Erläuterungen zu den Jugendendrunden
Vorgehen bei Entscheidungsspielen, Auszeiten, Bankstrafe, Schiedsrichteransetzungen
(1.) Vorgehen bei Entscheidungsspielen der Jugend | Spielzeiten, Verlängerung, 7-m-Schießen
Gemäß Beschluss der Jugendausschusssitzung vom 31.08.2009 wird die Spielzeit der Endrunde der Knaben B in der Regionalliga gemäß § 4 Absatz 5 Buchstabe f) SpO DHB auf 2 x 15 Minuten reduziert. Sofern durch die Jugendsportwarte keine abweichenden Mitteilungen erfolgen, ist die Spielzeit der übrigen Altersklassen und Ligen gemäß § 17 Absatz 1 SpO DHB festgelegt.
Bei Entscheidungsspielen, die einen Sieger erforderlich machen, finden ausschließlich in den Altersklassen der Männlichen und Weiblichen Jugend A/B Verlängerungen statt. Fällt in der regulären Spielzeit keine Entscheidung, wird die Begegnung gemäß § 24 Absatz 3 SpO DHB um zweimal 7,5 Minuten verlängert. Vor dem Beginn der Verlängerung tritt eine Pause von 5 Minuten ein, in der die Seiten neu ausgelost werden. In der Verlängerung werden die Seiten ohne Pause gewechselt. Die Verlängerung wird vorzeitig beendet, sobald eine Mannschaft ein Tor erzielt. Diese Mannschaft ist Gewinner des Spiels. Ist nach der Verlängerung in den Altersklassen Männliche/Weibliche Jugend A/B, bei Altersklassen der Knaben/Mädchen A/B direkt nach der regulären Spielzeit noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet ein 7-m-Schießen, das in § 24 Absatz 5 der SpO DHB geregelt ist.
(2.) Auszeiten | Bankstrafe
Gemäß § 5.1 Regeln für Feldhockey (Stand: 01.08.2009) stehen ab einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Bei einer Spielzeit von 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils zwei Minuten Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 35 Minuten, aber mehr als 2 x 20 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit während der gesamten Spielzeit von zwei Minuten Dauer.
Analog zur Regelung der Auszeit ist nun auch die Bankstrafe im Regelwerk unter § 14 Regeln für Feldhockey festgeschrieben und unterliegt nicht mehr den Bestimmungen der Landesverbände. Sie ist daher verbindlich für alle Altersklassen der Jugend und alle Altersklassen der Erwachsenen.
Da es sich um festgeschriebene Bestimmungen des Regelwerks und keine Spielordnungsbestimmungen handelt, können hiervon keine Ausnahmeregelungen vorgenommen werden.
(3.) Schiedsrichteransetzungen | Schiedsrichterkosten
Für Meisterschaftsspiele der Regionalligen (Ausnahme: Knaben und Mädchen B) werden Schiedsrichter durch den Verband gestellt, die mindestens über die J(A)-Lizenz verfügen müssen. Sofern hier aufgrund der Gruppengrößen eine Schiedsrichtergestellung nicht möglich ist, werden die Vereine informiert. Darüber hinaus werden die Vereine informiert, wenn die Endrunden der Regionalliga Knaben/Mädchen B neutrale Schiedsrichter durch den Verband erhalten.
Gemäß § 8 Absatz 6 DBJ WHV müssen Schiedsrichter, die bei den Endrunden der Regionalliga Knaben/Mädchen B zum Einsatz kommen, mindestens über die D-Lizenz verfügen.
Als Kostenersatz erhält jeder vom Verband angesetzte Schiedsrichter gemäß § 8 Absatz 8 DBJ WHV einen Betrag i.H.v. 15,- EUR als pauschale Spesenabgeltung. Dieser Betrag verdoppelt sich auf 30,- EUR, wenn bei einem angesetzten Meisterschaftsturnier ein Schiedsrichter mehr als einem Spiel unabhängig von der Spieldauer anwesend sein muss. Die Fahrtkosten werden nach § 12 Absatz 9 Buchstabe c) SpO WHV erstattet.
Es wird um Beachtung gebeten.
Tilmann Kleppi
Vorsitzender des SRA und
Vizepräsident Schiedsrichter
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