HockeyPlatz Forum

Fragen zur Spielordnung


Kein Deutscher Meister 2003 ?

Frage: wenn die nächste Feldsaison vom 1. April 03 bis zum 31. Oktober 04 dauert - mit der "dazwischen liegenden" Hallensaison 03/04 - dann gibt es für 2003 keinen Deutschen Meister. Oder? Natürlich gilt das nur für die Erwachsenen, denn im Jugendbereich bleibt es ja so, wie es derzeit ist.

Erwin Meier
Greifswald - Freitag, 25. Oktober 2002 - 11:25


Frage aus dem "Senftöpfchen"

Die DHB Spielordnung (SPO DHB) bestimmt in § 26 Abs. 1, dass bei Ausscheiden einer Mannschaft während einer Saison sowohl die bereits ausgetragenen als auch die noch ausstehenden Spiele dieser Mannschaft nicht gewertet werden. Je nach Verschulden soll der ZA (Zuständige Ausschuss) gegen die ausscheidende Mannschaft Disziplinarmaßnahmen gemäß Schiedsgerichtsordnung (SGO DHB § 13) treffen. Dies verdeutlicht, dass der Rückzug einer Mannschaft grundsätzlich nicht gebilligt werden kann; das Verschulden der Mannschaft/des Vereines muss geprüft werden. Die Stammspieler dieser Mannschaft dürfen (wie jeder andere Spieler auch) natürlich in der höheren Spielklasse eingesetzt werden. Hinsichtlich ihrer Spielerlaubnis in der unteren Mannschaft liefert die SPO DHB keine generelle Regelung. (Die Folgen sind übrigens in den Landesverbänden je nach ihrer Zusatzspielordnung und ihren Auf- und Abstiegsregelungen verschieden) Wird der hier beschriebene Fall auch in der Zusatzspielordnung des zuständigen Landesverbandes nicht eindeutig geregelt, dann muss der ZA entscheiden, ob und wie die Stammspieler "rückgemeldet" werden können, und ab wann sie für eine untere Mannschaft spielberechtigt sind.

Steckelbruck
DHB - Montag, 22. Juli 2002 - 14:02


Rückzug einer Mannschaft (Frage aus dem "Senftöpfchen")

Hallo Zusammen,angenommen, die 1. Mannschaft eines Vereins spielt höher als die Oberliga, 2. Mannschaft spielt in der Oberliga und die 3. in einer der Verbandsligen. Darf laut Spielordnung des DHB die 2. Mannschaft aus der Oberliga während der Saison zurück gezogen werden ? Falls ja, wie werden die Spiele die schon gespielt worden sind, bzw. noch zu spielen sind gewertet ? Wie schaut es mit den festgemeldeten Spielern dieser 2. Mannschaft aus ? In welcher der beiden verbleibenden Mannschaften dürfen diese eingesetzt werden?? Vielen dank für die Hilfe

Peter
- Montag, 24. Juni 2002 - 16:53


Werbung auf der Spielkleidung

Für unseren nationalen Spielbetrieb erlauben die Richtlinien (siehe Anhang 3 zur SPO-DHB) Werbung auf der gesamten Spielkleidung, ausgenommen die Rückenseite der Kleidung. Ferner darf die Werbung die Erkennbarkeit der Farbe des Trikots / der Hose / der Stutzen nicht wesentlich beeinträchtigen, und natürlich ist solche Werbung nicht zulässig, die gegen die guten Sitten verstößt oder politischen oder weltanschaulichen Zwecken dient. Werbung auf der Hose ist also nicht verboten. Die entsprechenden Bestimmungen sind in § 27 Abs. 5 SPO DHB und in Anhang 3 zur SPO DHB beschrieben.

Steckelbruck
DHB - Dienstag, 9. Juli 2002 - 10:16


Frage: Werbung auf den Hosen?

Habe mal folgende Frage: ist es erlaubt, auch Werbung auf den Hosen der Spieler zu platzieren. Ich bin mir da nicht so sicher.

Erwin L.
Hamburg - Samstag, 6. Juli 2002 - 21:26


Spielfeldgrößen

Im Feldhockey hat das Spielfeld eine Länge von 91,40 m und eine Breite von 55 m ; im nationalen Spielverkehr darf bei alten Platzanlagen die Breite zwischen 50 und 55 m betragen. Neuanlagen müssen die vorgeschriebene Breite (55 m ) haben (siehe Regel für Feldhockey § 1).
Im Hallenhockey müssen die Spielfelder zwischen 18 und 22 m breit und zwischen 36 und 44 m lang sein (siehe Regeln für Hallenhockey § 1). Weitere Einzelheiten zur vorgeschriebenen Beschaffenheit und den Ausläufen an den Seiten und hinter den Torauslinien werden in der Spielordnung des DHB (§§ 28 und 29) geregelt.

Steckelbruck
DHB - Freitag, 1. März 2002 - 10:49


Größe

Tach zusammen. Kann mir jemand sagen, wie groß ein Hockeyfeld ist? Also, welche abmessungen im Spielbetrieb erlaubt sind. Das ganze bitte sowohl fürs Feld als auch die Halle. danke im voraus

Peter Paschend
- Sonntag, 24. Februar 2002 - 18:33


Wechselsperre nach Auslandsaufenthalt

Die Teilnahme an Meisterschaftsspielen im Ausland gilt als Vereinswechsel und erfordert die Neubeantragung einer Spielberechtigung bei Rückkehr in den alten Verein. Für die Hallensaison kann eine Spielberechtigung für eine Bundesliga nur erteilt werden, wenn der Antrag vor dem 1. November (Beginn der Hallensaison)gestellt wurde; für die übrigen Spielklassen kann eine Spielberechtigung bis zum 1. Dezember beantragt werden. In diesem Fall ist eine Wechselfrist von 60 Tagen seit dem letzten Spiel im Ausland einzuhalten. Nach dem 1. Dezember kann für die laufende Hallensaison keine Spielberechtigung mehr erteilt werden. Ausnahmen können Jugendliche für Spiele der Jugend in besonderen Fällen (Austauschschüler) beantragen. Auch können die Verbände für ihren Zuständigkeitsbereich Regelungen erlassen, die unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gestatten. Eine solche Ausnahmebestimmung muss dann allerdings in der Spielordnung des Verbandes verankert sein. Wie mir mitgeteilt wurde gibt es beim Westdeutschen HV eine solche Ausnahmeregelung derzeit nicht. Herzliche Grüße,

Harald P. Steckelbruck
DHB - Mittwoch, 12. Dezember 2001 - 10:34


Wechselsperre

Ich studiere momentan in Irland und spiele hier für ein College (Trinity College Dublin) in der Division A der Leinster Leage (ein Unterverband des irischen Hockeyverbandes). Im Januar kehre ich nach Deutschland zurück. Mein letztes Spiel für das Trinity College habe ich am 5. Dezember bestritten. Kann ich diese Saison (Halle 2001/2002) noch in Deutschland spielen? Habe ich mit der obligatorischen Wechselsperre von 60 Tagen zu rechnen? Oder gibt es eine Sonderregelung für Studenten die studienbedingt ins Ausland gehen?

Maren Hueskes
Krefeld, CHTC - Dienstag, 11. Dezember 2001 - 11:30


Spielberechtigung

Der Wechsel zu einer neuen Altersklasse erfolgt grundsätzlich mit dem Beginn eines Spieljahres am 1. April; dies ist zugleich der Beginn der Feldsaison. Ein Spieljahr umfasst die Feldsaison (1. April bis 31. Okt.) und die Hallensaison (1.Nov. bis 31. März). Ein Spieler, der zum Beginn eines Spieljahres einer bestimmten Altersklasse angehört, verbleibt in dieser Altersklasse bis zum Ende des Spieljahres. So gehört der B-Jugendliche des Jahrgangs 85 bis zum 31. März 2002 der Jugend B an, auch wenn er zwischenzeitlich das 17. Lebensjahr erreicht hat, mit dem er dann ab dem 1. April 2002 der Altersklasse der Jugend A angehört.

Steckelbruck
dhb - Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 10:10

 
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