Einführung der Schiedsrichterausweispflicht im HBW zum 01.09.2013
Mit der Überarbeitung und Veröffentlichung der HBW ZSPO aufgrund zahlreichen Änderungen in der DHB SPO wurde gleichzeitig im Aktivenbereich die Ausweispflicht der HBW Schiedsrichter, die nicht vom SRA namentlich eingeteilt werden, eingeführt.
Folgende Absätze wurden im § 19 neu eingeführt:
(9) Der Schiedsrichterausweis ist bei Einsätzen an Meisterschaftsspielen mitzuführen. Bei Spieltagen der Aktiven, Feld und Halle, ist der Schiedsrichterausweis dem Verbandsbeauftragten unaufgefordert vorzulegen.
(10) Bei Einzelspielen der Aktiven, Feld und Halle, mit vereinseigenen Schiedsrichtern ist der
der Schiedsrichterausweis unaufgefordert dem Schiedsrichter des gegnerischen Vereins vorzulegen.
Bei Einzelspielen der Aktiven mit Schiedsrichtern des gleichen Vereins, Feld und Halle, sind die
Schiedsrichterausweise auf Verlangen dem Mannschaftskapitän der Mannschaft vorzulegen die
keine Schiedsrichter stellt.
(11) Die Schiripasskontrolle ist auf der Rückseite des Spielberichtsbogens durch die Schiedsrichter oder den Mannschaftskapitän zu bestätigen.
Wird die Lizenz nicht vorgelegt wird eine Strafe nach DHB SPO § 50 Abs. 1,
nach DHB SPO § 50 Abs. 1, Buchstabe b) Nr.6 ausgesprochen.
Der SRA beginnt aufgrund dieser Einführung der Schiedsrichterausweispflicht mit der Umstellung auf Schiedsrichterausweise mit Passbilder.
Ich bitte um Beachtung der neuen Regelungen.
Daniel Gruss - HBW SR Obmann
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