Meldung der SR-Obleute zum 31.03.2022 / Regelung von Schiedsrichtergestellung im Jugendspielbetrieb
Liebe Schiedsrichterobleute,
liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,
gemäß Satzung des Hamburger Hockey-Verbandes (§ 18 Abs. 2) ist jeder Verein verpflichtet, bis zum 31. März eines Jahres eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen für das Schiedsrichterwesen (Vereins-Schiedsrichterobmann) der Geschäftsstelle des Verbandes namentlich zu benennen. Wir bitten entsprechend um Angabe von
- Namen, Vornamen
- Telefonnummer(n)
- E-Mail-Anschrift
der oder des in Ihrem Verein für das Schiedsrichterwesen Verantwortlichen. Einer Meldung spätestens zum 19.04.2022 sehen wir gern entgegen.
Im Übrigen weisen wir hin auf die im Jugendspielbetrieb HHV-SHHV geltenden Regelungen zur Gestellung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die Sie bitte den beigefügten Dokumenten und den Bekanntmachungen auf der Internetseite des HHV entnehmen mögen.
» Regelung zur Gestellung von SR (.pdf)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schütte
Jugendvorstand und Schiedsrichtervorstand
im Hamburger Hockey-Verband e.V. |