7. Oktober 2005
Jugendlicher Torwart verliert Ausrüstung
Bernd Philipp
Nachfrage zu Regelfrage Nr.237: Angenommen ein Torhüter verliert bei einem gegnerischen Angriff seinen Schläger. Der Angriff ist noch nicht abgeschlossen,so daß der Torwart keine Zeit hat seinen Schläger wieder auf zunehmen. Nach der Antwort auf Frage 237 dürfte er dann nicht mehr ins Spielgeschehen eingreifen, ist das richtig? Wie sieht es bei Jugendspielen aus,wenn der Torwart Teile der vorgeschriebenen Ausrüstung verliert?
Antwort der DHB KSR
Verliert ein jugendlicher Torwart unabsichtlich ein zwingend vorgeschriebenes (§ 27 Abs. 4 SpO DHB) Ausrüstungsteil, ist das Spiel zum Schutz des jugendlichen Torwarts sofort zu unterbrechen und nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes mit Bully fortzusetzen.
Weitere Regelfragen:
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