Virtuelle Passmappe, Spielberichtsbogen
Seit dem Beginn der Hallensaison 2013/14 können die Spielerpäss auch in digitaler Form (virtuelle Passmappe) vorgelegt werden. Das ist in der Erläuterung zu § 32 ff der DHB Spielordnung geregelt:
Eine Mannschaft kann die Spielerpässe auch in digitaler Form „vorlegen‘‘, d.h. durch Aufruf einer zertifizierten Applikation für Smartphone, Tablet oder Personal Computer. Die Applikation muss je Spielberechtigung die in § 20 Abs. 3 genannten Angaben einschließlich Lichtbild zeigen. Die Spielberechtigungen der im Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler müssen durch virtuelles Blättern aufrufbar sein. Werden die Spielerpässe in digitaler Form vorgelegt, findet § 35 Abs. 3 keine Anwendung; die Mannschaften müssen allerdings den Schiedsrichtern auf deren Verlangen die Spielerpässe jederzeit zugänglich machen.
Wie die reale Passmappe muss die virtuelle Passmappe vor, während und nach dem Spiel zur Verfügung stehen! Ort und Zeitpunkt der Kontrolle bestimmen die Schiedsrichter. Handy bzw. Tablet werden - anders als die Spielerpässe (vgl. §35 Abs. 3)! - natürlich nicht den SR übergeben.
Der Spielbogen muss so rechtzeitig vor Spielbeginn vollständig ausgefüllt sein, dass den Schiedsrichtern ausreichend Zeit für die Kontrolle bleibt.
Das vom DHB SRA herausgegebene Briefing ist eine hervorragende Grundlage für das gemeinsame Hockeyspiel von Teams und Schiedsrichtern:
» Hallenhockeybriefing 2013-14 (PDF)
Allen Teams wünschen wir eine erfolgreiche Hallensaison. |