7. Juli 2002
Zuständigkeit der Schiedsrichter für Spielabpfiff bei Schlußstrafecke
Ricardo Goldoni
Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie schreiben, daß eine Schlußstrafecke durch den Schiedsrichter zu beenden ist, der für den Schußkreis, in dem die Ecke stattfindet, zuständig ist. Was ist, wenn dennoch der andere Schiedsrichter das Spiel beendet (habe ich letztens in der Bundesliga gesehen)? Liegt dann ein Regelverstoß vor? Könnte ein Einspruch Erfolg haben? Was ist, wenn die Ecke vor der Ausführung abgespfiffen wird? Ist meines Erachtens in anderen Nationen durchaus üblich. Schließlich wird international das Spiel ja auch von außen beendet. Bitte nennen Sie auch die einschlägigen §§ für Ihre Antwort. Vielen Dank.
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Daß eine "Schlußstrafecke" von dem für den betreffenden Schußkreis zuständigen Schiedsrichter zu beenden ist, ist eine Empfehlung der KSR an ihre Schiedsrichter und im Regeltext § 15 (2) nicht ausdrücklich erwähnt. Sofern der andere Schiedsrichter regelgerecht abpfeift, bedeutet dies keinen Regelverstoß.
Eine Schlußstrafecke kann nicht vor der Ausführung abgepfiffen werden, dies wäre ein Regelverstoß. International wird (nur bei Spielen mit Richtertisch) lediglich von außen das Ende der regulären Spielzeit signalisiert. Eine zuvor verhängte Strafecke wird in jedem Fall auch da noch ausgeführt.
Weitere Regelfragen:
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