Regeländerungen zur Feldsaison 2001

 

Es gibt einige Regeländerungen und eine für die Schiedsrichter (SR) relevante Änderung der Spielordnung des DHB (SPO DHB), die von der Feldhockeysaison 2001 an gelten.  

 

1. Spielfeldmarkierungen

 

Die Markierungen für die Ausführung von Strafecken (30 cm lange Linien innerhalb des Spielfeldes auf beiden Seiten der Tore auf den Grundlinien) mussten bisher jeweils 4,55 m und 9,14 in von der Außenkante des näheren Torpfostens entfernt sein (§ l(3) e der Feldhockeyregeln). jetzt ist der Abstand dieser Linien vom Torpfosten auf 5,00 in und 10,00 in erhöht worden, Wegen möglicher Ummarkierungsschwierigkeiten dürfen aber auf allen vorhandenen Spielfeldern die alten Abstände (4,55 in und 9,14 in) beibehalten werden. Insoweit ist den Vereinen also eine Ummarkierung freigestellt. Bei allen Spielfeldern, die neu angelegt werden, müssen hingegen die neuen Abmessungen (5,00 in und 10,00 in) eingehalten werden.  

Bislang waren zur Kontrolle des Abstandes beim Einschlag 1,83 in lange Linien vorgeschrieben, die quer auf der Mittellinie und den Viertellinien parallel zu den Seitenlinien und 4,55 in von letzteren entfernt verlaufen mussten (§ 1 (3) e der Feldhockeyregeln). Diese 1,83 in langen Linien sind jetzt ersatzlos weggefallen. Es ist aber unschädlich, wenn sie auf vorhandenen Spielfeldern nicht beseitigt, sondern belassen werden, bis sie eines Tages unkenntlich geworden sind. Bei Neuanlagen dürfen sie hingegen nicht mehr aufgebracht werden.

 

Neu in die Regeln aufgenommen worden sind gestrichelte Markierungen um die Schusskreise herum: jeweils 30 cm lange Linien mit einem Abstand von jeweils 3,00 in zueinander müssen 5,00 in entfernt von der Schusskreislinie, gemessen vom äußeren Rand des Schusskreises bis zum äußeren Rand der 30 cm langen Linien, aufgebracht werden, wobei dieser "gestrichelte Kreis" mit einer 30 cm langen Linie beginnt, deren Mitte genau im Scheitelpunkt der Schusskreislinie (d. h. vor der Tormitte) liegt. Der "gestrichelte Kreis" ist bei internationalen Spielen Pflicht. Im nationalen Spielverkehr des DHB ist es den Vereinen freigestellt ihn (nachträglich) aufzubringen. Bei Neuanlagen sollte er von vornherein aufgebracht werden.  

 

2. Der Stock

 

Hinsichtlich des Stockes hat sich gegenüber der bereits seit der Feldhockeysaison 2000 geltenden Regel (vgl. DHZ Nr. 10 vom 30. 3. 2000) nichts geändert. Der Stock darf also weiterhin einschließlich des gebogenen Teils (Keule) aus jedem Material gefertigt sein und jedes Material enthalten mit Ausnahme von Metall oder metallischen Substanzen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf aufmerksam gemacht, dass; der Stock oberhalb der Keule gerade sein muss, wobei aber ein wellenförmiger oder "Zick-Zack"-Verlauf der flachen Seite bzw. des Griffstückes dann als gerade gilt, wenn die Abweichungen von der Geraden nach rechts und/er links nicht mehr als 2,00 cm betragen. Allerdings muss auch ein "ZickZack-Schläger" komplett durch einen Ring mit einem Innendurchmesser von 5, 10 cm gezogen werden können. Zur näheren Erläuterung wird auf die nachstehend noch einmal abgebildete Skizze (Diagramm) des mit der flachen Seite nach oben hingelegten Stockes verwiesen.

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3. Mannschaftsführer

 

Bislang musste jede Mannschaft einen Mannschaftsführer "auf dem Spielfeld" haben. jetzt muss sich der Mannschaftsführer nicht mehr auf dem Spielfeld, sondern kann sich auch als Auswechselspieler auf der Mannschaftsbank befinden. Er muss also nicht mehr sein Amt und seine Armbinde einem Spieler auf dem Spielfeld überlassen, wenn er ausgewechselt wird. Wird er hingegen auf Zeit oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen, muss zumindest für die Dauer seines Ausschlusses ein anderer Spieler seiner Mannschaft (auf dem Spielfeld oder auf der Mannschaftsbank) als Mannschaftsführer bezeichnet werden, indem er die obligatorische Armbinde anlegt.

 

4. Torwarte

 

Torwarten ist es jetzt verboten, außerhalb ihrer eigenen Spielfeldhälfte am Spiel teilzunehmen, außer als Schütze eines 7-m-Balles. Sinn dieser Neuerung ist es insbesondere, Torwarten die als verwirrend und gefährlich eingeschätzte Möglichkeit zu nehmen, bei einer "Schlussstrafecke" für ihre Mannschaft am oder im gegnerischen Schusskreis ins Spiel einzugreifen. Ferner ist es Torwarten nun ausdrücklich untersag Kleidung oder Ausrüstungsgegenstände zusätzlich zu der nach der Regel erlaubten Kleidung/Ausrüstung oder solche Kleidung/Ausrüstung zu tragen, durch die ihre normalen Körperproportionen künstlich vergrößert werden.

 

5. Schlechtes Benehmen von Auswechselspielern

 

Bislang galt nur im nationalen Spielverkehr des DHB, dass eine Mannschaft im Falle des Ausschlusses (auf Zeit oder auf Dauer) eines auf der Mannschaftsbank befindlichen Spielers für die Dauer des Aisschlusses nur einen Spieler weniger als vor dem Ausschluss auf dem Spielfeld haben durfte (§ 22 Abs. 2 SPO DHB). jetzt ist eine inhaltsgleiche Bestimmung in die Feldhockeyregeln aufgenommen worden, so dass dieses nun auch im internationalen Spielverkehr gilt.

 

6. Zuständigkeiten der SR auf dem Spielfeld

 

Die FIH hat mit einer Versuchsregel die bisherige "alleinige" Zuständigkeit eines SR für Entscheidungen auf Ecke, Strafecke, 7-m Ball und Tor in seiner Spielfeldhälfte sowie auf Freischlag in seinem Schusskreis (§ 8 (1) d der Feldhockeyregeln) in eine nur noch "vorrangige" Zuständigkeit umgewandelt mit der Folge, dass nun auch der bislang unzuständige SR alle diese Entscheidungen treffen darf. Der DHB fährt diesen Versuch in seinen Bereich durch, allerdings ausschließlich in den Bundesligen (BL-Damen, 1. und 2. BL-Herren). In allen nachfolgenden Ligen (Regionalligen, Oberligen, Verbandsligen) und im gesamten Jugendbereich verbleibt es bei der Alleinzuständigkeit eines SR für die genannten Entscheidungen.

 

In den Bundesligen ist von der Versuchsregel mit der erforderlichen Zurückhaltung Gebrauch zu machen. Voraussetzung für eine der o, a. Entscheidungen des bislang unzuständigen SR ist eine begründete Überzeugung, dass der Kollege den Verstoß nicht sehen konnte, weil ihm die Sicht versperrt war, und dass der Kollege nicht Vorteil laufen lassen will. Außerdem muss der Verstoß, bliebe er ungeahndet zu einem erheblichen Vorteil für die Mannschaft führen, die ihn begangen hat, oder es muss sich sonst um einen schwerwiegenden Verstoß und/oder ein absichtliches Foulspiel (z. 8. absichtliche Einwirkung auf Stock oder Körper eines Gegenspielers) handeln.

 

Die SR sind aufgefordert, für jedes von ihnen geleitete BL-Spiel die Anzahl und die Art der o. a. Entscheidungen, die der bislang unzuständige SR getroffen hat, zu notieren und das Ergebnis nach Abschluss der Feldsaison 2001 gesammelt der KSR mitzuteilen.

 

7. Spielausschluss auf Zeit

 

Durch eine Änderung der SPO DHB ist die Höchstdauer der Strafzeit bei einem Spielausschluss auf Zeit (gelbe Karte) von bisher 10 Minuten auf 15 Minuten angehoben worden. Die Strafzeit beträgt also jetzt mindestens 5 Minuten und im nationalen Spielverkehr des DHB höchstens 15 Minuten. Dadurch wird in gewissem Umfang dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bestimmung der SPO DHB, nach der die 3., 5., 7. usw. gelbe Karte innerhalb einer Saison eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel zur Folge hatte, abgeschafft worden ist. Die SR sind daher dringend aufgefordert, die neue Bandbreite der Strafzeit auszunutzen. Als Richtlinie gilt, dass sie, je nach Schwere des Verstoßes, Zeitstrafen wegen absichtlicher Regelverstöße ohne Stock-/Körperkontakt mit einem Gegenspieler (z. B. Meckern, Wegschlagen des Balles nach dem Pfiff) im Bereich zwischen 5 und 10 Minuten, wegen absichtlicher Verstöße mit Einwirkung auf Stock oder Körper eines Gegenspielers im Bereich zwischen 10 und 15 Minuten ansiedeln sollen.

 

Jürgen Stübing


 

Eine weitere Änderung

 

Außer den unter "Regelecke" in der DHZ Nr. 10 vom 22. 3. 2001 mitgeteilten Regeländerungen wird eine weitere, der Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen (KSR) (des Deutschen Hockey-Bundes bislang nicht bekannt gewesene Regeländerung mit Beginn der Feldhockeysaison 2001 auch im Bereich des DHB gültig. In der Praxis dürfte sie eine eher geringfügige Rolle spielen.

 

Bisher war bei einem absichtlichen Spielen des Balles über die eigene Grundlinie ins Aus nur dann eine Strafecke zu verhängen, wenn dieses von irgendeiner Stelle "innerhalb der eigenen Spielhälfte" aus erfolgte. Die Beschränkung auf die eigene Spielhälfte ist weggefallen. Daher ist jetzt das absichtliche Spielen des Balles über die eigene Grundlinie ins Aus von jeder Stelle des Spielfeldes aus mit einer Strafecke zu ahnden.

 

Im Regelheft ist unter Nr. 2 der "Begriffsbestimmungen für Feldhockey" definiert, was unter "Spielen des Balles" zu verstehen ist. Spieler müssen deutlich machen, dass es nicht ihre Absicht ist, den Ball über ihre Grundlinie zu spielen. Spielt ein Spieler den Ball so, dass er im Ergebnis nur über die Grundlinie ins Aus gehen kann, ist eine Strafecke zu verhängen. Torwarten ist es allerdings nach wie vor erlaubt, den Ball absichtlich über die Querlatte oder um den Torpfosten herum ins Aus zu lenken, so dass in diesen Fällen keine Strafecke, sondern lediglich eine Ecke zu geben ist.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass es jedenfalls derzeit nicht Pflicht des Schiedsrichters ist, nach einem Meisterschaftsspiel im Spielberichtsbogen zu vermerken, welcher darin eingetragene Spieler nicht spielbereit anwesend war. Die Beschlussfassung über einen dahin gehenden Antrag auf Änderung der SPO DHB (siehe DHZ 10, Seite 12) ist insoweit vom Bundesrat zurückgestellt worden, als die Vorschrift noch nicht in Kraft tritt.

 

In Ergänzung zum Text "Spielfeldmarkierungen" der Regelecke in der DHZ 10 werden nun noch die offiziellen Skizzen des Weltverbandes FIH nachgereicht (komplettes Spielfeld und Ausschnittvergrößerung eines Viertelbereiches). Wichtig ist, dass alle Markierungen am Spielfeldrand neuerdings außerhalb der Seiten- bzw. Grundlinie sein müssen. Auch hier gilt: Bestehende Platzanlagen müssen nicht umliniert werden, bei Neuanlagen sollten die neuen Bestimmungen allerdings von vornherein berücksichtigt werden.

 

Jürgen Stübing

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