Beschlüsse des 50. Ordentlichen Bundestages
Der Bundestag des DHB hat am 21. Mai 2011 in Bonn die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes,
- Wahl des Präsidiums:
sowie die Vizepräsidenten für die Bereiche
-
Sport: Dr. Michael Green,
-
Breitensport und Vereinsentwicklung: Ralph Bonz,
-
Wirtschaft: Prof. Dr. Remo Laschet,
-
Kommunikation: Dr. Ingo Wolf.
Der Vizepräsident Jugend, Wolfgang Hillmann wurde bereits am 12.03.2011 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
- Neufassung der Satzung mit Inkrafttreten zum 01. August 2011
Satzung des DHB ab 01. August 2011 (PDF)
- Übergangsregelung zum Inkrafttreten der Satzungs-Neufassung
Übergangsregelung (PDF)
- Beitragsordnung - BO DHB
Beitragsordnung – BO DHB (PDF)
- Festsetzung einer Umlage in Höhe von € 2,00 pro Mitglied für das Jahr 2011, basierend auf den Mitgliedszahlen, die für die Berechnung der Grundbeiträge in der Beitragserhebung für das Jahr 2011 maßgebend sind.
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2012 und ab dem Jahr 2013:
- Grundbeitrag für das Jahr 2012 – € 2,00 und ab dem Jahr 2013 - € 3,50;
- Passbeitrag Erwachsene ab 2012 - € 17,00;
- Passbeitrag Jugendliche ab 2012 – € 8,50.
- Genehmigung des Jahresabschlusses 2010 und des Haushaltsplans für 2011,
- Wahl der folgenden Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes für die verbleibende Amtszeit der übrigen Mitglieder des BSG und des BOSG bis zum Bundestag 2013:
- Dr. Hans-Dieter Jörgens, Hamburg, Vorsitzender des BSG,
- Dr. Dirk Monheim, München, Beisitzer im BSG,
- Dr. Carl Christian Voscherau, Hamburg, Ersatzschiedsrichter im BSG.
Die vollständige Besetzung des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie bei www.hockey.de unter „Über uns“ > „Ausschüsse, Gremien“.
- Wahl der Kassenprüfer:
-
Heiner Lohmann, Berlin, Kassenprüfer,
-
Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
-
Eric Pritsch, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
-
Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.
- Ernennung von Hans Baumgartner zum Ehrenmitglied des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB. |