5. November 2002
Torwart verliert Schutzhelm
Uli Heise
Sehr geehrter Herr Schmidt!
In den Regeländerungen zu Hallensaison 02/03 schreiben Sie, dass gegen einen Torwart, welcher seinen Helm verliert unter Beachtung der Vorteilsauslegung
eine Strafecke wegen Gefährdung (des Torwarts) verhangen werden soll! Wie soll das gehen, wenn der Torwart meines Wissens in der Halle keine Helmpflicht hat (ausgenommen Jugend sowie Helmpflicht bei kurzer Ecke und 7 - Meter)?
Wir bestrafen doch auch keinen Feldspieler wegen Gefährlichkeit, weil dieser seinen Schienbeinschoner oder Zahnschutz verliert! Wäre der Verlust des Helms nicht eher mit dem Verlust eines jeden anderen
Ausrüstungsgegenstandes gleichzusetzen?
Eine Ecke kommt lediglich in Betracht, wenn der Torwart diesen bei der Ecke wegen der dortigen Helmpflicht verliert?
Antwort der DHB KSR
Willibald Schmidt
Auch in der Halle hat der normale, voll ausgerüstete Torhüter (erwachsen und jugendlich) während des gesamten Spiels einen Schutzhelm zu tragen. Er darf ihn nur absetzen, wenn er für seine Mannschaft einen 7 m-Ball schießen will. Der (erwachsene) Feldspieler, der die Rechte eines Torhüters wahrnimmt, muß nur bei kurzer Ecke und 7 m-Ball gegen seine Mannschaft einen Schutzhelm tragen, mit dem er allerdings nicht seinen Schußkreis verlassen darf.
Weitere Regelfragen:
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