Stimmenverteilung beim BJT 2017
Auszüge aus der DHB Jugendordnung, §5 Bundesjugendtag:
(7) Die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 jugendlichen Mitgliedern, die als spielberechtigt registriert sind, erhalten eine und für jede weiteren angefangenen 30 spielberechtigten jugendlichen Mitglieder eine weitere Stimme.
Die Landeshockeyverbände haben je zwei Stimmen und eine weitere Stimme, falls mindestens ein Jugendsprecher entsprechend der Jugendordnung des DHB ihrem Verbandsjugendausschuss oder Verbandsvorstand angehört.
Der Bundesjugendvorstand und die Jugendsekretärin haben jeweils eine Stimme.
Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der BJT stattfindet.
(8) Bei einem BJT können sich die Vereine und Landesverbände vertreten lassen. Ein Vertreter darf einschließlich eigener Stimmer maximal 50 Stimmen auf sich vereinen. Jugendsprecher können sich nur durch einen anderen Jugendsprecher ihres Verbandsjugendausschusses und die Mitglieder des BJV nur durch ein anders Mitglied des BJV vertreten lassen.
» Stimmenverteilung der Vereine/LHVs
gemäß Mitgliederbestand zum 28.02.2017
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