Stimmenverteilung beim Bundesjugendtag
Beim BJT 2013 haben die Mitglieder des BJV und der Jugendsekretär jeweils eine Stimme. Die Mitgliedsvereine, mit bis zu 30 jugendlichen Mitgliedern, die als spielberechtigt registriert sind, erhalten eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend registrierten spielberechtigten jugendlichen Mitglieder eine weitere Stimme. Erfasst werden die 10- bis 18-jährigen Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 2002 bis 1995.
Die Landeshockeyverbände haben je zwei Stimmen und eine weitere Stimme, falls mindestens ein Jugendsprecher entsprechend der JO DHB ihrem Verbandsjugendausschuss oder Verbandsvorstand angehört.
Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der BJT stattfindet.
Stimmenverteilung aller Vereine / Verbände entsprechend ihrer Mitglieder Stand März 2013
» Stimmenverteilung (PDF)
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