Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der Welt-Hockeyverband (FIH) die Auslegung bezüglich der Ausführung von Freischlägen nach Paragraph 13.2 h geändert. Es ist nun erlaubt den Ball bei einem Freischlag im Angriffsviertel, unter den Ausführungsbestimmungen für Freischläge nach Paragraph 13.2 und unter Berücksichtigung der Regelungen für gefährliches Spiel, über den Schusskreis zu schlenzen, so dass dieser außerhalb des Kreises wieder landet. Um den "Grundsatz des Einheitlichen Spielens einer Saison" zu gewährleisten, werden prinzipiell keine Regeländerungen während einer laufenden Saison vorgenommen. Da es sich hierbei allerdings nur um die Änderung einer Regelauslegung und nicht um eine Regeländerung handelt, wird die Vorgabe der FIH mit Wirkung zum 1. April 2010 im Geltungsbereich des DHB übernommen.
Bereits zu Beginn der letzten Hallensaison, wurde die Richtlinie für persönliche Strafen III.1.b geändert und die Kategorisierung von Foulspielen für die Vergabe einer Grünen Karte aufgehoben. Diese Modifikation wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung in den Regeln für Feldhockey integriert.
Zum 1. August 2009 wurden in allen Bundesligen des DHB die Freischlagbestimmungen der Paragraphen 13.1 und 13.2 durch verbindliche Versuchsregeln ersetzt, die den "Selfpass" regeln. Die momentan gültigen Regelungen werden zum 1. April 2010 in allen Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der Landesverbände übernommen.
Christian Blasch
Deutscher Hockey-Bund | KSR |