WHV Schiedsgericht
Unter welchen Bedingungen rechtfertigt das Verhalten von Zuschauern einen Spielabbruch?
23.06.2010 - In einem Meisterschaftsspiel der Oberliga kam es zu Beleidigungen von einzelnen Zuschauern gegenüber den Schiedsrichtern. Einer der Schiedsrichter ordnete daraufhin - ohne Einbeziehung seines Kollegen - an, dass alle Zuschauer die Anlage zu verlassen hätten. Weitere 1:17 Minuten brach er das Spiel ab, weil noch nicht alle Zuschauer die Anlage verlassen hätten. Der Zuständige Ausschuss hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Abbruch nicht gerechtfertigt war und das Spiel neu angesetzt. Diese Entscheidung ist vom Verbandsschiedsgericht bestätigt worden.
» Urteil des Verbandsschiedsgerichts (PDF)
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