Klarstellung zur Schiedsrichtergestellung in den Verbandsligen
Trotz diverser Veröffentlichungen und Hinweise wird aus gegebenen Anlässen darauf hingewiesen, dass die Leitung der Meisterschaftsspiele, die nicht vereinsneutral mit Schiedsrichtern angesetzt werden, in jedem Fall dem Heimverein obliegt, der zu jedem Heimspiel zwei Schiedsrichter abzustellen hat. Ein Anspruch auf Schiedsrichtergestellung durch den Gastverein besteht ausdrücklich nicht (vgl. § 12 Absatz 6 SpO WHV). Die Jugend wird theoretisch zur Hallensaison 2009/2010, praktisch jedoch erst zur Feldsaison 2010 folgen, da in der Halle i.d.R. in Turnierform gespielt wird und jeweils die unbeteiligten Vereine die Spielleitung übernehmen, und damit eine vereinsneutrale Ansetzung erfolgt.
Dies betrifft daher alle Verbandsligen mit Ausnahme der 1. Verbandsliga Herren, die vereinsneutral durch den Verband angesetzt wird, sowie die Verbandsligen in Westfalen, in denen ebenfalls vereinsneutrale Schiedsrichter durch den Bezirk angesetzt werden.
Abschließend wird ausdrücklich auf die Veröffentlichungen vom 05.05.2009 (WHV-Newsletter Nr. 203), 09.07.2009 (Offizielle Mitteilung Erwachsene Feld Nr. 46), 10.07.2009 (Nachricht auf der Startseite des WHV), 12.07.2009 (WHV-Newsletter Nr. 207) und vom 14.08.2009 (Schreiben vom Vizepräsident Schiedsrichter an die Vereine in den betroffenen Ligen) hingewiesen, in denen explizit über die Schiedsrichtergestellung in den Verbandsligen berichtet worden ist.
Es wird um Beachtung gebeten.
Tilmann Kleppi
Vorsitzender des SRA und
Vizepräsident Schiedsrichter |