ZSPO des MHSB 01.11.18
Das Präsidium des SHV hat in seiner Sitzung am 28.09.2018 einen Beschluss zur Änderung / Ergänzung der ZSPO MHSB gefasst.
§ 5 Nenngelder, Stammspieler, Spielfeld
(4) Hat ein Verein mehr als eine Mannschaft in einer Spielklasse, gilt ein Spieler, der innerhalb einer Saison zweimal in derselben Mannschaft in Meisterschaftsspielen eingesetzt wird, von diesem Zeitpunkt als Stammspieler dieser Mannschaft. Diese Festlegung gilt nicht für den Einsatz von Spielern in der Bundes-und Regionalliga.
(5) Die Spiele der mitteldeutschen Ligen im Feldhockey sollen auf Kunstrasen-oder Rasenplätzen ausgetragen werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des SPA. Über die Zulassung eines Spielfeldes im Hallenhockey entscheidet der SPA.
Diese Änderungen / Ergänzungen treten für den Jugendbereich am 01.11.2018 und für den Erwachsenenbereich am 01.11.2018 (Hallensaison) und 01.08.2019 (Feldsaison) in Kraft. Die aktualisierte ZSPO MHSB mit allen Änderungen / Ergänzungen steht unter „Ordnungen“ als Download zur Verfügung. . |