DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Schiedsrichter • Nr. 37 vom 6.11.2010

Regeländerungen Hallensaison 2010/11

Offizieller Regeltext zu den Regeländerungen per 1.November 2010

Nachstehend dargestellte Paragraphen ersetzen den entsprechenden Wortlaut in den „Regeln für Hallenhockey 2009/10“

 

§ 5 – Spieldauer und Ergebnis

5.1 Ein Spiel besteht aus zwei Halbzeiten zu je 20 Minuten und einer Halbzeitpause von 5 Minuten.

Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.

Falls sich direkt vor dem Ende der ersten Halbzeit, dem Spielende oder einer Auszeit ein Vorfall ereignet hat, den die Schiedsrichter überprüfen müssen, darf diese Überprüfung durchgeführt werden, auch wenn die Spielzeit in der Zwischenzeit abgelaufen beziehungsweise angehalten ist und ein entsprechendes Signal gegeben wurde. Die Überprüfung hat unverzüglich zu erfolgen und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um auf die betroffene Spielsituation zurückzukommen und diese, falls erforderlich, zu korrigieren.

DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.

 

§ 7 – Ball außerhalb des Spielfelds

7.2 Wenn der Ball das Spielfeld über die Seitenbande verlässt:

a) wird das Spiel an einer Stelle des Spielfelds fortgesetzt, die bis zu 1 m von der Stelle entfernt ist, an der der Ball die Seitenbande überschritten hat;

Falls das Spiel hiernach mit einem Einschiebeball für die verteidigende Mannschaft innerhalb des eigenen Schusskreises fortzusetzen ist, ist dieser an der Stelle des Spielfelds auszuführen, die 1 m außerhalb des Schusskreises und 1 m entfernt von der entsprechenden Seitenbande liegt.

Falls das Spiel hiernach mit einem Einschiebeball für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Schusskreises fortzusetzen ist, ist dieser an der Stelle des Spielfelds auszuführen, die 3 m außerhalb des Schusskreises und 1 m entfernt von der entsprechenden Seitenbande liegt.

7.4 Sofern der Ball absichtlich von einem Verteidiger über seine Grundlinie gespielt worden ist, wird das Spiel mit einer Strafecke fortgesetzt, außer wenn der Torwart mit Schutzausrüstung oder ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts den Ball über die Grundlinie abgelenkt hat und kein Tor erzielt wurde.

 

§ 13 – Durchführung von Spielstrafen

13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Abschlag und Einschiebeball):

Alle Bestimmungen der Regel 13.2 gelten entsprechend für Freischlag, Mittelanstoß und Ausball (Abschlag und Einschiebeball):

g) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball sofort über die Seitenbande in den gegnerischen Schusskreis gelangen. Der Ball darf andererseits nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er 3 m bewegt worden ist oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde oder die Seitenbande berührt hat.

13.7 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:

a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balles nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.

b) Bei jedem anderen Regelverstoß des Ausführenden ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.

c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittelinie oder der Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.

d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt, ist die Strafecke zu wiederholen.

e) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.

Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.

13.10 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung eines 7-m-Balls gilt Folgendes:

a) Wird der 7-m-Ball durch den Schützen, vor der Freigabe durch einen Pfiff, ausgeführt und ein Tor erzielt, ist der 7-m-Ball zu wiederholen.

b) Wird der 7-m-Ball durch den Schützen, vor der Freigabe durch einen Pfiff, ausgeführt und kein Tor erzielt, ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.

c) Bei jedem anderen Regelverstoß des Schützen ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.

d) Bei jedem anderen Regelverstoß des verteidigenden Spielers, einschließlich des Bewegens eines oder beider Füße vor der Ausführung, ist der 7-m-Ball zu wiederholen.

Verhindert der verteidigende Spieler ein Tor dadurch, dass er einen oder beide Füße zu früh bewegt, muss dieser Spieler mit einer grünen Karte verwarnt werden. Für jeden folgenden Regelverstoß muss ihm die gelbe Karte gezeigt werden.

Wird trotz des Regelverstoßes des verteidigenden Spielers ein Tor erzielt, wird das Tor anerkannt.

DHB: Die Richtlinien für persönliche Strafen sind zu beachten.

e) Bei einem Regelverstoß irgendeines anderen Spielers der verteidigenden Mannschaft ist der 7-m-Ball zu wiederholen, wenn kein Tor erzielt worden ist.

f) Bei einem Regelverstoß eines anderen Spielers der angreifenden Mannschaft außer dem Schützen ist der 7-m-Ball zu wiederholen, wenn ein Tor erzielt worden ist.

 

Mönchengladbach, 05. November 2010

Christian Blasch, Regelwerk

Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen

Deutscher-Hockey-Bund e.V.


DHB - Schiedsrichter • Nr. 36 vom 21.10.2010

Neues Team geht an den Start – KSR-Kernmannschaft nimmt Arbeit auf

Nach der Berufung von Peter von Reth als neuer DHB-Vorstand Schiedsrichter durch das Präsidium vor knapp zwei Wochen, steht nun die Kernmannschaft der neuen Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen KSR fest. KSR-Vorsitzender Peter von Reth hat folgende Mitglieder in die KSR berufen:

Christian Blasch (35) aus Mülheim an der Ruhr, Schiedsrichter in der Bundesliga und auf internationaler Ebene. Er wird für den Bereich des Regelwerks zuständig sein und kann auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen. Auch seine internationalen Erfahrungen werden hilfreich sein, die deutschen Hockeyregeln international wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Ralf Dietrich (45) aus Leipzig, früherer Schiedsrichter der Bundesliga und heutiger Beobachter. Er wird den Bereich der Leistungsbeobachtung der Schiedsrichter betreuen. Eine umfassende und wichtige Aufgabe, um die KSR in die Lage zu versetzen, sich ein umfassendes Bild vonallen Schiedsrichtern und den notwendigen Förderschwerpunkten machen zu können.

Daniel Neideck (42) aus Neustadt, Schiedsrichter in der Bundesliga, und Andreas Wille (38) aus Potsdam, Schiedsrichter im Landesverband Berlin/Brandenburg, werden gemeinsam für den Bereich der Ansetzungen und Umbesetzungen die Verantwortung übernehmen. Gerade bei den Ansetzungen sind viel Fingerspitzengefühl und gute Kenntnisse über das Schiedsrichter-Team notwendig. Dafür bringen beide die nötige Erfahrung aus den letzten Jahren mit.

Neben den erfahrenen KSR-Mitgliedern stößt ein neuer hinzu für den Bereich Marketing und Kommunikation. Marc Knülle (37) aus Sankt Augustin, Schiedsrichter in der Bundesliga und beruflich seit Jahren mit Marketing und Kommunikation beschäftigt. Neben den klassischen Aufgaben der Kommunikation soll auch ein neuer Schwerpunkt in einem verbesserten Marketing der Schiedsrichter bestehen. Eventplanung, wie die jährlichen Schiedsrichter-Tagungen, gehören mit in seinen neuen Aufgabenbereich.

Zwei Aufgabenfelder in der KSR sind noch vakant und werden nach der Schiedsrichtertagung in Köln Ende des Monats erst besetzt. Zuerst soll der Dialog mit den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern geführt werden. Insbesondere besteht der Wunsch eine Frau mit in die KSR aufzunehmen.

Kommissarisch betreut wird der Bereich Ausbildung von Christian Blasch. Den Bereich Beobachtung betreut noch Ralf Dietrich alleine, eine Verstärkung ist vorgesehen. Bis die Aufgabenbereiche endgültig besetzt sind, wird Peter von Reth zur Unterstützung sich den beiden Aufgaben insbesondere widmen.

Dennis Hoffmeister (30) aus Frankfurt am Main, Schiedsrichter in der Bundesliga und Jugendschiedsrichterreferent, ist weiterhin Mitglied in der KSR. Gerade der Jugendschiedsrichterbereich nimmt eine entscheidende Rolle für die Zukunft des Schiedsrichterwesens ein, wird doch der gesamte Nachwuchs von ihm auf die Aufgaben im DHB-Erwachsenenbereich vorbereitet, wobei wichtige Grundsteine gelegt werden.

Tina Walter, Assistentin der KSR in der DHB-Geschäftsstelle, wird weiterhin die Arbeit der KSR-Mitglieder unterstützen und ist zentrale Anlaufstelle.

 

Marc Knülle

Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen KSR

Kommunikation


DHB - Schiedsrichter • Nr. 35 vom 18.10.2010

Hallensaison 2010/11 - Regeländerungen zum 1.November 2010

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wird der Internationale Hockeyverband FIH das Regelwerk für Hallenhockey ändern. Auf Basis dieser geplanten und bereits veröffentlichten Regeländerungen, werden die Hallenregeln des Deutschen Hockey- Bundes, bereits mit Wirkung zum 1. November 2010, wie nachstehend erläutert angepasst. Der übersetzte originale Regeltext wird in Kürze veröffentlicht.

 

Freischlagausführung // „Selbstpass“ – (§§13.1 und §§ 13.2)

Die bisher ausschließlich für die Bundesligen verbindlichen Versuchsregeln §13.1 und §13.2 (Ausführung des Freischlags), werden verbindlich in das Regelwerk übernommen und somit für alle Altersklassen der Jugend und alle Spielklassen der Erwachsenen wirksam.

Die Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte wird nach §13.2 g) „sinngemäß“ in zwei Arten der Ausführung unterschieden.

a) „Direkte Freischlagausführung“. Unabhängig vom Ort der Freischlagausführung, darf der Ball direkt über die Seitenbande in den Schusskreis gespielt werden.

b) „Selbstpass“: Die bereits im letzten Jahr eingeführten Regulierungen zur Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte bleiben bestehen. Der Ball darf nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 3 m gespielt worden ist, von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt worden ist oder die Seitenbande berührt hat.

 

Strafeckenausführung – (§13.3)

Bisher wurde nach §13.3 h) ein Freischlag gegen die Mannschaft verhängt, die eine Strafecke zugesprochen bekommen hat, wenn ein Angreifer absichtlich oder zu seinem Vorteil, den Schusskreis vor der Ausführung betreten hat. Die neue Regelung sieht vor, dass in dem beschriebenen Fall die Strafecke wiederholt wird und ein Freischlag gegen die angreifende Mannschaft nur verhängt wird, wenn die Angreifer ständig und wiederholt den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betreten.

 

Regelverstoß während der Durchführung einer 7-m-Ausführung - §13.9 ff

Nach §13.9 a) wurde bisher bei einem Regelverstoß des Schützen, während der Ausführung eines 7-m-Balls, ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft verhängt. In dem Fall, dass der Schütze den 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausführt und dadurch ein Tor erzielt, wird zukünftig der 7-m-Ball wiederholt und kein Freischlag mehr für die verteidigende Mannschaft verhängt. Wird der 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt und kein Tor erzielt, wird das Spiel mit einem Freischlag für die verteidigende Mannschaft fortgesetzt. Dies gilt auch für jeden anderen Regelverstoß des Schützen.

Des Weiteren wird ein Regelverstoß des verteidigenden Spielers, durch den das Erzielen eines Tores verhindert wird, nicht mehr mit einem Straftor bestraft, sondern der 7-m-Ball ebenfalls wiederholt. Wird trotz eines vorliegenden Regelverstoßes des verteidigenden Spielers ein Tor erzielt, wird das Tor selbstverständlich anerkannt. Diese Änderungen führen dazu, dass §8.2 bedeutungslos wird und gestrichen werden kann.

 

Mönchengladbach, 18. Oktober 2010

Christian Blasch

Regelwerk
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
Deutscher-Hockey-Bund e.V.


DHB - Schiedsrichter • Nr. 34 vom 16.2.2010

Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der Welt-Hockeyverband (FIH) die Auslegung bezüglich der Ausführung von Freischlägen nach Paragraph 13.2 h geändert. Es ist nun erlaubt den Ball bei einem Freischlag im Angriffsviertel, unter den Ausführungsbestimmungen für Freischläge nach Paragraph 13.2 und unter Berücksichtigung der Regelungen für gefährliches Spiel, über den Schusskreis zu schlenzen, so dass dieser außerhalb des Kreises wieder landet. Um den "Grundsatz des Einheitlichen Spielens einer Saison" zu gewährleisten, werden prinzipiell keine Regeländerungen während einer laufenden Saison vorgenommen. Da es sich hierbei allerdings nur um die Änderung einer Regelauslegung und nicht um eine Regeländerung handelt, wird die Vorgabe der FIH mit Wirkung zum 1. April 2010 im Geltungsbereich des DHB übernommen.

Bereits zu Beginn der letzten Hallensaison, wurde die Richtlinie für persönliche Strafen III.1.b geändert und die Kategorisierung von Foulspielen für die Vergabe einer Grünen Karte aufgehoben. Diese Modifikation wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung in den Regeln für Feldhockey integriert.

Zum 1. August 2009 wurden in allen Bundesligen des DHB die Freischlagbestimmungen der Paragraphen 13.1 und 13.2 durch verbindliche Versuchsregeln ersetzt, die den "Selfpass" regeln. Die momentan gültigen Regelungen werden zum 1. April 2010 in allen Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der Landesverbände übernommen.

 

Christian Blasch

Deutscher Hockey-Bund | KSR


 
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Bereich: Schiedsrichter
Jahr: 2010
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