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HockeyPlatz Forum
Fragen zur Spielordnung
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Spielgemeinschaften
Finden Sie die derzeitige Lösung im Hockey gegenüber anderen Sportarten noch Zeitgemäss oder sich Sie auch der Meinund daß sich von DHB Seite da etwas ändern sollte. Mir schwebe gerade im Jugendbereich in Städten mit 3 Hockeyclubs andere Lössungen vor. Worin liegt der Sinn von einer Frist von 2 Jahren. Danach sind die Jugendlichen sowieso in einer anderen Altersgruppe. Welche Lösungen könnten Sie sich vorstellen.
Hebach Martin
Kaiserslautern, 1.FC Kaiserslautern/pfalz - Montag, 11. Dezember 2000 - 14:30 |
Spielgemeinschaft
Unter den Voraussetzungen, die ich im Beitrag vom 3. November (siehe unten) dargestellt habe, bestimmen die Verbände, ob sie die Möglichkeit von Spielgemeinschaften (SG)überhaupt in ihrer "Verbandsspielordnung" vorsehen und damit auch die konkreten Vorschriften, die für solche Mannschaften gelten. Diese sind von Verband zu Verband verschieden und sollten deshalb beim zuständigen Landesverband erfragt werden. In Bayern muss eine SG beim BHV beantragt werden; sie tritt unter dem Namen SG "XY" an, und die Spieler dieser Mannschaft benötigen einen Spielerpass, in dem ihre Spielberechtigung für diese SG "XY" eingetragen ist.
Harald P. Steckelbruck
- Freitag, 17. November 2000 - 10:41 |
Spielgemeinschaften
Worauf muss bei einer Spielgemeinschaft geachtet werden? Welchen Namen, darf eine Spielgemeinschaft (Erwachsenenbereich) tragen? Muessen Paesse umgeschrieben werden? Gibt es irgendwelche Fristen?
Susann
Nürnberg, Bayern - Mittwoch, 15. November 2000 - 10:07 |
Rückennummern in Jugendmannschaften
Die einzelnen Verbände (also auch der Bayerische oder auch der Süddeutsche Hockey Verband) können für ihre Meisterschaftsspiele eine ganze Reihe von Ergänzungen und Abweichungen zur Spielordnung beschließen; diese sind in § 4 Absatz 4 und 5 SPO DHB beschrieben. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, für bestimmte Spiele keine Rückennummern zu verlangen (siehe § 4 Abs. 5 n). Danach, bei den Vor-, Zwischen- und Endrunden der Deutschen Meisterschaften, die ab Knaben A bzw. ab Mädchen A ausgetragen werden, sind Rückennummern Pflicht. Welche genaue Regelung nun der Bayerische HV für seine Jugendspiele beschlossen hat, weiß ich nicht. Darüber kann aber bestimmt die Verbandsgeschäftsstelle Auskunft geben (089-15702-301).
Steckelbruck
- Mittwoch, 8. November 2000 - 11:05 |
SPO §27 Abs. 3
Ab welcher Altersklasse sind Rückennummern zwingend? Z. B. Knaben B, oder nur bei der Teilnahme an der bayerischer Meisterschaft, oder Pokalmeisterschaft. Knaben A immer, oder nur bei weiterführenden Meisterschaften? Mit freundlichen Grüßen, C.E.
Endemann Christoph
Augsburg, TSV Schwaben Augsburt / BHV - Sonntag, 5. November 2000 - 20:51 |
Spielgemeinschaften
Die einzelnen Verbände können gemäß DHB Spielordnung (SPO DHB) für ihren Zuständigkeitsbereich Zusatzbestimmungen zur DHB Spielordnung erlassen, in denen sie erlauben können, dass für eine Höchstdauer von zwei Jahren eine Mannschaft aus zwei Vereinen als Spielgemeinschaft antritt, wenn dies erforderlich ist, um den ansonsten gefährdeten Bestand eines Vereins zu sichern. Die beteiligten Spieler dürfen dann nur in dieser Mannschaft spielen, die übrigens nicht an Deutschen Meisterschaften, einer Bundesliga oder am Deutschen Hockey Pokal teilnehmen kann. Siehe hierzu § 4 Abs. 5, i SPO DHB.
Harald P. Steckelbruck
- Freitag, 3. November 2000 - 09:59 |
Spielgemeinschaften
können Sie mir die derzeitige Regelungen für Spielgemeinschaften im Jugend-bereich erklären. Waren zu diesem Thema schon anfragen. Und wie ist die Regelung bei Herren Mannschaften. Könnten sie Sich im Hockey eine Vereinigung von 2 Clubs vorstellen wie das vor Jahen im Fußball mit Greuther-Führt passiert ist. (mittlerweile 2. Bundesliga) bis bald
Martin Hebach
Kaiserslautern, 1.FC Kaiserslautern - Dienstag, 31. Oktober 2000 - 21:06 |
Das aktuelle Thema: "Wechselbestimmungen"
Mit Veröffentlichung in der DHZ Nr. 33 vom 12.10.2000 ist eine Veränderung der Wechselbestimmungen in Kraft getreten. In § 20 der SPO DHB wurde der Absatz 5 neu formuliert, der Absatz 7 wurde ergänzt. Diese Veränderung wurde vom Bundesrat, der für Spielordnungsbeschlüsse zuständig ist, als "Übergangsregelung" beschlossen und soll nun mit Hilfe der Erfahrungen aus den Landesverbänden und den Vereinen zu einer optimalen Fassung überarbeitet werden. Zur Diskussion hier einige Vorbemerkungen: Mit den "alten" Wechselbestimmungen sollte erreicht werden: - keine Wettbewerbsverzerrung durch Spielerzugänge insbesondere während der entscheidenden Phase gegen Ende der Saison (Aufstieg, Abstieg, Endrunden);
- Wegfall von Wechselfristen vor einer Saison;
- Planungssicherheit der Vereine; Minderung von Abwerbungen.
Nicht gewollt war:- Härtefälle für Studienanfänger, Ausbildungsplatzwechsel;
- Härtefälle bei Neubeantragung einer Spielberechtigung nach längerer Spielpause;
- Härtefälle nach Wechsel des Wohnsitzes oder Ausbildungsortes bei Jugendlichen.
Der jetzt gültigen Übergangsregelung lagen folgende Überlegungen zu Grunde:- für die Bundesligen soll die bisherige „strenge Regelung“ bestehen bleiben; anhand des Datums im Spielerpass ist leicht zu überprüfen, ob ein BL-Spieler spielberechtigt ist; (vor dem 01.04.)
- Vereinswechsel in der zweiten Saisonhälfte sollen möglichst ausgeschlossen bleiben;
- die oben erwähnten Härtefälle sollen dadurch vermieden werden, dass bis zum Ablauf des zweiten Monats einer Feldsaison bzw. bis zum Ablauf des ersten Monats einer Hallensaison Spielerwechsel unterhalb der Bundesligen möglich sind, und dass ein Jugendlicher bei einem weiten Umzug eine Sondergenehmigung erhalten kann.
In der allgemeinen Diskussion zum Thema Wechselbestimmungen werden derzeit eine ganze Reihe von Fragen erörtert; hier einige Beispiele:- Soll die Spielberechtigung für einen Spieler, der in einer entscheidenden Phase gegen Ende der Saison (Aufstieg, Abstieg, Endrunden) eingesetzt werden soll, davon abhängig gemacht werden, dass dieser Spieler bereits eine bestimmte Anzahl von Spielen in dieser Mannschaft absolviert haben ?
- Müssen Spieler, die auf dem Spielberichtsbogen eingetragen sind, zu Spielbeginn spielbereit auf dem Spielfeld anwesend sein ?
- Soll für Spieler, die seit längerer Zeit / seit Jahren kein M-Spiel absolviert haben, die Ausstellung eines Spielerpasses auch während der Saison möglich sein ?
Schreiben Sie uns Ihre Meinung und Ihre Vorschläge; jede Anregung hilft uns weiter, unsere Spielordnung zu optimieren.
Harald P. Steckelbruck
Hürth, DHB Jugendsekretariat - Freitag, 24. Oktober 2000 |
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Unsere Spielordnung bestimmt die Regularien für unseren gesamten Spielbetrieb in allen Wettkampfbereichen und hat deshalb eine sehr wichtige Funktion für das Alltagsgeschäft eines jeden Vereins. Neben der Veröffentlichung des aktuellen SPO-Textes bietet dieses Forum die Gelegenheit, zu einzelnen Bestimmungen Fragen zu stellen, Erläuterungen und Antworten zu geben. Als hoc@key Club Mitglied können Sie Beiträge unmoderiert veröffentlichen, Sie müssen dazu angemeldet sein. Beiträge von Nicht-Mitgliedern werden an den Moderator gemailt und von ihm zur Veröffentlichung freigegeben. Hier geäusserte Meinungen geben nicht die Meinung des Moderators oder der Redaktion wieder.
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