Mögliche Verlängerung der Hallensaison
Da den Verband immer wieder Nachfragen erreichen, weist der SHV vorsorglich darauf hin, dass nach § 14 Abs. 1 Satz 4 SPO DHB die laufende Hallensaison bis zum 31.03.2021 dauert. Insofern sind Ansetzungen von Hallenspielen, falls pandemiebedingte Spielausfälle nicht rechtzeitig nachgeholt werden können, bis Ende März (auch nach dem einheitlichen letzten Spieltag der Ligen) möglich.
Daniel Leunig
- Vorstand Sport SHV - |