Nenngeld für die Regionalligen Ost
Beschluss des Vorstandes
Wie auf der regulären OHV-Sitzung im April angekündigt hat der Vorstand des OHV den folgenden Beschluss gefasst:
Die Höhe des Nenngeldes (vgl. OHV ZSpO Abschnitt 6, Ziffer 1) beträgt ab 1. August 2011 für ein Team in den Regionalligen (Damen, Herren, Feld und Halle) 100,- Euro. Die Bezahlung hat jeweils bis zum ersten Spieltag zu erfolgen. Davon werden 50 € ausschliesslich für die Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichtern verwendet.
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV |