Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)
Weitere coronabedingte Änderungen
Der SOA hat auf Vorschlag der Task-Force Bundesliga im schriftlichen Verfahren weitere Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Neben einigen redaktionellen Änderungen finden sich im Anhang 7 der SPO DHB zwei neue Regelungen, die die anstehende Feldsaison betreffen:
1) Es wird angestrebt, dass jedes Bundesligaspiel mit der in der SPO geregelten Spielerzahl (bis zu 17) ausgetragen werden kann. Sofern aber durch behördliche Vorgaben die Anzahl der Spieler, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden dürfen, auf weniger als 34 begrenzt wird, sind diese Vorgaben zu beachten und umzusetzen. Die Anzahl der Spieler, die je Mannschaft eingesetzt werden dürfen, verringert sich dann entsprechend.
2) Der Sportausschuss wird ermächtigt, die Pflicht des Heimvereins, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten des Ausrichters, mindestens vier „Ballkinder“ einzusetzen, vorübergehend oder bis zum Ablauf der Feldhockeysaison 2020/2021 aufzuheben.
Die aktualisierte SPO DHB (Stand: August 2020) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die aktuellen Textänderungen sind grün markiert. Die Textänderungen, die bereits am 31. Juli 2020 veröffentlicht worden sind, werden in der SPO DHB gelb markiert.
» zur Spielordnung
Köln, den 24.8.2020
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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