DHB
Offizielle Mitteilungen
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DHB - Vorstand Nr. 59 vom 7.12.2011 |
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Die Teilnahme an "World Series Hockey in Indien" ist nicht erlaubt.
Entsprechend den Statuten der FIH regelt § 8 der Spielordnung des DHB, dass Verbände, Vereine und deren Mitglieder nur dann an Veranstaltungen im Ausland teilnehmen dürfen, wenn diese Veranstaltungen nach den FIH Statutes Article 5.4 und Bye Laws genehmigt sind (Sanctioned Events).
Da die FIH noch einmal ausdrücklich die anstehende „World Series Hockey in Indien“ als eine nicht genehmigte Veranstaltung deklariert hat (Unsanctioned Event), halten wir es für unsere Pflicht, hiermit unsere Mitglieder ebenso ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es nicht erlaubt ist, an diesem Turnier teilzunehmen.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass den FIH Statuten entsprechend und nach § 8 SPO DHB eine Teilnahme nur an genehmigten Veranstaltungen (Sanctioned Events) gestattet ist.
i.A. DHB-Vorstand
Harald P. Steckelbruck |
DHB - Vorstand Nr. 58 vom 24.10.2011 |
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Satzungskommission: Aufruf zur Mitwirkung an der Evaluierung
Der Bundestag im Mai in Bonn hatte angeregt, nach Verabschiedung und Inkrafttreten der neuen Satzung eine Kommission einzurichten, deren Aufgabe die fortlaufende Evaluation der Satzung bis zum kommenden Bundestag im Jahr 2013 ist. Die Kommission wird die Satzung und ihre Umsetzung evaluieren und gegebenenfalls anregen, sie an den Stellen anzupassen, die sich als nicht praktikabel, nicht zukunftsgerichtet oder einfach als nicht gewollt herausstellen. Dazu wird sie dem kommenden Bundestag Anregungen geben und möglicherweise Änderungsvorschläge unterbreiten. Der Bundesrat hat Anfang Oktober diese Satzungskommission berufen.
Mitglieder sind:
Dr. Christian Deckenbrock, Vizepräsident des Westdeutschen Hockey-Verbands (WHV), Bundesligaschiedsrichter und im internationalen Turniereinsatz bewährt, sowie seit kurzem Vorsitzender des Spielordnungsauschusses des DHB. Er ist Akademischer Rat am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln, dort habilitierend.
Jürgen Häner ist Mitglied im Spielordnungsausschuss des DHB, Mitglied im Arbeitskreis Satzung der Bundesligavereinsvertreter (BLVV), Teammanager der 1. Herren des Berliner HC sowie beruflich als Verwaltungsrichter tätig.
Prof. Dr. Remo Laschet, Vizepräsident Finanzen & Recht Deutscher Hockey-Bund, Rechtsanwalt in Köln.
Dr. Nicolaus Roltsch, Vizepräsident des Hamburger Hockey-Verbands (HHV), einer von drei Sprechern der Bundesligavereinsvertreterversammlung, Rechtsanwalt in Hamburg.
Harald Steckelbruck, hauptamtlicher Vorstand und Jugendsekretär des Deutschen Hockey-Bund und damit seit Jahrzehnten dem Deutschen Hockey-Bund verbunden, bei den letzten Satzungsänderungen stets in den vorbereitenden Kommissionen beteiligt.
Dr. Helmut Zipperer, Mannheimer HC, Hockeyspieler, Leiter Insolvenzabteilung beim Amtsgericht Mannheim.
Die Satzungskommission ist aber dringend auf Anregungen und Hinweise aus allen Gliederungen, Ausschüssen und Gremien des Verbandes ebenso angewiesen wie auf Erfahrungen der Mitglieder und Landesverbände. Alle, die Bedarf sehen, sind daher aufgerufen, der Satzungskommission ihre Erfahrungen mitzuteilen mit Hinweis auf die Vorschriften der Satzung, die davon betroffen sind und versehen mit möglichen Änderungsvorschlägen.
Der Deutsche Hockey-Bund hat zu diesem Zweck die E-Mailadresse:
eingerichtet, die ab sofort genutzt werden kann. Die Satzungskommission wird die eingehenden E-Mails auswerten und deren Inhalt in ihre Überlegungen einbeziehen.
Rege Anteilnahme an dem Diskussionsprozeß ist geradezu erwünscht.
Für die Satzungskommission
Prof. Dr. Remo Laschet, Koordinator
DHB-Vizepräsident Finanzen & Recht |
DHB - Vorstand Nr. 57 vom 11.10.2011 |
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Neufassung der DHB Satzung in Kraft
DHB Ausschüsse satzungsgemäß besetzt
Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die vom Bundestag 2011 in Bonn beschlossenen Änderungen der Satzung am 30.09.2011 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft. Sie wird hiermit veröffentlicht:
»Download der aktuellen Satzung hier
und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Service > Ordnungen.
Der Satzung entsprechend sind die DHB Ausschüsse besetzt worden, ebenso wie die gemäß Weisung des Bundestages zu bildende Satzungskommission. Die Besetzung der Ausschüsse wird hiermit bekanntgegeben:
»Download der DHB-Ausschüsse hier
i.A. DHB Vorstand
Harald P. Steckelbruck
DHB Jugendsekretär.
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DHB - Vorstand Nr. 56 vom 6.6.2011 |
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Beschlüsse des 50. Ordentlichen Bundestages
Der Bundestag des DHB hat am 21. Mai 2011 in Bonn die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes,
- Wahl des Präsidiums:
sowie die Vizepräsidenten für die Bereiche
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Sport: Dr. Michael Green,
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Breitensport und Vereinsentwicklung: Ralph Bonz,
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Wirtschaft: Prof. Dr. Remo Laschet,
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Kommunikation: Dr. Ingo Wolf.
Der Vizepräsident Jugend, Wolfgang Hillmann wurde bereits am 12.03.2011 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
- Neufassung der Satzung mit Inkrafttreten zum 01. August 2011
Satzung des DHB ab 01. August 2011 (PDF)
- Übergangsregelung zum Inkrafttreten der Satzungs-Neufassung
Übergangsregelung (PDF)
- Beitragsordnung - BO DHB
Beitragsordnung – BO DHB (PDF)
- Festsetzung einer Umlage in Höhe von € 2,00 pro Mitglied für das Jahr 2011, basierend auf den Mitgliedszahlen, die für die Berechnung der Grundbeiträge in der Beitragserhebung für das Jahr 2011 maßgebend sind.
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2012 und ab dem Jahr 2013:
- Grundbeitrag für das Jahr 2012 – € 2,00 und ab dem Jahr 2013 - € 3,50;
- Passbeitrag Erwachsene ab 2012 - € 17,00;
- Passbeitrag Jugendliche ab 2012 – € 8,50.
- Genehmigung des Jahresabschlusses 2010 und des Haushaltsplans für 2011,
- Wahl der folgenden Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes für die verbleibende Amtszeit der übrigen Mitglieder des BSG und des BOSG bis zum Bundestag 2013:
- Dr. Hans-Dieter Jörgens, Hamburg, Vorsitzender des BSG,
- Dr. Dirk Monheim, München, Beisitzer im BSG,
- Dr. Carl Christian Voscherau, Hamburg, Ersatzschiedsrichter im BSG.
Die vollständige Besetzung des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie bei www.hockey.de unter „Über uns“ > „Ausschüsse, Gremien“.
- Wahl der Kassenprüfer:
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Heiner Lohmann, Berlin, Kassenprüfer,
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Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
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Eric Pritsch, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
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Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.
- Ernennung von Hans Baumgartner zum Ehrenmitglied des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB. |
DHB - Vorstand Nr. 55 vom 4.5.2011 |
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Vergabe Deutsche Damen-Endrunde Feld 2011
Liebe Sportfreunde!
Die Ausrichtung dieser durch internationale Termine verschobenen Endrunde der DM der Damen wurde durch den DHB über hockey.de und hockeyliga.de insgesamt zweimal ausgeschrieben. Bewerbungen sind nicht eingegangen. Damit kommt die Bestimmung gemäß § 3 Abs. 1 SPO DHB zum Tragen, nach der der DHB beteiligte Vereine mit der Ausrichtung von Spielen um Deutsche Meisterschaften beauftragen kann, auch wenn sie sich nicht um die Ausrichtung dieser Spiele beworben haben. In erster Linie kämen dafür natürlich Teilnehmer an dieser Endrunde in Frage, welche aber wegen der anstehenden Play-Off-Spiele erst kurzfristig vorher feststehen.
Damit wäre nur eine kurze Vorbereitungszeit gegeben, was die reibungslose Durchführung dieser wichtigen Veranstaltung erschweren würde. Bevor diese Bestimmung also nun zur Anwendung kommt, hat sich die DHA im Auftrag des DHB um eine Lösung bemüht, die eine solche kurzfristige Entscheidung überflüssig macht. Die Rahmenbedingungen sind klar.
Die Durchführungsbestimmungen sind in der SPO DHB geregelt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Abrechnung der Veranstaltung § 11 Abs. 3 Satz 1 gilt. Einnahmen im Sinne dieser Bestimmung sind die aus dem Eintrittskartenverkauf (§ 12 Abs. 1). Ausgaben im Sinne dieser Bestimmung sind pauschale Organisationskosten (§ 12 Abs. 2 Buchst. a bis f), die der ZA mit dem ausrichtenden Verein abstimmt, Aufwendungen für Schiedsrichter und Turnierausschuss (§ 12 Abs. 2 Buchst. g), und die Fahrtkosten der Mannschaften nach den bekannten Sätzen, wobei der ZA die Entfernungskilometer festlegt. (§ 12 Abs. 2 Buchst. h), Die Abrechnung erfolgt gemäß § 11 Abs. 6 durch den Turnierausschuss.
Viele Vereine kennen das aus frühren Jahren. Unter diesen genannten Rahmenbedingungen gemäß SPO DHB hat sich der Uhlenhorster HC bereit erklärt, diese Veranstaltung am 4./5. Juni auszurichten und wird gemeinsam mit der DHA versuchen, den beteiligten sechs Damenmannschaften die bestmöglichen Voraussetzungen für diese Hockeyveranstaltung zu bieten. Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass unter den genannten Bedingungen nicht alle Standards aus den Endrunden der vergangenen Jahre in Düsseldorf und Mannheim gehalten werden können, da die Einnahmenseite dieser Veranstaltung nicht mit der der genannten Veranstaltungen vergleichbar ist.
Die DHA hat diese Entwicklung im Bundesligaausschuss ausführlich dargestellt. Trotz größter Bemühungen aller Beteiligten ist derzeit noch keine Lösung für die Zukunft in Sicht. Das hat aber jetzt nichts weiter mit dieser Veranstaltung zu tun, die sportlich auch so ein Erfolg wird. Die DHA wird auch in diesem Falle in bewährter Weise die Mannschaften mit den wichtigsten Informationen versorgen und steht für Fragen diesbezüglich jederzeit zur Verfügung. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss |
DHB - Vorstand Nr. 54 vom 21.3.2011 |
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50. Ordentlichen Bundestages 2011 des DHB in Bonn
Veröffentlichung der Tagesordnung
Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 50. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 21./22. Mai 2011 im Günnewig Hotel Bristol in Bonn fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.
Zeitplan Bundestag
21. Mai 2011
9.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10.00 Uhr Beginn des Bundestages
Bei Fortsetzung des Bundestages am 22. Mai 2011
8.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
9.00 Uhr Fortsetzung des Bundestages
Tagesordnung
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Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
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Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn Jürgen Nimptsch
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Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
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Wahl des Versammlungsleiters gem § 1(2) der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB und des Alterspräsidiums
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Ehrungen
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Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
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Bericht des Vorstandes
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Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2010
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Bericht der Kassenprüfer
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Entlastung des Präsidiums
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Entlastung des Vorstandes
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Wahl des Präsidiums
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Anträge
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Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2011
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Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
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Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte des DHB
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Festlegung des nächsten Ordentlichen Bundestages
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Verschiedenes
Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.
Anträge
Antrag des DHB-Präsidiums zur Neufassung der Satzung:
» Antrag des Präsidiums
Anträge des Berliner HV zu Änderungen der Satzung:
» Anträge des Berliner HV
Anträge des Bremer HV zu Änderungen der Satzung:
» Anträge des Bremer HV
Antrag des Westdeutschen HV zu Änderungen der Satzung:
» Antrag des Westdeutschen HV
Anträge der Vereine zu Änderungen der Satzung:
» Dürkheimer HC
» Eintracht Braunschweig
» ETUF Essen
» Großflottbeker THGC
» HTC Uhlenhorst Mülheim
» KKHT Schwarz-Weiß
» Klipper Hamburg
» Münchner SC
» Nürnberger HTC
» TSV Mannheim Hockey
» UHC Hamburg
» Berliner HC
» Club Raffelberg
» Rüsselsheimer RK
» TC Blau-Weiß Berlin
» Zehlendorfer Wespen
» SC Frankfurt 80
» TuS Lichterfelde
Antrag des DHB-Vorstands zur Reduzierung der Mannschaften der 1. Bundesliga:
» Antrag des Vorstands
Antrag des DHB-Präsidiums zur Beitragserhöhung:
» Antrag des Präsidiums
Antrag des DHB-Präsidiums zur Festlegung einer Umlage:
» Antrag des Präsidums
Formulierung der Beitragsordnung:
» Beitragsordnung
i.A. des Vorstandes
gez. Torsten Bartel
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Offizielle Mitteilungen |
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In den letzten ... |
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OHV |
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