Änderung der SpO HHV-SHHV
Änderung zur (Jugend-) Hallenhockeysaison 2019 - 2020
In Hinblick auf die in der Hallenhockeysaison zugelassene Teilnahme von zwei Mannschaften eines Vereins in Ober- und Regionalligen der Jugend wird, wie mit an die Vereinsjugendwarte per E-Mail versandtem Rundschreiben vom 18.6.2019 angekündigt, die Spielordnung HHV-SHHV auf Beschluss des Spielordnungsausschusses HHV-SHHV vom 30. Oktober 2019 geändert.
§ 21 Abs. 3 wird durch Satz 2 wie folgt ergänzt.
Für den Fall, dass zwei Mannschaften eines Vereins an der Regional- oder Oberliga einer Jugendaltersklasse teilnehmen, gelten die in diesen Mannschaften eingesetzten Spieler bereits bei ihrem dritten Einsatz in einer Mannschaft als Stammspieler dieser Mannschaft, sofern sie nicht schon als Stammspieler dieser Mannschaft gemeldet worden sind.
Erläuterung:
Diese Ergänzung stellt eine gemäß § 4 Abs. 4 Buchstabe i. SpO-DHB zulässige Abweichung von § 21 Abs. 3 Satz 1 SpO HHV-SHHV (entsprechend § 22 Abs. 4 SpO-DHB) dar, nach der Spieler erst nach ihrem vierten Einsatz in einer ‚höheren‘ Mannschaft als deren Stammspieler gelten.
Hamburg, den 31. Oktober 2019
gez. Michael Schütte
für den Spielordnungsausschuss HHV-SHHV |