HockeyPlatz Forum

Fragen zur Spielordnung


Regionalligaaufstieg für 2. Mannschaften

Der Bundesrat hat am 3. März 2001 beschlossen, dass die für die Regionalligen zuständigen überregionalen Verbände (IG Nord, Ostdeutscher HV, Süddeutscher HV und Westdeutscher HV) für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Bestimmungen darüber erlassen dürfen, dass 2. Mannschaften in die Regionalliga aufsteigen können, vorausgesetzt, dass eine Spielklasse zwischen der 2. und der 1. Mannschaft liegt. Ob ein zuständiger überregionaler Verband eine diesbezügliche Bestimmung in seine Zusatzspielordnung aufnimmt, liegt allein in seiner Entscheidung. Eine solche Regelung wäre eine erlaubte Abweichung von § 18 Abs. 4 und 5 der DHB-Spielordnung (SPO-DHB). Alle erlaubten Abweichungen oder Ergänzungen zur DHB-Spielordnung werden in § 4 SPO-DHB(Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände) aufgeführt. Die hier dargestellte Aufstiegsmöglichkeit für 2. Mannschaften wird in § 4 Abs. 5 Buchst. h beschrieben. Die Veröffentlichung des diesbezüglichen Bundesratsbeschlusses (wie auch einiger anderer Beschlüsse) erfolgte in der DHZ Nr. 10 vom 22. März 2001. Die gesamte aktuelle Spielordnung ist auf dieser Web-Site dargestellt.

Harald P. Steckelbruck
DHB - Freitag, 30. Maerz 2001 - 15:13


Aufstieg

Nach der letzten Berliner Meisterschaft in der OL Damen kam erneut die Diskussion auf, ob man den Aufstieg einer 2. Damenmannschaft nicht doch genehmigen sollte, auch wenn die erste Mannschaft in der BL spielt. Es kusiert bei uns im Verein im Moment das Gerücht herum, dass der Bundesrat das erlaubt haben soll und es nun im Ermessen der Landesverbände liegt, den Aufstieg zu ermöglichen. Ist das wahr oder nur ein Gerücht?

C.H.
Berlin, Wespen - Donnerstag, 29. Maerz 2001 - 15:14


Hockeyregeln im Internet

Die Anregung ist angekommen. Auch wenn wir auf unser bewährtes Regelheft nicht verzichten wollen, werden die zuständigen Gremien prüfen, ob eine zusätzliche Veröffentlichung der aktuellen Hockeyregeln auf der DHB Homepage realisiert werden kann.

Harald P. Steckelbruck
DHB - Donnerstag, 29. Maerz 2001 - 13:14


Regelbuch

Hallo, ich finde es gut das es auf der Offiziellen Hompage zumindest die Spielordnung zum Anschauen und Downloaden gibt, aber warum gibt es nicht mal die Regeln zum anschauen und runterladen. Wäre eine Möglichkeit das noch zu erweitern? Danke

Eric Herr
Saarbrücken, SV Saar 05 Saarbrücken e.V. - Dienstag, 13. Maerz 2001 - 13:42


Antwort

Am 12. Januar habe ich an dieser Stelle darüber informiert, wie gemäß Veröffentlichung von Präsidium und Vorstand die Beschaffenheit eines erlaubten Hockeystocks in Übereinstimmung mit den für den DHB verpflichtenden internationalen Hockeyregeln und im Sinne der Interessen unserer Hockeyspieler geregelt ist. Diese Mitteilung in der DHZ erfolgte deshalb, weil sich Präsidium und Vorstand zuständig und auch verpflichtet fühlen, nach denen ihnen gemäß Satzung zugewiesenen Aufgaben und Pflichten ihre Entscheidungskompetenz zu nutzen, um die Interessen des Hockeysportes, des DHB und der Mitglieder des DHB zu wahren. Woher in dieser Angelegenheit die unterschiedlichen Auffassungen über satzungsgemäße Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten rühren, kann an dieser Stelle sicherlich nicht geklärt werden, gleichwohl ist festzustellen, dass für die Zukunft Klarheit geschaffen werden muss. Dies soll in besonnener Weise und zweifelsfrei der Satzung des Deutschen Hockey-Bundes entsprechend beim nächsten Bundestag geschehen. Die jetzige Diskussion macht weder Spaß noch nützt sie unseren Mitgliedern, und richtig wird eine Behauptung auch nicht dadurch, dass sie ständig wiederholt wird.

Steckelbruck
- Dienstag, 20. Februar 2001 - 11:51


Seitenauslauf Halle

Unsere Spielordnung schreibt vor (§ 29 Abs.1), dass die Spielfelder im Hallenhockey an den Grundlinien mindestens zwei und an den Seitenbanden einen halben Meter Auslauf haben. Ausnahmen hiervon kann der Zuständige Ausschuss zulassen, wenn die Sicherheit der Spieler gewährleistet erscheint. Für die DM-Turniere der Jugend ist der DHB-Jugendausschuss der "Zuständige Ausschuss".

Harald P. Steckelbruck
- Donnerstag, 18. Januar 2001 - 17:53


"Auslauf" an den Seitenrändern

Lieber Herr Steckelbruck, als Ausrichter der Knaben-A DM habe ich mal eine Frage: Wieviel Auslauf muß in einer Halle an der Seitenlinie und an der Grundauslinie vorhanden sein? Wie ist das mit der "Tribünenseite"? Gilt der Auslauf da bis zum Fuße des potentiellen Zuschauers, bis zur Mannschaftsbank...? Viele Grüße

Stephan Haumann
Hamm, HTC Hamm e.V. - Samstag, 13. Januar 2001 - 21:45


Hockeyschläger

Für Hallenhockeyspiele gelten die gleichen "Stock-Bestimmungen", die bereits in der vergangenen Feldsaison gültig waren. Eine genaue Beschreibung wurde von DHB-Präsidium/Vorstand in der aktuellen DHZ Nr. 1 (Seite 14) vom 11. Januar 2001 veröffentlicht.

Steckelbruck
DHB - Freitag, 12. Januar 2001 - 12:38


Torwartschläger

Ist der Torwartschläger nun eigentlich genehmigt, oder haben die Torwarte mit einem normalen Spielerschläger zu spielen? Es gab Unstimmigkeiten beim Berlin-Pokal/Hessenschild in Mannheim (erst hiess es normaler Spielerschläger, dann war plötzlich doch wieder der Torwartschläger erlaubt!) und auch bei uns in Berlin gab es in der Berliner Endrunde Diskussionen. Ist es im Ermessen des Schiris mit welchen Schläger die Torwarte zu spielen haben, darf das schon begonnene Spiel angehalten werden um die Schläger auszutauschen? Ich wäre für eine baldige Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar. Mit freundl. Gruß

Heidi Grauel
Berlin, BSV92 - Sonntag, 7. Januar 2001 - 00:49


Warum Spielgemeinschaften ?

Durch manche Richtlinien unserer Spielordnung sollen die Vereine angeregt und hin und wieder sogar dazu gezwungen werden, ihre eigene Vereinsarbeit zu verstärken, um ihren Bestand an Mitgliedern und Mannschaften zu sichern und zu steigern. Je mehr Vereine sich am Spielbetrieb beteiligen, um so besser sind auf Dauer die Möglichkeiten jedes einzelnen Vereines, seinen Spielerinnnen und Spielern ein attraktives Spielangebot zu erhalten. Wir dürfen keine bestehenden Vereine verlieren, sondern müssen sehr darum bemüht sein, überall dort den Hockeysport zu erhalten und zu fördern, wo bereits Hockeyabteilungen bestehen. Unsere Spielordnung sieht Spielgemeinschaften nicht vor, damit Vereine für das Erreichen eines kurzfristigen sportlichen Erfolges ihre Mannschaften zu einem "Top-Team" zusammenschließen, sondern um Vereinen, deren Bestand ernsthaft gefährdet ist, für eine Übergangszeit die Chance zu geben, ihren Spielerinnen oder Spielern die Gelegenheit zu erhalten, weiter Hockey zu spielen, und um in dieser auf zwei Jahre begrenzten Übergangszeit ihren Bestand wieder zu festigen. Spielgemeinschaften sind nicht vorgesehen, um Starke noch stärker zu machen (das ist eine Zielsetzung, die jeder Verein in der Konkurrenz mit anderen für sich selbst bestimmen muss), sondern um in unserer zwar äußerst attraktiven aber leider nicht ebenso populären Sportart denen eine Hilfe zu geben, die ohne die Möglichkeit einer Spielgemeinschaft dem Hockeysport verloren gingen.

Steckelbruck
dhb - Dienstag, 12. Dezember 2000 - 13:52

 
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Hinweise

Unsere Spielordnung bestimmt die Regularien für unseren gesamten Spielbetrieb in allen Wettkampfbereichen und hat deshalb eine sehr wichtige Funktion für das Alltagsgeschäft eines jeden Vereins. Neben der Veröffentlichung des aktuellen SPO-Textes bietet dieses Forum die Gelegenheit, zu einzelnen Bestimmungen Fragen zu stellen, Erläuterungen und Antworten zu geben.

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