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Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 197 vom 13.1.2021

Spielberechtigung für die Bundesligen der Damen und Herren Feld 2019/2021 ab 13.03.2021

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

 

Im Jahr 2021 sollen Spiele der Bundesligen Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2021 ausgetragen werden können. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat hierzu in Absprache mit dem ZA Jugend und dem SOA folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2019/2021 beschlossen:

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 13.03.2021 in einer Bundesliga Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2021 den Verein wechseln, wenn sie im März 2021 nicht in einer Bundesliga eingesetzt worden sind. Für Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Dies gilt auch für evtl. Maßnahmen der Jugend im März 2021.

2. Jugendliche der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 dürfen nach Vereinswechsel ab 13.03.2021 in einer Bundesliga eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 13.03.2021 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 13.03. bis 31.03.2021 ist ausgeschlossen.

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2020 der Feldhockeysaison 1919/2021 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der ausgefallenen Hallenhockeysaison 2020/2021 in diesen zurück, ist er ab 13.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 13.03.2021 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaaft im März 2021 erfolgt.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


 DHB - Sport • Mitteilungen 2021
» Nr. 214 19.11.2021 Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 213 09.11.2021 Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 212 03.09.2021 Bundesligaspielordnung
» Nr. 211 06.08.2021 Besetzung von Ausschüssen des DHB im Spieljahr 2021/2022
» Nr. 210 08.07.2021 Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 209 08.07.2021 Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2021/2022
» Nr. 208 07.07.2021 Mitteilung des Spielordnungsausschusses
» Nr. 206 20.06.2021 Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 205 02.06.2021 Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2021/2022 - Saisonteil 2021
» Nr. 204 02.06.2021 Rahmentermine der Bundesligen für die Hallenhockeysaison 2021/2022
» Nr. 203 20.05.2021 Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren Feld 2021/2022
» Nr. 202 19.05.2021 Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 200 20.04.2021 Beschluss des Sportausschusses gemäß
Spielordnung des DHB / Anhang 7 B § 2
» Nr. 199 14.04.2021 Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB
» Nr. 198 19.03.2021 Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
» Nr. 197 13.01.2021 Spielberechtigung für die Bundesligen der Damen und Herren Feld 2019/2021 ab 13.03.2021
 
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