Erläuterung zum Wechselstichtag 01. November 2020
Zur Spielberechtigung für die Feldhockey Bundesligaspiele und Spiele der Jugend nach dem 01. November 2020
Da es in diesem Jahr 2020 notwendig werden kann, dass einzelne Bundesligaspiele dieser Feldhockeysaison entsprechend der Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB noch nach dem Stichtag 01. November ausgetragen werden, deshalb weist der SPA ausdrücklich darauf hin, dass für die Teilnahme an diesen BL-Feldhockeyspielen die Spielberechtigungen auch bei einem ordnungsgemäßen Vereinswechsel zum Stichtag 01. November so gültig bleiben, wie sie für die BL-Spiele vor dem 01. November gültig waren, solange der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.
Für alle Vereinswechsel behält der Stichtag 01. November seine in § 21 Abs. 1 SPO DHB festgelegte Bedeutung. Die Spielberechtigungen für die ausnahmsweise nach diesem Stichtag noch angesetzten Feldhockey Bundesligaspiele werden so bewertet, als würden diese Spiele vor dem Stichtag ausgetragen.
Bei einem Vereinswechsel bleibt allerdings zu beachten, dass die Spielberechtigung für den alten Verein dann erlischt, wenn der Spieler an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilnimmt.
Dem Beschluss des Bundesjugendvorstands (BJV) entsprechend gilt diese Regelung auch für die Spielberechtigungen der Jugendlichen hinsichtlich der Teilnahme an den Spielen und Turnieren der Jugend, die in dieser Feldhockeysaison ausnahmsweise noch nach dem Stichtag 01. November ausgetragen werden.
Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss
Deutscher Hockey-Bund e.V.
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