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Torwartsuche

die erste und zweite Damenmannschaft (1. Damen: Oberliga Halle/Regionalliga Feld und 2. Damen Verbandsliga)suchen ab sofort engagierte und ambitionierte Torwarte. Wer uns kennen lernen möchte kann schon mal in unsere Homepage (www.rotationhockey.de) reinschauen und meldet sich bei mir als Mannschaftsbetreuer der 1. Damen (Tel: 030/4451250)

Frank Haustein
Berlin, SG Rotation Prenzlauer Berg - Montag, 2. Oktober 2006 - 14:00


PLAYING HOCKEY IN BELGIUM

Playing hockey in Belgium next season? You are working or studying in Belgium? Why don’t you join our Hockey Club located in Brusels (brand new water-based pitch)? First Men and Women teams play in 1st National division. We have also many other levels of play represented , from youth teams to Veterans and Ladies. The Daring Hockey Club would be happy to welcome you ! Web : www.royaldaring.be For more information please contact Philippe Faveyts e-mail: faveytsphilippe@skynet.be Phone: 00.32.2.460.54.77 Mobile: +32477.37.67.70

Faveyts Ph.
Bruxelles , Daring hc - Donnerstag, 17. August 2006 - 14:41


Aufstieg Regionalliga Ost

Hallo Herr Drenckhan, Sie haben völlig Recht, nur: nach Auffassung des ZA sind die Wespen 2 "der Letzte" im Sinne der ZSpO, weil Zwangsabsteiger, gemäss Regelungen über die 2. Mannschaften. Ob der ZA damit seine Befugnisse überschritten hat, muss ggf. das Schiedsgericht klären - falls es angerufen wird. Das ist der vorgeschriebene Weg und den zu respektieren - egal was wir selbst für richtig halten -, dafür habe ich plädiert.
Sportlich wichtig ist doch nur, dass das jetzt zügig entschieden wird: der Spielplan muss gemacht werden ... Grüsse nach Güstrow!

Jürgen-Michael Glubrecht
Berlin - Freitag, 21. Juli 2006 - 10:56


Aufstieg Regionalliga Ost

Sehr geehrter Herr Glubrecht, ganz so einfach, wie Sie es schreiben ist es leider nicht. 1. Es existiert eine SPO und eine ZSPO, in welcher Auf- und Abstieg m.E. ganz klar geregelt sind. 2. Ja, es gibt einen ZA, da gebe ich Ihnen Recht. Dieser hat Rechte und Pflichten, welche auch in der SPO und ZSPO relativ klar geregelt sind. 3. Und nun wird es interessant, der ZA ist nicht dafür zuständig zu klären wer auf- bzw. absteigt. Das macht ja auch Sinn, denn dafür haben wir ja auch wiederum SPO und ZSPO. Ergo, der Beschluß des ZA zur Auf- und Abstiegsfrage ist völlig unnütz gewesen und daher nichtig. 4. Das Schlimme an der Sache ist nur, man muss jetzt gegen einen Beschluß des ZA klagen, um diesem zu erklären, er ist nicht zuständig. Hä ??? Ist das Recht ? Ich weiss nicht. Sie schreiben in Ihrem Beitrag davon, daß nicht alle Möglichkeiten beim Schreiben der SPO und ZSPO bedacht werden können. Hmm... da habe ich eine Meinung. So viele Möglichkeiten sind es ja nun auch nicht. Und diese, die sich nun mal in dieser Saison ergeben hat ist ja auch noch exakt beschrieben in der ZSPO. Deswegen kann ich die Diskussion ja nicht verstehen. Wenn wörtlich steht: Die letzten beiden steigen ab. Dann sind doch auch die letzten beiden gemeint und nicht der 6. und 8. oder der 5. und 3., sondern die letzten beiden und das sind nun mal der 7. und der 8. . Oder ?

Marco Drenckhan
Güstrow - Donnerstag, 20. Juli 2006 - 12:32


Aufstieg Regionalliga Ost

Schon die alten Römer (!) wussten, dass in kritischen Fragen nach Recht und Billigkeit zu entscheiden ist. Statt "Billigkeit" sagen wir heute eher "Gerechtigkeit" und der ursprünglich Sinn des Wortes "billig" ist nur noch in der Redewendung "Das ist nur recht und billig." erhalten.
Kurz und gut, was ist gemeint? Natürlich ist nach dem aufgeschriebenen Recht zu verfahren, aber eben nicht in einer sinnentleerenden, wort-wörtlichen Auslegung von Wörtern! Es ist gar nicht möglich, alle denkbaren Fälle und Konsequenzen beim Verfassen einer Ordnung zu berücksichtigen. Eher im Gegenteil: je mehr (formal) geregelt wird, desto grösser ist die Gefahr, dass Widersprüche und Schlupflöcher enthalten sind. Die Geschichten über Till Eugenspiegel leben davon, das Wörter wörtlich interpretiert werden.
Ich will mich zur Sache hier nicht äußern, es geht doch alles seinen geordneten Weg! Der ZA hat seine Entscheidung gefällt und wenn das jemandem nicht gerecht erscheint, dann kann er das Schiedsgericht anrufen. Das ist sein gutes Recht. Auf die moralische Verbrämung, die Rechthaberei, die ganze unnötige Aufgeregtheit sollten wir in solchen Fällen verzichten. Das ist dann "anständig" oder - wie die alten Engländer sagen! - fair.

Jürgen-Michael Glubrecht
Berlin, Berliner SC - Donnerstag, 13. Juli 2006 - 11:47

 
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