spieler stellen, die einer Jugendaltersklasse angehören, vom Härtefallausschuss des entsprechenden Landeshockeyverbandes zu entscheiden sind. Etwas anderes gilt nur hinsichtlich Spielern der Altersklasse der Weiblichen Jugend A und der Männlichen Jugend A (U 18), die (auch) für die Erwachsenenaltersklasse spielberechtigt sein sollen; in diesem Fall entscheidet der HA des DHB, wenn der beantragende Verein den Spieler (auch) in Spielen der Bundesliga einsetzen will. Die Zuständigkeit der Härtefallausschüsse für den Erwachsenenbereich bleibt unberührt (für Bundesligen ist der Härtefallausschuss des DHB zuständig, im Übrigen greift die Zuständigkeit des Landesverbands). Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die aktualisierte SPO DHB (Stand: September 2020) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die aktuellen Textänderungen sind hellblau markiert. Die Textänderungen, die bereits zuvor veröffentlicht worden sind, werden in der SPO DHB gelb (bei Inkrafttreten zum 1.8.2020) bzw. grün (bei Inkrafttreten zum 24.8.2020) markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 14.9.2020
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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