Hallenabrechnung Saison 2019 / 2020
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß Ausrichterkosten mit entsprechendem Formblatt bis 30.06.2020 nach § 4 (12 ) der ZSPO der Geschäftsstelle des HBW vorliegen müssen.
Später eingehenden Abrechnungen können nicht mehr angenommen werden.
Wolfram Proske
Hockeyverband Baden-Württemberg
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