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DHB - Schiedsrichter • Nr. 35 vom 18.10.2010

Hallensaison 2010/11 - Regeländerungen zum 1.November 2010

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wird der Internationale Hockeyverband FIH das Regelwerk für Hallenhockey ändern. Auf Basis dieser geplanten und bereits veröffentlichten Regeländerungen, werden die Hallenregeln des Deutschen Hockey- Bundes, bereits mit Wirkung zum 1. November 2010, wie nachstehend erläutert angepasst. Der übersetzte originale Regeltext wird in Kürze veröffentlicht.

 

Freischlagausführung // „Selbstpass“ – (§§13.1 und §§ 13.2)

Die bisher ausschließlich für die Bundesligen verbindlichen Versuchsregeln §13.1 und §13.2 (Ausführung des Freischlags), werden verbindlich in das Regelwerk übernommen und somit für alle Altersklassen der Jugend und alle Spielklassen der Erwachsenen wirksam.

Die Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte wird nach §13.2 g) „sinngemäß“ in zwei Arten der Ausführung unterschieden.

a) „Direkte Freischlagausführung“. Unabhängig vom Ort der Freischlagausführung, darf der Ball direkt über die Seitenbande in den Schusskreis gespielt werden.

b) „Selbstpass“: Die bereits im letzten Jahr eingeführten Regulierungen zur Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte bleiben bestehen. Der Ball darf nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 3 m gespielt worden ist, von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt worden ist oder die Seitenbande berührt hat.

 

Strafeckenausführung – (§13.3)

Bisher wurde nach §13.3 h) ein Freischlag gegen die Mannschaft verhängt, die eine Strafecke zugesprochen bekommen hat, wenn ein Angreifer absichtlich oder zu seinem Vorteil, den Schusskreis vor der Ausführung betreten hat. Die neue Regelung sieht vor, dass in dem beschriebenen Fall die Strafecke wiederholt wird und ein Freischlag gegen die angreifende Mannschaft nur verhängt wird, wenn die Angreifer ständig und wiederholt den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betreten.

 

Regelverstoß während der Durchführung einer 7-m-Ausführung - §13.9 ff

Nach §13.9 a) wurde bisher bei einem Regelverstoß des Schützen, während der Ausführung eines 7-m-Balls, ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft verhängt. In dem Fall, dass der Schütze den 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausführt und dadurch ein Tor erzielt, wird zukünftig der 7-m-Ball wiederholt und kein Freischlag mehr für die verteidigende Mannschaft verhängt. Wird der 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt und kein Tor erzielt, wird das Spiel mit einem Freischlag für die verteidigende Mannschaft fortgesetzt. Dies gilt auch für jeden anderen Regelverstoß des Schützen.

Des Weiteren wird ein Regelverstoß des verteidigenden Spielers, durch den das Erzielen eines Tores verhindert wird, nicht mehr mit einem Straftor bestraft, sondern der 7-m-Ball ebenfalls wiederholt. Wird trotz eines vorliegenden Regelverstoßes des verteidigenden Spielers ein Tor erzielt, wird das Tor selbstverständlich anerkannt. Diese Änderungen führen dazu, dass §8.2 bedeutungslos wird und gestrichen werden kann.

 

Mönchengladbach, 18. Oktober 2010

Christian Blasch

Regelwerk
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
Deutscher-Hockey-Bund e.V.


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