Einsatz von SR-Beobachtern in der IG Nord
Auf der Sitzung des Haupt-und Spielausschusses der IGN am 24.08.2019 wurde auf Antrag der Verbände HHV/SHHV beschlossen, dass
- SR-Beobachter von Spielen in der IGN eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € je Spiel sowie eine Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 0.30 € je km erhalten,
- die Vergütung für den Beobachter einschließlich Fahrtkosten vom Heimverein vor Ort zu zahlen und in den Spielberichtsbogen einzutragen ist und damit in die Umlage der SR-Kosten mit einfließt.
Die Ansetzung von Beobachtern erfolgt allein durch den Vors. des SRA der IG-Nord oder eine von diesem beauftragte Person und muss im Spielplan des Internets eingetragen sein.
Frank Selzer
Vors. des Hauptausschusses IGN |