Klarstellung zur Hallensaison 2021/2022
19. November 2021
Klarstellung zur Durchführung der Hallensaison im HBW 2021/22
Liebe HBW-Vereine, HBW-Mitglieder,
da in den letzten Tagen vermehrt Anfragen bzgl. Durchführung der Hallensaison an uns gerichtet werden, möchten wir mit dieser Information die Durchführungsbestimmungen klarstellen! Uns ist bewusst, dass wir in einem schwierigen Umfeld agieren, gleichwohl stehen wir zu unserer Verantwortung für den Hockeysport einen geregelten Spielbetrieb im Rahmen der aktuellen Corona-VO zu ermöglichen.
Wir legen allen Hockeyfreunden ans Herz: Lasst euch bitte impfen.
Hygienekonzept
Der HBW hält sich strikt an die Vorgaben der Landesverordnung BW und wird diese in seinem Hygienekonzept ständig aktualisieren und veröffentlichen.
Vereine als Ausrichter haben sich an diese Vorgaben zu halten, und können NICHT eigene zusätzliche Maßnahmen über die Landesverordnung hinaus festlegen.
Ausgenommen sind behördliche Anordnungen welche vorab dem ZA Jugend oder Erwachsene mitgeteilt werden müssen.
Für die Vereine, welche eigene Regelungen treffen, die über die Landesverordnung hinaus gehen und nicht behördlich angeordnet sind, gilt folgendes:
Einzelspielbetrieb:
- Verlust Heimrecht
Spieltage:
- Ausrichter verliert Ausrichtung
- Ausrichterteam wird wg. Nichtantreten von ZA gestraft
- Spiele welche nachgeholt werden können, werden von ZA angesetzt
- Spiele welche nicht nachgeholt werden können, werden nicht gewertet
Bei positiven Coronafällen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne in einem Team:
Sollte Mannschaft spielfähig sein:
- Mannschaft kann antreten
Sollte Mannschaft spielfähig sein und wegen nachgewiesener Coronafällen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne aus Sicherheitsgründen nicht antreten wollen:
- Mannschaft verliert Punkte -> wird nicht von ZA bestraft.
Sollte Mannschaft NICHT spielfähig sein (NICHT spielfähig entscheidet ZA)
Einzelspielbetrieb:
- Spiel kann neu angesetzt werden. Entscheidung liegt bei ZA
Spieltag:
- Mannschaft verliert Punkte
- Mannschaft wird NICHT von ZA bestraft.
- Ausrichtervereine müssen grundsätzlich Spieltage ausrichten unabhängig davon ob eigene Mannschaft antritt.
Spieltagverlegung
- Wenn Ausrichterverein in Abstimmung und Zustimmung von allen beteiligten Vereinen einen neuen Spieltermin findet, KANN der STAFFELLEITER einer Spieltagverlegung mit offiziellem Antrag zustimmen und muss diesen schriftlich bestätigen.
Alarmstufe
Mitteilung Landessportverband vom 19.11.21
Für folgende Personen gilt in der Alarmstufe die 2G Regel NICHT:
- Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Sollte eine Kommune von dieser Regelung abweichen muss dies dem ZA Jugend oder Erwachsene vorgelegt werden.
Mit sportlichen Grüßen und bleibt gesund!
Frank Lederbach
Präsident
Joachim Schäfer Daniel Weißer Carsten Behr Adalbert Erben
VP Sport VP Jugend SRA Vorsitz ZA Vorsitz Jugend
|