Passumschreibungen bei Vereinswechsel
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens macht eine Änderung des Verfahrens für die Umschreibung der Spielberechtigung bei einem Vereinswechsel notwendig.
Der elektronische Spielberichtsbogens greift immer auf den aktuellsten Spielerpass zu, d. h. sobald ein neuer Pass ausgestellt ist, erscheint eine eingetragene alte Passnummer im Spielberichtsbogen rot, obwohl eine gültige Spielberechtigung für den abgebenden Verein bis Saisonende noch vorliegt.
Um Mißverständnisse hinsichtlich der Spielberechtigung zu vermeiden, soll ab sofort der Antrag auf Passumschreibung erst nach dem letzten Meisterschaftsspiel der betreffenden Spielerin bzw. des Spielers für seinen alten Verein oder nach Beendigung der jeweils laufenden Saison durch den neuen Verein gestellt werden.
Ich bitte um Beachtung.
Mit sportlichem Gruß
Matthias Hecker
Vizepräsident Sport
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