Ost (OHV)

Offizielle Mitteilungen

OHV - Mitteilungen • Nr. 144 vom 10.12.2019

Staffelleitung RL Ost

Bettina Haustein hat ihre Tätigkeit als Staffeleiterin der RL Ost wieder aufgenommen. Bitte alle Anträge und Ähnliches wieder an sie richten:

Mail sendenBhaustein@aol.com


OHV - Mitteilungen • Nr. 143 vom 21.11.2019

Ansprechpartner RL Ost

Da unsere Staffelleiterin Bettina Haustein derzeit krank ist, bitte ich alle Anfragen, Anträge und Ähnliches zu den beiden Regionalligen an mich zu richten.

Tel.: 0171-8000676 oder

Mail sendenJürgen-Michael Glubrecht


OHV - Mitteilungen • Nr. 142 vom 17.10.2019

OHV Vorstandssitzung am 12.10.2019

Der OHV Vorstand hat sich auf seiner Sitzung mit zwei Themen befasst:

  • Einführung einer 2. Bundesliga Halle Damen 
  • ODM Jugend Feld

Die Einführung einer 2. BL Halle Damen hat erhebliche Auswirkungen auf die RL Ost Halle. Der OHV Vorstand wird der Mitgliederversammlung im April 2020 dazu folgenden Vorschlag vorlegen:

  • Die RL Ost Halle wird bei Damen und Herren auf sechs Teams reduziert. So verfahren bereits die Regionen Süd und West, Nord hat das ebenfalls vor. In der RL Ost Halle dürfen weiterhin keine 2. Teams spielen.
  • In der Halle wird zusätzlich eine Regionalliga 2 Ost ebenfalls mit 6 Teams eingeführt. In dieser Liga dürfen nur 2. Teams spielen, deren Vereine mit ihrem 1. Team in der 1. oder 2. BL Halle spielen.
  • Die Einführung der verkleinerten RL Ost Halle und der RL 2 Ost Halle erfolgt zur Hallensaison 2021/22, die notwendigen Qualifikation erfolgen in der Hallensaison 2020/21.

Weitere Details dazu gibt es hier:

» OHV Vorstandssitzung (PDF)

» Auswertung Frageboen (PDF)

 

Zur ODM Jugend Feld, auf der sich die beiden Teams aus der Region Ost für die DM Zwischenrunde qualifizieren, empfiehlt der OHV Vorstand:

  • In der Jugend A und in der Jugend B sollte eine Regionalliga gespielt werden. Dabei wird in der Regel eine Doppelte Runde (Hin- und Rückspiel) ausgetragen. Die beiden besten Teams qualifizieren sich für die DM Zwischenrunde.
  • Bei Mädchen A und die Knaben A sollte es bei dem bisherigen Modus bleiben, aber es sollte keine Nachrücker mehr geben.

 

Jürgen-Michael Glubrecht
(Vorsitzender des OHV)

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 141 vom 30.9.2019

Ostdeutsche Meisterschaften Feld 2019

Nachdem alle Teilnehmer an den ostdeutschen Meisterschaften feststehen, wurden die Spielpläne im Internet veröffentlicht.

Die MJA und die WJA spielen eine "Berliner Runde". Bei der WJA stehen die beiden Teilnehmer an der Zwischenrunde zur Deutschen Meisterschaft bereits fest:

Ost 1 = Berliner HC

Ost 2 = TuS Lichterfelde

Am 3.10., 5.10. und 6.10. werden die Spiele in den Altersklassen MA/KA und WJB/MJB ausgetragen.

Die KA spielen bei den Wespen, (alle Spiele in Berlin) 

die MJB spielt bei STK (alle Spiele in Berlin).

Die WJB wird in Köthen ausgerichtet. Alle Spiele finden in Köthen statt.

Die MA spielen beim BHC. Hier findet am 3.10. das "Vorab-Spiel" Wespen : BHC statt.

Am 5. und 6.10. werden alle Spiele auf Reuter 2 ausgetragen.

Wir bedanken uns ganz ausdrücklich bei allen Ausrichtern, Turnierleitungen, Schiedsrichtern und Teams für die Zusammenarbeit im Vorfeld, auch wenn es nicht immer leicht war.

Ich wünsche allen eine gute ODM und faire Spiele.

 

Berlin, 30.9.2019

Gudrun Seeliger

Jugendwartin


OHV - Mitteilungen • Nr. 140 vom 16.9.2019

OHV-Pokal Feld 2019 (MB und KB)

In diesem Jahr haben sich Köthen und Osternienburg bereit erklärt, den OHV-Pokal auf dem Feld auszurichten.

Die Mädchen B spielen in Osternienburg

Die Knaben B spielen in Köthen

Termin: 19. und 20. Oktober 2019 (nach Abstimmung mit allen LV)

 

Meldungen der teilnehmenden Teams bitte an

Karin Schwettmann (schwettika@gmx.de)

und an die Jugendwartin Gudrun Seeliger (Gudrun.seeliger@t-online.de)

Die Mannschaftsbilder dann im üblichen Format an: Helmut.seeliger@t-online.de

Sobald wir wissen, wie viele Teams jeweils bei den Mädchen und Knaben B gemeldet werden, wird der Spielplan erstellt. Durch die Aufteilung auf 2 Plätze ist der Zeitdruck in diesem Jahr geringer und die Spielpläne können entsprechend angepasst werden.

 

Berlin, 16. September 2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin)

 

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 139 vom 16.9.2019

Ausrichter ODM Feld 2019

Die Ostdeutschen Meisterschaften auf dem Feld werden von folgenden Vereinen ausgerichtet:

 

Weibliche Jugend B - Köthen (CHC 02)

Mädchen A - Berliner HC (BHC)

 

Männliche Jugend B - Steglitzer TK (STK)

Knaben A - Zehlendorfer Wespen (Wespen)

 

Die Spielpläne sind im Netz bereits erfasst, wir bitten um Meldung der qualifizierten Teams und der Anschlagszeiten.

Die weibliche und männliche Jugend A findet ohne Beteiligung anderer LV statt und wird von den Berliner Teams "intern" geregelt. Die Spielansetzungen werden unter der ODM veröffentlicht.

 

Berlin, 16. September 2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin)


OHV - Mitteilungen • Nr. 138 vom 27.8.2019

RL Ost: Spielverlegung wegen der EM Halle

Die Hallen-EM der Herren findet vom 17. - 19. Januar 2020 im Berliner HKS statt.
Ursprünglich sollte diese Veranstaltung in Krefeld stattfinden. Der Spielplan der Regionalliga Ost (Damen und Herren) für die Hallensaison stand bei Bekanntgabe dieser Änderung bereits im Netz. Die Damen haben am 19. Januar 20 einen Spieltag, die Herren haben ein Doppelwochenende. Spiele in der Halle dürfen bekanntlich nicht verlegt werden. Der Spielplan wird am 15. September 2019 final im Internet sein.

Ich biete hiermit an, die Spiele dieses Wochenendes auf die Reservespieltage zu verlegen, natürlich nur im Einvernehmen der Heim- und Gastmannschaft. Diese Verlegungen dürfen bei mir bis zum 13. September 2019 gebührenfrei beantragt werden.

Bettina Haustein
Staffelleiterin RL Ost


OHV - Mitteilungen • Nr. 137 vom 1.8.2019

Ausrichter ODM Halle 2019/20 - Jugend

In einer schriftlichen Abstimmung hat der Jugendausschuss des OHV folgende Ausrichter für die Ostdeutschen Meisterschaften in der Hallensaison 2019/20 festgelegt:

weibliche Jugend A - SV Motor Meerane

weibliche Jugend B - TuS Lichterfelde

Mädchen A - Berliner HC

Alle weiblichen ODM werden am 25. und 26.1.2020 gespielt

 

männliche Jugend A - ATV Leipzig

männliche Jugend B - ESV Dresden

Knaben A - Zehlendorfer Wespen

Alle männlichen ODM werden am 1. und 2.2.2020 ausgetragen.

 

Berlin, den 1.8.2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin)

 

 

 

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 136 vom 2.6.2019

OHV-Pokal Feld 2019

Ausschreibung Ausrichter!

Nach Abstimmung mit den Landesverbänden wird der OHV-Pokal Feld 2019 für die MB und KB an dem Wochenende 19./20. Oktober 2019 stattfinden.

Die Jugendwarte der LV wurden in einer Mail gesondert informiert!

 

Wir suchen Ausrichter und bitten um Mitteilung bis spätestens 16.6.2019, wer die Ausrichtung des OHV-Pokals Feld in diesem Jahr übernehmen möchte.

 

Rückmeldungen bitte an die Jugendwartin des OHV, Gudrun Seeliger (Gudrun.seeliger@t-online.de) und Karin Schwettmann (schwettika@gmx.de).

 

Berlin, den 2. Juni 2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin OHV)

 

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 135 vom 8.5.2019

Ausschreibung ODM Halle 2019/20

weiblich: 25./26.1.2020

männlich: 1./2.2.2020

Für die ODM Halle 2020 können ab sofort Bewerbungen abgegeben werden. Die eingehenden Bewerbungen werden zeitnah ergänzt:

Stand: 8. Juni 2019

WJA - SV Motor Meerane

WJB - TuS Lichterfelde; Osternienburg; Berliner HC

MA - Berliner HC

 

MJA - ATV Leipzig

MJB - Cöthener HC 02; ESV Dreden

KA - Zehlendorfer Wespen; Cöthener HC 02;

 

Da die Bewerber die Hallen schon sehr früh reservieren müssen, ist die Bewerbungsfrist bis Ende Juni begrenzt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden wir gemeinsam (OHV-Jugendwartin und die Jugendwarte der Landesverbände) gemeinsam, wer die Ausrichtung übernimmt.

Eine Bewerbung lohnt sich, auch wenn es bereits Bewerber gibt.

 

Berlin, 8. Mai 2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin OHV)

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 134 vom 2.5.2019

Ausschreibung ODM Feld

(3.10., 5.10. und 6.10.)

Für die in diesem Herbst stattfindenden Ostdeutschen Meisterschaften auf dem Feld bitten wir alle Landesverbände, bis spätestens 1. September 2019 bei der Jugendwartin des OHV anzumelden, welche Teams an der ODM Feld 2019 teilnehmen. Dabei genügt es, mitzuteilen, ob der jeweilige LV seine Plätze in Anspruch nimmt (Berlin 2/3, HVMV 0/1, MHSB 1/2).

Gleichzeitig bitten wir um Bewerbungen für die Ausrichtung der ODM Feld bis zum 1.9.19, damit alle Vorbereitungen (Platzreservierung, Turnierleitungen, Schiedsrichteransetzungen) rechtzeitig erfolgen können.

Stand: 8. Mai 2019

WJA – TC Blau Weiss
WJB – TuS Lichterfelde; Berliner HC; Köthen
MA – Berliner HC

MJA - offen
MJB – Steglitzer TK
KA – Zehlendorfer Wespen; Köthen

» Modus ODM Feld

Berlin, 2.5.2019

Gudrun Seeliger

(Jugendwartin OHV)

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 133 vom 1.5.2019

Protokoll der OHV Mitgliederversammlung


Protokoll der OHV Mitgliederversammlung am 13. April 2019

Ort: Sportschule Güstrow

Zeit: 11:00 bis 16:20 Uhr

Teilnehmer:
BHV: Jürgen Häner
BHSV: Kerstin Weiß
HVMV: Jürgen Neumann, Detlef Brandt
HVSA: Thomas Reggelin, Peter Chwoika
SHV: Ulrike Schöenfeld
THSV: Folker Hochmuth
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Neumann, K. Schwettmann, B. Haustein, D. Möller

Gäste:

C. Meyer (DHB), M.- T. Gnauert (DHB), F. Haustein, O. Finger, M. Drenckhan, Manfred Köhn, Thomas Otto

» Anwesenheitsliste (PDF)

 

TOP 1: Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

Jürgen Neumann als Präsident des Hockey-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Teilnehmer der OHV-Mitgliederversammlung in der Sportschule Güstrow recht herzlich. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern lädt die Teilnehmer an der Mitgliederversammlung zum Mittagessen und zu einem Nachmittagssnack ein.

J.-M. Glubrecht eröffnet die MV und begrüßt alle Anwesenden. Gudrun Seeliger lässt sich entschuldigen, da ihr Mann Helmut im Krankenhaus liegt.

Carola Meyer und Marie-Therese Gnauert  werden im Laufe der Versammlung erwartet und in der TO im Punkt Verschiedenes zu ihrer Kandidatur für das DHB Präsidium Stellung nehmen.

Die anwesenden Sportfreunde erheben sich zu einer Gedenkminute für Dieter Schuermann, der am 26. Februar verstorben ist. J.-M. Glubrecht würdigt die Aktivitäten von D. Schuermann, der lange Jahre Vorsitzender der IG Ost und des OHV war.

J.-M. Glubrecht stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wird durch die Versammlung bestätigt, das Protokoll der MV aus dem Jahr 2018 wurde einstimmig genehmigt.

Gemäß § 9 der Satzung des OHV wurden folgende Stimmberechtigungen festgestellt:

BHV: 84 Stimmen
BHSV: 14 Stimmen
HVMV: 9 Stimmen
SHV: 24 Stimmen
HVSA: 8  Stimmen
THSV: 9 Stimmen
OHV Vorstand: 6 Stimmen
insgesamt: 154 Stimmen

» OHV Stimmen (PDF)

TOP 2: Bericht des Vorstandes

J.-M. Glubrecht dankt allen Mitarbeitern des Vorstandes für die im letzten Jahr geleistete ehrenamtliche Tätigkeit.

Der Bericht der Sportwartin Bettina Haustein liegt schriftlich vor:

» Bericht Sportwartin (PDF)

Jugend

J.-M. Glubrecht bemerkt zu den ODM der Jugend, dass es oft last-minute-Entscheidungen bei der Austragungsstätte sind.

Zum OHV-Pokal auf dem Feld wird der Vorschlag unterbreitet, die LV anzuschreiben, die zur Verfügung stehenden Termine (12./13.10., 19./20.10., 26./27.10.) mitzuteilen und danach den Termin festzulegen.

Für die ODM auf dem Feld steht der 3.10. für die Spiele untereinander sowie der 5./6.10.19 für die Endspiele. Folgende Bewerbungen liegen bisher vor:

WJA: ---
WJB: TuS Lichterfelde
MA: ---

MJA: ---
MJB: ---
KA: Zehlendorfer Wespen

Für die ODM in der Halle liegen folgende Bewerbungen vor:

WJA: ---
WJB: TuS Lichterfelde, Osternienburger HC
MA: ---
MJA: ---
MJB: Cöthener HC
KA: Zehlendorfer Wespen, Cöthener HC

Der CHC bewirbt sich nur für eine der beiden ODM!

Von den Nord-Ost-Deutschen Meisterschaften in der Halle werden die WJA und die MJA im Gebiet des OHV ausgetragen. Beworben haben sich bisher:

WJA: ---
MJA: CfL Berlin

Die NODM der WJB wird beim Bremer HC, die MA beim Club an der Alster, die MJB beim Harvestehuder THC und die KA in Niedersachsen ausgetragen.
 

Von U. Schöenfeld kommt der Vorschlag, diese Runden generell auszuschreiben, um es fair für alle zu gestalten. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Für den OHV-Pokal in der Halle ist die Halle in Güstrow am 14./15.3.20 reserviert. Es steht die Frage im Raum, warum die bestplatzierten Mannschaften aus Berlin durch Abwesenheit glänzten, so dass die 3., 4. und 5. platzierten Mannschaften aus Berlin teilnahmen. K. Schwettmann betont, dass auch bei den Berlinern die Teilnahme der Besten gewünscht werde. Bei den Mädchen sei die Nichtteilnahme die Entscheidung einer einzelnen Person gewesen. 

Termine

ODM Halle: 25./26.1.20 weiblich, 1./2.2.20 männlich
NODM: 8./9.2.20 weiblich, 15./16.2.20 männlich
DM Endrunden: 22./23.2.20 weiblich, 29.2./1.3.20 männlich

Da hier die Termine der Jugend benannt worden sind, werden ergänzend auch die Termine der Regionalliga Ost festgelegt.

Feld: 1. Spieltag: 24./25.8.2019, letzter Spieltag: 13./14.6.2020
Halle: 1. Spieltag: 16./17.11.2019, letzter Spieltag: 29.2./1.3.2020 Herren, 7./8.3.2010 Damen

 

Schiedsrichter

Der Schiedsrichterobmann D. Möller erstattet seinen Bericht mündlich mit folgenden Inhalten:
Der RL-Kader an Schiedsrichtern beträgt derzeit 54, Berlin hat 30, davon 18 mit DHB-Lizenz, MHSB und alle anderen beträgt 24, 3 mit DHB-Lizenz. Einige Nachwuchs-SR sind im DHB-Kader, kann dazu führen, dass diese auch in der BL eingesetzt werden. Diese fehlen dann in der RL.

Die Schiedsrichter Asmuss, Breß, Brieschke, Hövel, Jung und Johnson haben ihre Karriere beendet bzw. sind in andere LV gewechselt.

Beobachtungen werden nur durch BL SR und RL-Beobachter durchgeführt. U. Schöenfeld, J. Stötzner und R. Dittrich sind Beobachter aus dem MHV-Bereich, D. Möller aus Berlin, da er nicht mehr in der BL pfeift.

In der Hallensaison konnte kein Lehrgang durchgeführt werden, da kein Turnier zur Verfügung stand.
Zur Zeit der MV fand eine Feldmaßnahme in Köthen statt. Fahrt- und Übernachtungskosten trägt der OHV, die Verpflegung erfolgt auf der Anlage durch den Heimverein..

Erfreulich sind die Fortbildungen in den LV Berlin und Sachsen (MHSB) zu beobachten. Hier wird man z.B. über Facebook sehr gut informiert. Auch gut angenommen und positiv entwickelt sich der SR-Teil beim OHV-Pokal unter Leitung von Andreas Wille. Für sein Engagement wurde Andreas Wille am 14.4.19 während der Straußberg-Veranstaltung auf Beschluss des OHV-Vorstandes mit der goldenen Ehrennadel des OHV geehrt. Anmerkung: da es eine Überraschung sein sollte und war, hat der OHV-Vorstand dies während der MV nicht verkündet!

Neu geplant und in Vorbereitung ist ein regelmäßiger Online-Regeltest, der über das Tool SOW verschickt werden soll. Die Schiedsrichter sind darüber informiert und werden demnächst den ersten Test erhalten.

Alle RL-Spiele wurden neutral besetzt, auch wenn manchmal die Kaderdecke sehr dünn war, dann erfolgten Doppelansetzungen. Hier könnten demnächst Probleme auftreten, da es in der Bundesliga keine Doppelansetzungen mehr geben soll und auch dort die Kaderdecke immer dünner wird. Dann könnte es auch in der RL eng werden, weil die reinen SR RL fehlen. Die Probleme setzen sich dann bis in die OL fort, weil dort dann keine SR mehr zur Verfügung stehen.

Der SR-Kostenausgleich in der Halle je Club beträgt bei den Damen pro Schiedsrichter 105,85 €, bei den Herren 96,95 €.

Sehr gut ist die Zusammenarbeit mit dem ZA des OHV, der einen guten Job macht.
Daniel Turrè hat einen Vorschlag unterbreitet, Videoaufzeichnungen auszuwerten, jedoch klappt das nicht einmal in der BL: Ein runder Tisch übersteigt unsere finanziellen Möglichkeiten. Für Ideen und Vorschläge hat der SRA stets ein offenes Ohr.

In der Diskussion wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Ansetzungen teilweise zu spät erfolgen, so dass die OL dann die Leidtragenden sind. In Hamburg werden Mannschaften gestrichen, wenn SR-Bestrafungen durch die Vereine nicht erfolgen. Bei C-/D-Spieltagen werden junge Leute angeregt, sich für das Schiedsrichtern zu begeistern. Das ist okay, aber in Berlin ist das sicher auch einfacher als in anderen LV.

Jürgen Neumann war bei den Relegationsspielen anwesend und bemängelt die Ansetzung der Schiedsrichter. Ein Paar habe drei Spiele gepfiffen.

Der Dank des OHV-Vorstandes geht an den ZA, der sehr rührig arbeitet und in seinen Entscheidungen konsequent ist. Wir gehen konform mit den Entscheidungen des ZA, vor allem bei Tätlichkeiten.

 

Schiedsgericht

Folker Hochmuth vom Thüringer Verband führt aus, dass wir deutlichen Verbesserungsbedarf in der Struktur im Schiedsgerichtswesen haben, und dass das Schiedsgericht keinen Vorsitzenden hat. Der Aufwand für die Bearbeitung der eingereichten Einsprüche beim Schiedsgericht stünde in keinem Verhältnis zu der Sache. Für ein einfach gelagertes Verfahren einer Spielsperre über 100 Seiten zu durchforsten, erfordere einen Arbeitsaufwand von 20 und mehr Stunden. Unterlagen sind nicht aufbereitet und gelangen über verschiedene Zugangswege (Briefpost/ elektronisch) an Mitglieder des Schiedsgerichts, die von ihrer Wahl und Besetzung keine Kenntnis oder Einweisung hatten. Es gäbe Grenzen der ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies steht in keinem Verhältnis.

J.-M. Glubrecht räumt ein, dass in der Besetzung des Schiedsgerichts Fehler gemacht worden seien. Wenn wir keinen Vorsitzenden finden, so sei nach § 12 der Satzung zu verfahren. Danach wird festlegt, dass in diesem Fall die Schiedsgerichte der LV in alphabetischer Reihenfolge entscheiden müssen.

U. Schöenfeld äußert dazu, dass es egal ist, ob kleine oder große Sachen zur „Anklage“ kommen, jeder hat das Recht, Widerspruch beim ZA oder beim Schiedsgericht einzulegen, egal ob es Arbeit macht oder nicht, man muss sich dann damit auseinandersetzen.

M. Drenckhan, Mitglied des ZA des OHV, wirft ein, dass sich der ZA in den letzten 2 Jahren mit ca. 30 Fällen der Sache gestellt hat, fragt sich aber auch, warum machen wir das? Lt. Schiedsgerichtsordnung müsse man sich auch mit Bagatellfällen beschäftigen.

Es kommt zu Diskussionen in der Runde, wonach sich auch Jürgen Häner aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Richter am Verwaltungsgericht äußert und angibt, dass ausnahmslos jeder Fall mit dem gebotenen Zeitaufwand zu bearbeiten sei. Daher schließe die fehlende zeitliche Möglichkeit die Tätigkeit aus. Für eine Reduzierung sehe er keinen Raum.

Im Fortgang der Diskussion vertreten einzelne Teilnehmer die Auffassung, dass die beiden noch offenen Schiedsgerichtsfälle noch vom alten Schiedsgericht bearbeitet und entschieden werden müssten. Dem wird zum Teil widersprochen. Der 2. Fall ist bei Britta Irgang in guten Händen und wird auch schnellstens entschieden. Anmerkung: das ist inzwischen erfolgt!

 

TOP 3: Jahresabschluss 2018, Bericht das Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

Der Jahresabschluss 2018 lag allen Anwesenden schriftlich vor. K. Schwettmann gibt dazu noch eine kleine Zusammenfassung. Offene Fragen aus der Versammlung werden nachhaltig und korrekt von ihr beantwortet. B. Haustein äußert kritisch, dass sie den Satz „Den Vereinen kann bestätigt werden, dass die Bezahlung der Rechnungen sehr diszipliniert erfolgte“ nicht unterstützen kann. Bei 15 offenen Positionen aus dem Jahr 2018, die alle erst im Jahr 2019 beglichen wurden, findet sie die Zahlungsmoral nicht diszipliniert. Diese Meinung unterstützt U. Schöenfeld. K. Schwettmann erwidert darauf, dass sie die Mahnungen nicht gleich nach dem Termin der Zahlungsfrist verschickt hat.

Bei 2 Enthaltungen wird der Jahresabschluss genehmigt.

Der Bericht der Kassenprüfer liegt schriftlich vor, der Vorstand wird durch die MV bei Enthaltung des Vorstandes entlastet.

» Kassenprüfbericht (PDF)

 

TOP 4: Neuwahl des Vorstandes 

J.-M. Glubrecht erläutert den Wahlmodus: die Erstabstimmung erfolgt mit den Landesstimmen, in den beiden ersten Wahlgängen ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Frank Haustein fungiert als Wahlleiter für den Vorsitzenden. Danach übernimmt der gewählte Vorsitzende die weitere Wahl.

Die Wahlen ergeben folgendes Ergebnis:

Vorsitzender: Dr. Jürgen-Michal Glubrecht (einstimmig)
Stellv. Vorsitzender: Erfried Neumann (einstimmig)
Schatzmeisterin: Karin Schwettmann (einstimmig)
Sportwartin: Bettina Haustein (einstimmig)
Jugendwartin: Gudrun Seeliger (1 Gegenstimme)
Schiedsrichterobmann: Olaf Finger (im 3. Wahlgang)
Sonderaufgaben: Jürgen Neumann (einstimmig)

Für den Schiedsrichterobmann stehen zwei Kandidaten zur Wahl: Dirk Möller, der das Amt bisher inne hatte und Olaf Finger als neuer Kandidat. Die beiden Kandidaten werden zu ihrer Person befragt.

Dirk Möller ist seit 8 Jahren Schiedsrichterobmann des OHV. Zu seiner Person und den Aufgaben hat er sich in seinem Bericht geäußert.

Olaf Finger: er ist 50 Jahre jung, arbeitet in der Medizintechnik. Ist seit seinem 6. Lebensjahr mit dem Hockeysport verbunden, ist BL-Schiedsrichter, langjähriger Trainer, will keine halben Sachen, will analytisch und digital arbeiten. Strebt eine sichtbare Förderung der SR in der RL und den LV an. Eine Förderung in Berlin und Sachsen ist vorhanden, eine größere Förderung ist nur möglich, wenn eine finanzielle Unterstützung durch die LV vorhanden ist. Was den Etat betrifft, so ist die Idee, an die LV und die Vereine zugehen, um die Kosten stemmen zu können.

Auf die Frage von J. Häner, ob sie auch beide zusammen arbeiten könnten, antwortet Möller Ja, Finger Nein.

M.-T. Gnauert erklärt, dass der SRA auch bundesweit Funktionäre braucht. Käme eine solche für euch in Frage?

Thomas Otto sieht die Dinge ein wenig anders. Was die Aus- und Weiterbildung und die Ansetzungen anbelangt, so haben sie eine Menge getan. In Gesprächen mit vielen Schiedsrichtern haben sie ein positives Bild vermittelt bekommen, es gibt auch andere Meinungen, aber nicht vordergründig. Sie stellen sich der Wahl, stehen hinter Dirk Möller.

Die Wahl des Schiedsrichterobmanns erfolgt:

1. Wahlgang: 3 Stimmen für Olaf Finger, 2 für Dirk Möller, 2 Enthaltungen
2. Wahlgang: 4 Stimmen für Olaf Finger, 3 für Dirk Möller
3. Wahlgang: 4 Stimmen für Olaf Finger, 3 für Dirk Möller

Damit ist Olaf Finger mit 4 : 3 Stimmen neuer Schiedsrichterobmann des OHV. Er will in seiner neuen Funktion auf Dirk und Thomas zukommen.

Dirk Möller wird durch den Vorsitzenden des OHV mit der Goldenen Ehrennadel des OHV geehrt.

 

TOP 5: Neuwahl des Schiedsgerichts

J.-M. Glubrecht stellt zwei Kandidaten für das Schiedsgericht vor: Nikolas Müller, Rechtsanwalt in Hamburg und Ole Ingwersen, Jurastudent aus Kiel. Müller ist Mitglied im SC Charlottenburg, Ingwersen wird Mitglied beim ATSV Güstrow.

Folker Hochmuth moniert für den Thüringer Verband, dass die zu Wählenden nicht anwesend seien, deren Aufgabenspektrum unter den bisherigen Strukturen zu hoch sei, es zu denselben Problemen um die Abarbeitung kommen werde und auch bedenklich ist, ob ein in Hamburg tätiger Rechtsanwalt überhaupt für die Region des Ostdeutschen Verbandes legitimiert ist. Es wird hierzu kurz diskutiert.

Die Wahl zum Schiedsgericht ergibt folgendes Ergebnis:

Vorsitzender: Nikolas Müller (1 Enthaltung)
Mitglied: Britta Irgang (1 Enthaltung)
Mitglied: Ole Ingwersen (1 Enthaltung, 1 Gegenstimme)
Ersatzmitglied: Erfried Neumann (2 Enthaltungen)

 

TOP 6: Etat 2019

Der Punkt Bewirtung wird aus dem vorliegenden Entwurf auf 150,- € herabgesetzt, da der LSB Mecklenburg-Vorpommern die Beköstigung der MV des OHV übernommen hat. Der frei werdende Betrag wurde der Schiedsrichterausbildung zugeordnet.

Der Etat 2019 wird einstimmig beschlossen.

 

TOP 7: Anträge

Antrag 1

Der SRA OHV beantragt, den Schiedsrichterbeobachtern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20.- € zu zahlen.

» Antrag 1 (PDF)

Der Antrag wird mit einer Enthaltung beschlossen.

Antrag 2

Der ZA (als Härtefallausschuss) beantragt, den Spielerpass erst dann auszustellen, wenn die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.

Nach längerer Diskussion einigt sich die MV darauf, dass zukünftig die Gebühr bereits mit dem Antrag bezahlt werden soll. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, wird die Gebühr zurückerstattet.

Dieser Antrag wird mit 2 Enthaltungen beschlossen.

Der Antrag des ZA zur Gebührenordnung wird zurückgezogen. Dafür ist nach § 14 der Satzung der Vorstand zuständig.

 

TOP 8: Sonstiges

Geschichte des Hockeys

Frank Haustein sucht junge Leute, die sich wie er für sein Hobby, die Geschichte des Hockeys, interessieren und sein Werk fortführen wollen.

 

Kandidaten für das DHB Präsidium

Carola Meyer beglückwünscht alle gewählten OHV-Vorstandsmitglieder. Marie-Therese und sie danken für die Einladung zu dieser Veranstaltung. Sie gibt einen Überblick über ihren Lebenslauf und stellt das Team vor, mit dem sie zum Bundestag zur Wahl antreten wird.

Marie-Therese Gnauert schließt sich ihren Worten an, Carola habe schon vieles vorweggenommen. Auch sie stellt sich mit ihrem Lebenslauf vor und gibt einen Ausblick auf die Zukunft.

Fragen aus der Versammlung werden von beiden beantwortet.

 

Verselbständigung der Bundesliga

Der Termin der Regionalkonferenz am 29.4.19 im Haus des Landessportbundes in Berlin wird noch einmal hervorgehoben.

 

J.-M. Glubrecht beendet die OHV-MV um 16:20 Uhr und wünscht allen eine gute Heimreise.

 

ZA des OHV

Der Vorstand bestätigt im Anschluss an die MV den ZA des OHV in folgender Zusammensetzung:

Mark Löffler (Vorsitzender), Dr. Katrin Reincke (Mitglied), Marco Drenckhan (Mitglied), Andreas Wille (Ersatzmitglied), Peter Chwoika (Ersatzmitglied).

 

Berlin, 1. Mai 2019

Bettina Haustein  Jürgen-Michael Glubrecht
Protokollführerin  Vorsitzender des OHV

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 132 vom 6.4.2019

Anträge zur OHV Mitgliederversammlung

Ergänzt am 6. April 2019

Nachfolgend veröffentliche ich weitere Unterlagen zur Mitgliederversammlung am 13. April 2019.

 

zu TOP 1: Begrüssung, ...

» OHV Stimmen 2019 (PDF)

zu TOP 2: Bericht des Vorstandes

» Bericht der Sportwartin (PDF)

zu TOP 4: Neuwahl des Vorstandes

» Schreiben Olaf Finger (PDF)

 

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV

 

 


Bereits am 17. März 2019 veröffentlicht:

 

 

zu TOP 7: Anträge

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung, die am 13. April 2019 in Güstrow stattfindet,

» Einladung zur Mitgliederversammlung

liegen zwei Anträge vor, die nachstehend veröffentlicht werden:

 

Antrag 1
Der SRA OHV beantragt, den Schiedsrichterbeobachtern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20.- € zu zahlen:

» Antrag-Beobachter-Spesen (PDF)

Antrag 2

Der ZA OHV beantragt: Die Mitgliederversammlung möge beschliessen,

  • ... dass der ZA weitere Maßnahmen gemäß §13 SPO DHB gegen die Vereine verhängen können, die ihren Zahlungen nicht fristgerecht nachkommen.
  • ... dass bei einem Härtefallantrag der Pass erst dann durch die zuständige Passstelle ausgestellt wird, wenn die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.

Der Vorstand wird dazu noch einen Vorschlag erarbeiten, wie das am besten umgesetzt werden kann.

 

zu TOP 3: Jahresabschluss 2018, ...

» Kassenprüfbericht 2018 (PDF)

 

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 131 vom 30.1.2019

Regionalligen Ost

Leider kann der endgültige Spielplan für die Feldsaison 2018/19 noch nicht veröffentlicht werden. Die Meldungen der Vereine Berliner HC und Zehlendorfer Wespen sind zum finalen Termin leider
nicht bei der Staffelleiterin eingegangen.

Alle gemeldeten Termine sind im Spielplan festgeschrieben, im Internet ersichtlich:

» Regionalliga Ost Damen   » Regionalliga Ost Herren

Bettina Haustein

Staffelleiterin


OHV - Mitteilungen • Nr. 130 vom 29.1.2019

Einladung zur OHV Mitgliederversammlung

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des OHV findet in Güstrow statt.

Zeit: am 13. April 2019 ab 11 Uhr

Ort: in der Sportschule Güstrow, Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen
  2. Berichte des Vorstandes
  3. Jahresabschluss 2018, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  4. Neuwahl des Vorstandes:
    Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister, Sportwart, Jugendwart, Schiedsrichterobmann, Sonderaufgaben
  5. Neuwahl des Schiedsgerichts
  6. Etat 2019
  7. Anträge
    Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor der Sitzung, also bis zum 16. März 2019 bei mir eingegangen sein. Sie werden unverzüglich an dieser Stelle veröffentlicht.
  8. Sonstiges

» zum Protokoll MV 2018 

Mit herzlichen Grüssen

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV

 


DHB - Vorstand • Nr. 106 vom 13.12.2019

Neufassung der DHB Satzung in Kraft

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die vom Bundestag 2019 in Grünstadt beschlossenen Änderungen der Satzung am 22.11.2019 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft. Sie wird hiermit veröffentlicht:

»Download der aktuellen Satzung

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband > Ordnungen.


DHB - Vorstand • Nr. 105 vom 2.10.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 16.11.2019 in Frankfurt

Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.11.2019 von 9:00 - 13:00 Uhr im Relexa Hotel (Adresse: Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2019, Planung 2020, Sponsoren)
  4. Highlights aus den einzelnen Ressorts (Konzepte und Umsetzungen, offene Punkte)
  5. Themen aus Gremien (LSA, SOA, …) und Kommissionen
  6. Inhaltliche Schwerpunktthemen

a. Vorbereitung Olympische Spiele
b. Trainersituation (Nationaltrainer, Bundestützpunktleiter und -trainer,…)
c. Bundesligareformkommission 
d. Pro League 2020 / 2021

e. Hallen-EM 2021 / Feld-WM 2022
f. Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Schiedsrichtern
g. Parahockey
h. Struktur- und Prozessoptimierung DHB

  1. Highlights aus dem Bundesausschuss
  2. Anträge
  3. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin 


DHB - Vorstand • Nr. 104 vom 29.5.2019

Beschlüsse des 54. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 25. Mai 2019 in Grünstadt die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsidentin: Carola Meyer

sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche

  • Leistungssport: Marie-Theres Gnauert
  • Finanzen, Compliance & Good Governance: Marc Stauder
  • Kommunikation & Events: Julia Walter
  • Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich
  • Recht: Dr. Christian Deckenbrock
  • Sportentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick
  • Die Vizepräsidentin Jugend Anette Breucker wurde bereits am 09.03.2019 beim Jugend-Bundestag des DHB in Köthen gewählt.

 

- Den Satzungsänderungsanträgen des Berliner HV, des Bremer HV, des DHB-Präsidiums und des DHB-Vorstands wurde zugestimmt. Die überarbeitete Fassung der Satzung wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Die Anträge zur BL-Reform haben nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gefunden.

- Der Rheydter HC hat den zweiten Antrag „“Zustimmungsvorbehalt des Bundestages für die Einrichtung eines Nationalen Hockey Trainingszentrums” zurückgezogen. Stattdessen wurde ein Meinungsbild abgefragt, vom Bundestag präferiert wird das ursprüngliche Modell.

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2018

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
  • Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer

 

- Ehrung von Axel Schröder (Hockey gegen Krebs e.V.) mit der Paul-Reinberg-Plakette


DHB - Vorstand • Nr. 103 vom 23.5.2019

Stimmausgabe Bundestag 2019

am 24./25.05.2019 in Grünstadt

Die Stimmausgabe erfolgt am Freitag, 24.05.2019, von 15:00 bis 18:00 Uhr im Clubhaus des VfR Grünstadt (Uhlandstraße 30A, 67269 Grünstadt) sowie am Samstag, 25.05.2019 von 9:00 bis 10:00 Uhr in der Sporthalle der TSG Grünstadt (Asselheimer Str. 19A, 67269 Grünstadt).

Danach ist eine Abholung von Stimmen nicht mehr möglich.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 102 vom 3.4.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 17./18.05.2019 in Düsseldorf


Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2019 von 19:00 - 21:00 Uhr (1. Teil) und am 18.05.2019 von 8:00 – 10:00 Uhr (2. Teil) im Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 26./27.10.2018
3. Ernennung der Protokollführerin
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht Präsidium
6. Finanzbericht 2018 - aktueller Stand, Finanzbericht 2019 - aktueller Stand
7. Stand und weiteres Vorgehen BL-Reformkommission
8. DHB Bundestag 2019
9. Weiterentwicklung des Leistungssportsystems im DHB
10. ggf. Fortsetzung TOP 7
11. Stand Änderungen und Perspektiven in der FIH und der EHF
12. Bericht Stand FIH Pro League
13. Nachfragen zu den Bundestagsberichten
14. Bericht aus dem Bundesausschuss
15. Kurzberichte aus den LHV / Verbandstage 2019
16. Anträge
17. Verschiedenes
18. Nächste Sitzungen

  

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident 


DHB - Vorstand • Nr. 101 vom 20.3.2019

54. Ordentlicher Bundestag 2019 des DHB in Grünstadt

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 54. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 25. Mai 2019 beim VfR Grünstadt, Uhlandstraße 30A in 67269 Grünstadt fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.


Zeitplan Bundestag

25. Mai 2019

 

9:00 Uhr Akkreditierung, Ausgabe der Stimmzettel/Wahlunterlagen, Prüfung der Vollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages

 

Tagesordnung

A. Protokollarischer Teil

1. Begrüßung

2. Grußworte

3. Ehrungen

 

B. Amtlicher Teil

I. Formalien

  1. Bestellung des Versammlungsleiters
  2. Feststellung ordnungsgemäßer Ladung
  3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

  1. Bericht des Präsidenten
  2. Bericht des Vorstands
  3. Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu TOP 1.-3.

III. Entlastung / Wahlen

  1. Entlastung des Präsidiums
  2. Wahl des Präsidiums
  3. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  4. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
    • Bundesschiedsgericht
    • Bundesoberschiedsgericht 

IV. Anträge

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Sonstige Anträge

V. Verschiedenes

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 54. Ordentlichen Bundestag 2019 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):

» Satzungsänderungsanträge Berliner HV

» Anträge zur Bundesligareform
» Annexantrag zur Bundesligareform

» Bundesligareform Antrag DHB-Präsidium 
» 1. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium

» 2. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium
» Satzungsänderungsantrag DHB-Vorstand

» Satzungsänderungsantrag Bremer HV
» Anträge Rheydter HC

gez. Heino Knuf, Wibke Weisel, Sarah Pentzien - geschäftsführender Vorstand

 


DHB - Sport • Nr. 175 vom 31.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren in der Feldsaison 2020/2021

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung und des Bundesrats – im schriftlichen Verfahren Änderungen der SPO DHB das Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2020/2021 betreffend beschlossen. Auch in der kommenden Feldsaison wird danach das zu der laufenden Saison neu eingeführte Spielsystem, das u.a. nach einer Hauptrunde in zwei Staffeln Viertelfinal- und Abstiegsspiele (Play-Off- und Play-Down-Spiele) vorsieht, fortgesetzt werden. Es wird allerdings insoweit modifiziert, als die Viertelfinal- und Abstiegsspiele in der kommenden Saison im Modus „best of three“ (anstelle von „best of two“) ausgetragen werden. Klargestellt wird zudem (in § 5 Abs. 2), dass auch bei Spielen der Hauptrunde, denen kein Rückspiel folgt, sowie den Viertelfinal- und Abstiegsspielen dem Heimverein die Einnahmen verbleiben und der Gastverein seine tatsächlichen Kosten trägt. Über den Verweis auf § 11 Abs. 7 wird dann aber zugleich verdeutlicht, dass diese Spiele im solidarischen Kostenausgleich zu berücksichtigen sind. Im Lauf der kommenden Feldsaison soll zudem das neue Spielsystem evaluiert und über die Fortsetzung des Spielsystems über die Feldsaison 2020/2021 hinaus entschieden werden.

Dem SOA ist bekannt, dass in der Bundesligavereinsversammlung diskutiert wird, die Einführung eines Spiels um Platz 3 beim Final Four im Herrenbereich zu beantragen. Der Sieger dieses Spiels würde dann den dritten EHL-Platz erhalten. Sollte ein entsprechender Antrag tatsächlich gestellt werden, würde der SOA über diesen Antrag – unter Einbeziehung des Leistungssportausschusses und des Bundesrats – beraten.

Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird der Anhang 5 der SPO DHB zum 1. August 2020 – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert –  in Kraft treten:

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 31.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 174 vom 14.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) zur Hallensaison 2021/2022

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung, des Schiedsrichter- und Regelausschusses und des Bundesrates im schriftlichen Verfahren die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) (mit vier regionalen Gruppen zu je sechs Mannschaften) zur Hallensaison 2021/2022 sowie die hierfür notwendigen Übergangsregelungen beschlossen. Damit ist das Ligasystem bei Damen und Herren auf DHB-Ebene künftig vollständig identisch. Im Zuge der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) ist klargestellt worden, dass zukünftig auf dem Feld und in der Halle zweite Mannschaften eines Vereins, der mit der ersten Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, in der (1.) Regi-onalliga spielen dürfen (dies war in drei der vier Regionalverbände schon jetzt der Regelfall); der zuständige Landeshockey- bzw. Regionalverband kann allerdings eine abweichende Regelung treffen. Schließlich ist auch festgelegt worden, dass der SRA die Schiedsrichteransetzungen der Bundesligen soweit erforderlich mit Unter-stützung der Schiedsrichterausschüsse der LHV und der Regionalverbände benennt. Diese Änderung ist notwendig, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) in der Hallenhockeysaison 2021/2022 keine ausreichende Anzahl an Bundesligaschiedsrichter(inne)n zur Verfügung stehen wird.
Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert – zum 1. August 2020 bzw. zum 1. August 2021 in Kraft treten.

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 14.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 173 vom 30.10.2019

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019 / 2020

 

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften sowie der Vorbereitungen auf die olympischen Spiele in Tokio 2020 hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallenhockeysaison 2019 / 2020 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele (Damen & Herren) auch dann verbindlich bleiben, sollte ein Verein einen oder mehrere Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem der angesetzten Termine zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellen.

Die Möglichkeit, Spiele auf Basis des einvernehmlichen Einverständnisses der beteiligten Vereine zu verlegen, ist hiervon unberührt und bleibt weiterhin bestehen.

 

i.A. des DHB Präsidiums

Bernd Schuckmann                                Harald P. Steckelbruck
Vorsitzender Sportausschuss                  Koordinator Sport national / international

 


DHB - Sport • Nr. 172 vom 28.7.2019

Besetzung Sportausschuss DHB, Zuständiger Ausschuss Bundesliga und Härtefallausschuss DHB

Im Spieljahr 2019/2020 sind diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:


• Bernd Schuckmann, Bremen (Terminkoordinator, Vorsitz)
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld und Halle)
• Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld und BL Damen Halle)
• Christian Blasch, Mülheim (SRA)

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:
 

• Frank Selzer, Bremen (Vorsitz)
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
• Siegfried Bartenschlager, München (SRA)
Vertreter:
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach
• Ralf Dietrich, Leipzig (SRA)

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB:

• Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
• Anette Breucker, Stuttgart
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach
Vertreter:
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
• Andreas Knechten, Mülheim (bei Verhinderung von Anette Breucker)
• Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck)

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

 

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Leistungssport)
Anette Breucker (Vizepräsidentin Jugend)
i.A. Frank Selzer
 


DHB - Sport • Nr. 171 vom 23.5.2019

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2019/2020

 

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können zum jetzigen Zeitpunkt nur die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2019 benannt werden.

 

1.BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

_____________________________________________________

2. BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 170 vom 29.4.2019

Rahmentermine für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019/2020

1. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

Bundesliga Damen

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (19.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

2. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020)

 

BL-Vereine, die zu den Ansetzungen in den BL-Spielplänen besondere Wünsche vortragen möchten, werden gebeten, diese an die E-Mail Adresse des DHB Sportausschusses zu richten: SPA@deutscher-hockey-bund.de

 

i.A. DHB Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 169 vom 27.3.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. April und zum 1. August 2019

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 23./24. Februar 2019 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – soweit nachfolgend nicht anders geregelt –zum 1. August 2019 in Kraft treten. In dem folgenden PDF-Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: April 2019 sowie Stand: August 2019) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen, die zum 1. April 2019 in Kraft treten, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) grün markiert; die Textänderungen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten werden, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 27.3.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 168 vom 25.2.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen zum Spieljahr 2019/2020

Der SOA hat auf Vorschlag des Leistungsportausschusses (LSA) Änderungen der SPO DHB die Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen betreffend beschlossen. Ab dem Spieljahr 2019/2020 werden danach jeder Gruppe der 2. Bundesliga (Feld) Damen zehn anstelle von bislang nur acht Mannschaften angehören. Diese Änderungen haben Auswirkungen für die Abstiegsregelung in der laufenden Feldhockeysaison. Nachdem Präsidium und Bundesrat die vom SOA getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 DHB-Satzung bestätigt haben, werden die hiermit einhergehenden Änderungen der SPO DHB nun veröffentlicht.

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen steht unter

» Ordnungen

als Download zur Verfügung; die Änderungen, die bereits zum 1. August 2018 in Kraft getreten sind, werden in dieser Fassung gelb, die im Oktober 2018 beschlossenen Änderungen zum Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2019/2020 grau und die aktuellen Änderungen zur Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen (die sich insbesondere im Anhang 7 zur SPO DHB wiederfinden) hellblau markiert.

Köln, den 25.2.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 167 vom 3.1.2019

Endrunde 58. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2019 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 26./27. Januar 2019

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Ausrichter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260
Turnierausschuss:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin Damen), Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter Herren)
Andreas Wille (Potsdam); Ulrike Schmidt (Tübingen), Daniel Gass (München), Andreas Knechten (Mülheim)

 

Spielplan:

Samstag, 26. Januar 2019
Damen:
Halbfinale 1:  12:00 Uhr
Halbfinale 2:  14:00 Uhr
Herren:
Halbfinale 1:  16:00 Uhr
Halbfinale 2:  18:00 Uhr

Sonntag, 27. Januar 2019
Endspiel Damen: 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren: 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer:
Freitag, 25.01.2019 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.

Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de .


i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national / international
 


DHB - Jugend • Nr. 58 vom 29.3.2019

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und der Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2019/20 benannt:
Anette Breucker, Stuttgart
Dr. Felizitas Bork, Pullach

Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 29. März 2019
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Schiedsrichter • Nr. 46 vom 22.10.2019

Regeländerungen zur Hallensaison 2019/20

 

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 neue Hallenho-ckeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. November 2019 in sein Regelwerk übernehmen wird. Entsprechende Abweichungen werden durch einen DHB-Zusatz geregelt.

 
Nach Rücksprache mit dem LSA wird es zu Beginn der neuen Saison keine Änderung bezüglich des Spielformates geben. Die Einführung von Spielvierteln, verbunden mit einem Zeitstopp bei Strafecken von 20 Sekunden, wird vorerst zurückgestellt und die Erfahrungen aus den europäischen Hallenturnieren bewertet. Daher bleiben bei Spielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten auch die Auszeiten (je eine Auszeit pro Mannschaft und pro Halbzeit) bestehen.

 
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Analog zum Feldhockey wurde Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
  

Eine weitere Regelung aus dem Feld wurde inhaltlich in Bezug auf die Ausführung eines Freischlages vor dem gegnerischen Schusskreis übernommen. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat.
  

Die detaillierten Änderungen lauten wie folgt:

   

§1.7 Tore stehen in der Mitte jeder Grundlinie außerhalb des Spielfelds. Die Torpfosten müssen mit der Außenseite der Grundlinie abschließen. Ausrüstungsteile oder Gegenstände wie Helme, Gesichtsmasken, Handschutz, Handtücher, Wasserflaschen usw. dürfen nicht innerhalb des Tores abgelegt werden.

 
Eine Bank für jede Mannschaft ist außerhalb des Spielfelds an ein und derselben Seitenlinie aufzustellen. Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, wenn nicht die Schiedsrichter etwas anderes festlegen. Auswechselspieler müssen auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 

DHB: Torpfosten dürfen auch mit der Innenseite der Torlinien abschließen, sofern sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden lässt.


Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, sofern sich beide Mannschaften nicht auf eine andere Regelung einigen.

  

§2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.

 
Falls eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld hat, ist die Spielzeit anzuhalten, um den regelgerechten Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich dabei um ein unabsichtliches Vergehen, kann eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Handelt es sich hingegen um einen schwerwiegenden Verstoß, muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Entscheidungen, die bis zur Wiederherstellung des regelgerechten Zustands getroffen worden sind, können nicht verändert werden, falls das Spiel bereits wieder fortgesetzt worden ist.

 
Das Spiel ist mit einer Strafecke gegen die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler begangen hat.

 
DHB: Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft. In erster Linie ist von den Schiedsrichtern die Herstellung des regelgerechten Zustands anzuordnen. Darüber hinaus kann auch gegen Betreuer die Verhängung einer persönlichen Strafe und bei Weigerung einer Mannschaft, den regelgerechten Zustand herzustellen, ein Spielabbruch in Betracht kommen.

  

 

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Jede Mannschaft kann spielen mit:
GESTRICHEN:

 

- mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss und innerhalb seiner eigenen Spielfeldhälfte einen sicheren Kopfschutz (jedoch keine Schienen, Kicker oder andere Torhüterschutzausrüstung) tragen darf; zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls allerdings tragen muss, oder...

 

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.

 


Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.

 


DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer der Spiele um Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren und der Spiele der Bundesligen, einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 2 x 30 Minuten. Die Halbzeitpause dauert bei einer Spielzeit von bis zu 2 x 20 Minuten 5 Minuten, bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten 10 Minuten.

Bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Im gesamten Bereich des DHB gelten nachstehende Bestimmungen für die Durchführung einer Auszeit:


§6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:


a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


DHB: Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn zu.


c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in der ersten Halbzeit spielt.

 

§6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:


a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Spielbeginn durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat;


b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Beginn der zweiten Halbzeit durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


§9.17 Spieler dürfen keine Gegenstände oder Teile ihrer Spielausrüstung auf das Spielfeld, nach dem Ball oder nach einem anderen Spieler, nach dem Schiedsrichter oder einer sonstigen Person werfen.


Sofern der Ball im Anschluss einer Strafecke irgendein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung, wie beispielsweise einen Handschutz, einen Knieschutz oder eine Gesichtsmaske, außerhalb des Schusskreises trifft, muss ein Freischlag verhängt werden. Geschieht dies innerhalb des Schusskreises, ist eine Strafecke zu verhängen; wird hierdurch ein Tor verhindert, ist ein 7-m-Ball zu verhängen.

 

GETSRICHEN

§10.2 Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts darf, solange er einen sicheren Kopfschutz trägt, außerhalb der eigenen Spielfeldhälfte nicht am Spiel teilnehmen. Er darf diesen jedoch ablegen und dann auf dem gesamten Spielfeld am Spiel teilnehmen
 

Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss bei der Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls einen sicheren Kopfschutz tragen


§13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs:


e) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 3 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Der Ball darf außerdem direkt über die Seitenbanden in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, vorausgesetzt, er hat sich 3 m bewegt, bevor er von der Seitenbande abprallt.


Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
- darf er ihn beliebig oft berühren,
- der Ball muss sich dabei aber mindestens 3 m bewegt haben (nicht zwingend in nur eine Richtung), bevor
- der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben werden darf.


Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.


Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 3 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 3 m bewegt hat, von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist oder sich mindestens 3 m bewegt hat, bevor er von der Seitenbanden abprallt. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 3 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


Jedes weitere Spielen oder Versuch des Spielens des Balles oder das Eingreifen eines Angreifers oder Verteidigers, der sich nicht 3 m entfernt befunden hat, muss entsprechend bestraft werden.
Im Anschluss an einen Zeitstopp nach der Verhängung eines Freischlags in der gegnerischen Spielhälfte müssen nach dem Wiederanpfiff des Spiels alle Spieler außer dem ausführenden Spieler mindestens 3 m Abstand halten.

 

§13.3 Strafecke:


a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 20 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.


DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.


g) Jeder verteidigende Spieler, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist.


h) Bevor der Ball gespielt worden ist, darf kein Angreifer außer dem ausführenden Spieler den Schusskreis betreten. Die Verteidiger dürfen vor dem Spielen des Balls weder die Grundlinie noch die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, überschreiten.

 

GESTRICHEN

§13.6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Spielerwechsels und Beendigung einer Strafecke am Ende der ersten Halbzeit und bei Spielende gilt eine Strafecke außerdem als beendet, sobald der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat.

 

§13.6 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:
a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.


b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.


Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist begeben.


c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.


Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüber-liegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht ersetzt werden.


Wenn ein verteidigender Spieler die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.


d) Wenn ein Torwart die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.
Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.


Wenn ein Torwart bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.


DHB: Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.


e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist: Die Strafecke wird wiederholt.


Ein angreifender Spieler, der an einen Ort geschickt wurde, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.


f) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.


Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.


Mönchengladbach den 20.10.19

 

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 45 vom 16.8.2019

Ansetzungsproblematik zur Feldhockeysaison 2019/20

Status-Quo im Schiedsrichterwesen

 

Liebe Sportsfreunde der Bundesligavereine,

der endgültige Spielplan zur Feldsaison 2019/20 wurde vom Sportausschuss freigegeben. Das im Schiedsrichter- und Regelausschuss zuständige Mitglied für Ansetzungen hatte bereits im Vorfeld mit der Rahmenplanung der Bundesligaansetzungen begonnen. Schon jetzt ist erkennbar, dass es an einigen Wochenenden zu Engpässen bei den Ansetzungen kommen wird und per heute nicht ausreichend Schiedsrichter für alle Spiele zur Verfügung stehen werden. In letzter Konsequenz kann es daher sein, dass wir einige Bundesligaspiele nicht mit Bundesligaschiedsrichtern ver-sorgen können.

Vorwiegender Grund hierfür ist die seit Jahren rückläufige Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern und die zum Teil individuell eingeschränkte Verfügbarkeit von Terminen. Es rücken zwar regel-mäßig gut ausgebildete Schiedsrichter aus dem Jugendbereich des DHB in die Bundesligen nach, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus, um den gewachsenen Bedarf (4 Bundesligen) zu decken.
Mit fast identischer Problematik sind die Landesverbände konfrontiert. Auch hier sind unterm Strich deutlich zu wenige Schiedsrichter aktiv, so dass dem SRA nicht genügend und vor allem kaum neue Schiedsrichter für die Ausbildung in die Bundesligen gemeldet werden können. Letzt-lich beginnt das Problem in den Vereinen, da dort das Schiedsrichterwesen oft einen kaum nen-nenswerten Stellenwert hat und kaum Akquise betrieben wird.

Die Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da wir aktuell vor allem in der 1. Herrenbundesliga ein sehr hohes Altersniveau haben und sicherlich weitere Schiedsrichter zeitnah die Karrieren beenden werden. In der vergangenen Hallensaison sind wir bereits zu „Mehrfachansetzungen“ an einigen Spieltagen übergegangen, um alle Spiele zu besetzen. Dies ist in der Halle durch die meist regionalen Ansetzungen in Ausnahmefällen möglich, aber sicherlich nicht auf Dauer umsetzbar. Schiedsrichter kommen so zum Teil auf fast 20 Spiele pro Saison (Halle).

Die Bundesliga ist in den letzten Jahren immer professioneller geworden. Den Anspruch des Leistungsgedanken haben wir auch im Schiedsrichterwesen, jedoch sind die Rahmenbedingun-gen dafür schwierig bzw. werden zunehmend schwieriger.

Ohne Schiedsrichter ist es unmöglich einen funktionierenden Spielbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es existentiell, dass wieder mehr Aktive für das Schiedsrichterwesen begeistert werden. Jeder ist nun gefordert sich dieser negativen Entwicklung entgegenzustellen, damit wir auch in Zukunft den Hockeysport in Deutschland auf hohem Niveau betreiben können. Dies ist sicherlich nicht über Nacht möglich und erfordert unter Umständen viel Zeit.

Für Rückmeldungen und Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Mönchengladbach den 15.08.19
Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 44 vom 12.3.2019

Regeländerungen zur Rückrunde der Feldhockeysaison 2018/19

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 neue Feldhockeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. April 2019 (Nachholspiele im März sind eingeschlossen) in sein Regelwerk übernehmen wird, es sei denn aus dem jeweiligen DHB-Zusatz ergibt sich etwas anderes.

Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.

Bereits zu Beginn der Feldhockeysaison 2018/19 wurde in den Bundesligen eine Änderung des Spielformates von 4 x 15 Minuten beschlossen. Die neue Viertelregelung wird nun zum 1. August 2019 in allen Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen eingeführt. Alle Auszeiten fallen damit weg. In Verbindung mit der Reduzierung der Spielzeit auf 60 Minuten wird auch der Zeitstopp bei Strafecken und Toren bundesweit übernommen. Zur einfacheren Handhabung in den Spielklassen der Landesverbände (Spiele ohne offizielle Uhr), hat der SRA dazu einen kurzen Leitfaden in Form eines DHB-Zusatzes (§ 5.1) entwickelt. Der Jugendausschuss des DHB wird über den Termin der Einführung und Umsetzung in den Spielklassen der Jugend zeitnah entscheiden.

Des Weiteren wurde zur Rückrunde der Ausführort eines Freischlages für den Verteidiger innerhalb des Schusskreises geändert. Fortan kann der Freischlag nun, analog zur Halle, an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.

Eine weitere Änderung findet sich im Wortlaut zur Ausführung eines Freischlages im gegnerischen Viertelraum. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat.

Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, wurde gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.

 

Nachstehend finden sich alle inhaltlichen Änderungen des Regeltextes:

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Verpflichtende Versuchsregel mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019: Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten des Torwarts zu spielen.

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 5 Minuten.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände festgelegt. Die Halbzeitpause dauert 10 Minuten. Die Spieldauer von 4 x 15 Minuten gilt für die Bundesligen bereits für die Feldsaison 2018/19, für alle Erwachsenenspielklassen des DHB ab dem 1. August 2019.

§5.1 f) Wird eine Strafecke verhängt, soll die Spielzeit unter Berücksichtigung von Paragraph e) für 40 Sekunden angehalten werden (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen), bevor die Strafecke freigegeben wird.
DHB: Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit angehalten, außer es handelt sich um eine Wiederholungsecke. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff; der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.


§5.1 i) Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen Videobeweis oder 7-m-Ball verhängt.
DHB: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.
Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball erzielt. Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff.


§13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags:
b) Ein Freischlag für die Verteidiger der in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden
 

§13.2 Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 5 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.

Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 5 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 5 m bewegt hat, oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 5 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind.
Mannschaften sollen sich so schnell wie möglich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Mannschaften sollen nicht länger als 40 Sekunden Zeit benötigen, um sich zur Strafeckenausführung aufzustellen


§13.6 e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.

 

Das komplette Regelheft 2019 kann unter hockey.de eingesehen und runtergeladen werden.


Mönchengladbach den 05.03.19

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
 

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 43 vom 7.3.2019

Zukunft des Schiedsrichterwesens in Deutschland

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss des DHB hat sich im Februar zu einer Sitzung in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der sachlichen Aufarbeitung und Analyse der letzten Wochen und Monate, vor allem die Auseinandersetzung mit der im Herbst öffentlich gewordenen Kritik zum Thema „Status des deutschen Schiedsrichterwesens“. Wie bereits auf der Schiedsrichtertagung in Hennef diskutiert, sind viele der genannten Kritikpunkte für den SRA durchaus nachvollziehbar und berechtigt.
Insbesondere die Forderung „weniger zu verwalten und wieder mehr zu gestalten“ hat den SRA dazu bewogen, die gegenwärtigen inhaltlichen und personellen Strukturen zu hinterfragen und alles auf den Prüfstand zu stellen. Nach einem intensiven Wochenende voller konstruktiver Diskussionen, ist der SRA zu der Erkenntnis gelangt, dass ein personeller „Neustart“ sinnvoll ist, um das Schiedsrichterwesen mit neuen Ideen zu beleben und zu verändern.

Bereits während der Schiedsrichtertagung wurde deutlich, dass für wirkliche Veränderung die Aufgaben im Schiedsrichterwesen auf mehrere Schultern verteilt werden müssen. Dies hat den SRA dazu veranlasst, die bestehen Strukturen des Ausschusses zu überarbeiten und neue Ressorts bzw. Tätigkeitsfelder festzulegen. Dabei orientieren sich die neuen Aufgabenbereiche an den sich mit der Zeit veränderten Anforderungen an das Schiedsrichterwesen. Nachstehende Ressorts wurden im Rahmen der Sitzung erarbeitet und festgelegt.

 

 

In der Zukunft soll der Ausschuss in einen geschäftsführenden und einen erweiterten SRA unterteilt werden. In Summe gibt es deutlich mehr Verantwortungsbereiche als vorher. Unterhalb der jeweiligen Abteilungsleitung sollen, je nach Arbeitsaufwand, unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Tagesarbeit effektiv und schnell bewältigen zu können. Vor allem aber um unter dem Strich mehr zu leisten als es heute im Rahmen des Ehrenamtes möglich ist. Den Ressorts im Organigramm wurden ganz bewusst keine verantwortlichen Personen zugeordnet. Vielmehr möchten wir interessierten und engagierten Personen aus dem Hockey- und Schiedsrichterumfeld die Möglichkeit geben, sich an der richtigen Stelle für das Schiedsrichterwesen zu engagieren und Ihre Ideen einzubringen. Daher stellen wir grundsätzlich alle Positionen und Verantwortlichkeiten (bis auf den gewählten Jugendvertreter) zur Disposition.

Im Mai findet der 54. Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes in Grünstadt statt, auf dem auch ein neues Präsidium gewählt wird. Des Weiteren steht der Antrag zur Gründung einer hockeyliga e.V. zur Abstimmung, die natürlich auch das Schiedsrichterwesen beeinflussen wird. Laut Satzung bestimmt der Präsident des Deutschen Hockey-Bundes die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse und somit auch den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses. In der Verantwortung des SRA-Vorsitzenden liegt jedoch die Besetzung der jeweiligen Ressorts.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es grundsätzlich schwierig ist, wenn aktive Bundesliga-schiedsrichter eine Aufgabe im SRA übernehmen. Nichts desto trotz sind wir an jeder Art von Mitarbeit und Engagement, sowie an jeder neuen Idee interessiert, die das Schiedsrichterwesen in Hockeydeutschland weiter nach vorne bringt. Daher existieren keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den möglichen Personenkreis.

Bei Interesse bitte bis zum 15. Mai 2019 eine Rückmeldung an Peter von Reth (vonreth@deutscher-hockey-bund.de) geben.

 

  

Peter von Reth
Vorsitzender des Schiedsrichter- und Regelausschuss
Mönchengladbach den 05.03.2019


 
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