Januar 2008 bis März 2013


Vereinshilfe Archiv: Dieter Strothmann

Nr. 47 - 26. Januar 2011

Der Verein: Ein moderner Dienstleister

Erfolgreiche Vereine sehen sich meist als moderne Dienstleister. Betrachten Sie den Verein einmal aus einer anderen Sicht.

Verein als Dienstleister


Ich möchte Ihnen einmal eine sehr radikale aber von mir bevorzugte Sichtweise eines Vereins erläutern. Eine Sichtweise, wie sie in der Wirtschaft üblich ist. Der erste Schritt, diese Sichtweise zu verinnerlichen, ist auch der wichtigste. Ihr Verein ist ein Dienstleistungsunternehmen.
Sie konkurrieren in der Tat in einem Segment, zum Beispiel im Bereich der aktiv Sporttreibenden, in dem Sie gegen Mitbewerber hervorstechen müssen. Es geht knallhart um Marktanteile, Kostenstrategien, Marketing, Angebotstiefe und -breite, Preisklassensystemen und vieles mehr.

Es gibt Vereine, die ähnliche Angebote haben wie Ihr Verein. Auch Unternehmen wie Fitness-Clubs können Ihnen Mitglieder abwerben. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie wirklich einen Schwund im Mitgliederbereich erfahren müssen, sollten Sie diese Sichtweise verinnerlichen.

Was ist also zu tun, wenn Sie als Verein ein moderner Dienstleister sein wollen


Überlegen Sie sich, welche Bereiche noch Defizite in Ihrem Verein haben. Gibt es Trainingsangebote, die Sie ausweiten können? Gibt es sogar Nischen, in die Sie vordringen können? Das muss nicht ausschließlich etwas mit dem Angebot zu tun haben. Ein weiterer Bereich ist die Betreuung von Vereinsmitgliedern. Hier gibt es sicherlich auch einiges, das noch verbessert werden kann.
Ihre Mitglieder sind auch Kunden. Kunden, die einen Beitrag bezahlen, um entsprechende Gegenleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist der zweite wichtige Punkt aus der Sichtweise eines Dienstleisters. Wenn Sie im Restaurant zu Gast sind, haben Sie auch Erwartungen, die erfüllt werden sollen.
- Gibt es das richtige Essen (Angebotsbreite)?
- Schmeckt das Essen auch (Angebotstiefe)?
- Ist die Bedienung auch zuvorkommend und aufmerksam (Mitgliederbetreuung)?
- Wie teuer ist mein Essen (Preisklassensysteme, Rabatte)?
- Kriege ich es woanders vielleicht günstiger (Selektion von Alternativen aus Sicht des Kunden)?
Sie müssen also darauf achten, dass Sie wie ein Geschäftsführer denken. Da jeder von uns Kunde ist, auf irgendeine Art und Weise, kann sich auch jeder in einen Kunden hineinversetzen! Nutzen Sie diesen Vorteil aus. Ziehen Sie das Ass, bevor es Ihre Konkurrenten tun!
Tipp:
Als Tipp kann ich Ihnen folgendes nennen: Beobachten Sie andere Unternehmen, egal welcher Branche, wie sie ihre Kunden werben. Hier ist Abgucken erlaubt. Viele Vereine haben diese Sichtweise noch nicht für sich verinnerlicht, vielleicht nicht einmal erkannt. Agieren Sie, anstatt zu reagieren. Denn nur so können Sie erfolgreich sein!

Übrigens: In den meisten Vereinen sind die Vorstandsmitglieder so mit dem Tagesgeschäft beschäftigt, das für weitergehende Überlegungen und Planungen keine Zeit mehr bleibt. Richten sie also dafür einen extra Vorstandsposten für Breitensport und Vereinsentwicklung ein. Planen sie ein bis zweimal im Jahr Vorstandssitzungen ein, die sich nur mit der zukünfigen Ausrichtung ihres Vereines beschäftigen.
Quelle: vnr.de


Jahr des Ehrenamtes mit zahlreichen Preisen

Die Europäische Union hat 2011 zum offiziellen Jahr des Ehrenamtes ausgerufen und damit einen würdigen Rahmen für eine besondere Ehrenamtsaktion geschaffen. Unter dem Namen www.dankeEhrenamt.de wurde ein Internetportal ausschließlich zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements und zur Belohnung der Ehrenamtlichen konzipiert und umgesetzt. Neben zahlreichen anderen Preisen können dort auch sechs Fernstudiengänge "Sportmanagement (IST)" gewonnen werden. Unterstützt wird die Aktion von zahlreichen Sportverbänden.


Ohne ehrenamtliche Helfer könnten viele Vereine nicht überleben

Die richtigen Rahmenbedingen für Ehrenamtliche

Ohne die Unterstützung durch ehrenamtliche Mitglieder könnte sich kein Verein dauerhaft halten. Ein Ehrenamt auszuüben bedeutet, Sie haben keinen Anspruch auf eine Vergütung - wohl aber auf eine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus muss auch der Versicherungsschutz gewährleistet sein.

Finanzielle Aufwandsentschädigungen 


Ein Verein ist eine besondere Rechtsform und unterliegt gesonderten Bestimmungen. Der Gesetzgeber geht bei einem Verein von der ehrenamtlichen Führung und Leitung durch Mitglieder oder Vorstand aus. Als ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Vereins haben Sie keinen Anspruch auf Bezahlung, aber Sie dürfen sich jede Form von Aufwand vergüten lassen, der Ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit entsteht.
Die Aufwandsentschädigung beinhaltet beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für Vereinsbekleidung oder Auslagen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit, die im Sinne des Vereins erforderlich waren. Sie kann ebenso eine angemessene Vergütung beinhalten, die allerdings in der Höhe eine nebenberufliche Tätigkeit nicht übersteigen darf.

Versicherungsschutz im Ehrenamt 

Auch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet sein. Der Verein ist zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet. Diese Form der Pflichtversicherung gilt für alle Helfer, die ein Ehrenamt im Gesundheitswesen, in Kommunen, Gemeinden oder für Religionsgemeinschaften ausüben. Sie fallen damit im Versicherungsschutz unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Sind Sie allerdings ein gewählter Träger eines Ehrenamts in Ihrem Verein, beispielsweise in der Funktion als Vorstand, so besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Beitragszahlung erfolgt durch den Verein selbst. Besteht ein Dachverband oder eine Organisation als höhere Instanz des Vereins,  werden die Beiträge in der Regel von dieser übernommen.


Das Ehrenamt: Säule der Gesellschaft und des Vereins

Ein Viertel der Bundesbürger engagiert sich in Deutschland in einem Ehrenamt. Es sind noch lange zu wenige. Denn auch Sie stellen fest, dass Ihr Verein weitere Mitstreiter benötigt, um die handvoll Unermüdlicher entlasten zu können, bzw. die Zukunft Ihrer Gemeinschaft zu sichern. Aber was können Sie tun, wenn in der heutigen hin und her wogenden Zeit, der Sinn und der Zweck gemeinschaftlichen Zusammenlebens weniger Widerhall finden?
Das freiwillige, unentgeltliche Engagement idealistisch orientierter Menschen in einem Ehrenamt, als tragende Säule der Gesellschaft, gerät ins Wanken. Demografische Faktoren, größer werdende individuelle Zwänge aus der fortschreitenden Globalisierung und egoorientierte "moderne" Lebensweisen in der jüngeren Generation lassen Interesse und Zeit für ein gemeinschaftliches Miteinander der Menschen schwinden. Öffentliche Aufmerksamkeit, Aufklärung in der Gesellschaft und zielgerichtetes Werben um gemeinschaftliches Engagement sind Lösungsmöglichkeiten.
Die ARD, Das Erste Deutsche Fernsehen, führt gegenwärtig auf seinen Kanälen und Radioprogrammen eine Themenwoche zur Bekanntmachung, Würdigung und Förderung des Ehrenamtes in Deutschland durch. Eine tolle Sache, aber wie geht es nach dieser einen Woche Aufmerksamkeit weiter? Geht ein Ruck durch die Gesellschaft oder war es wieder nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, der die beabsichtigten Signale am Ende schnell in Vergessenheit geraten lässt?         
Sie, als Verein, können sich nicht auf die kurzlebige Aufmerksamkeit von "oben" verlassen. Im Alltagsgeschäft des Ehrenamtes bleibt Ihnen nur der Verlass auf sich selbst und Ihre Mitstreiter um sich mit neuen und gewillten Engagierten zu verstärken. Wissen über die Situation des deutschen Ehrenamtes ist der Anfang.

Fakten, Analysen und Informationen zum Ehrenamt in Deutschland:  

- 550000 Vereine
- 23 Millionen ehrenamtlich aktive Menschen
- vergleichbare Arbeitskräfte: 3,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte
- Verdienstwert bei 7,50 Euro/Stunde Mindestlohn: 35 Milliarden Euro/Jahr
- 2% des bundesdeutschen Volkseinkommens
Diese imposanten Zahlen, ohne die die deutsche Gesellschaft bei allem staatlichen Wollen sozial orientiert nicht existieren könnte, rufen auch Kritiker auf den Plan. Mit der Begründung, der Staat würde sich angesichts dieses Volumens ein großes Stück seiner sozial gesellschaftlichen Verantwortung entziehen und damit seine öffentlichen Kassen entlasten.
Viele Bürger führen aus diesem Grund keine ehrenamtliche Tätigkeit durch. Mit oder ohne Verständnis dafür, ohne das Ehrenamt funktioniert keine Gesellschaft. Bei einer größeren ablehnenden Haltung in der Bevölkerung gegenüber dem Bürgerengagement sind die persönlichen negativen Folgen schnell spürbar.

Der aktuell demografische Faktor im Ehrenamt:

- 36% der 14-24 jährigen Deutschen engagieren sich im Ehrenamt.
- 30% der Senioren ab 60 Jahre
- Über 65 jährige sind stark unterpräsentiert.
- 39% der Deutschen im Ehrenamt sind Männer.
- 32% sind Frauen
In diesen Angaben liegen Reserven zur Gewinnung ehrenamtlich Tätiger. Die größten im Seniorenbereich ab 60 Jahre. Argumentieren Sie: Gemeinschaftsleben schützt vor Einsamkeit im Alter, hält jung, geistig und körperlich gesund und lässt das vergangene und fehlende Erwerbsleben schneller vergessen. Auch junge Menschen sind bei geschickter Herangehensweise noch zu begeistern. Ihre größtenteils persönlichen und zeitlichen Freiräume sind prädestiniert für freiwilliges Engagement. Bürger im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 59 Jahre sind trotz ihrer gesellschaftlichen Zentrallast und der Vielfachbelastung im täglichen Leben am engagiertesten. 
In vielen Vereinen sind die Engagierten ehrenamtliche Urgesteine. 20, 30, 40, 50 Jahre im Geschäft. Die heutige schnelllebige Gesellschaft wandelt die personifizierten Vereinsstrukturen. Eine wirtschaftlich bedingte und wechselnde individuelle Lebensplanung lässt oft nur kurzfristige Engagements, teilweise auch nur für Projekte zu. Erschwerend für eine gesicherte Vereinsentwicklung

Bevölkerungsinteresse der Deutschen für das Ehrenamt


Zentraler Antrieb ehrenamtlichen Interesses ist immer noch die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Gesellschaft. Immer mehr wird der Erwerb organisatorischer, sozialer und inhaltlicher Kompetenzen für die Nutzung im Berufsleben interessant. In den Bundesländern, in denen die soziale Lage noch sehr günstig ist, ist auch ehrenamtliches Engagement stärker vertreten (Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern). Den sozialen Gegenpol bilden Bremen und Berlin. Eigentlich müsste es umgekehrt sein. Im Westen Deutschlands engagieren sich 36,6% der Bevölkerung freiwillig in der Gesellschaft, im Osten nur 26,5%. In den Köpfen sitzt vielfach noch die Abneigung gegenüber dem früheren Kollektivierungszwang.    

Führende Interessengebiete für das Ehrenamt sind: 

- Sport/Bewegung
- Schule/Kindergarten
- Kirche/Religion
- Sozialbereiche
- Jugendarbeit/Bildung
- lokales Bürgerengagement
Je kleiner der Ort in Deutschland ist, desto näher kennen sich natürlich die Menschen. Demzufolge ist das ehrenamtliche Miteinander dort am meisten ausgeprägt. Die jeweilige soziale Situation vor Ort entscheidet über die Interessengebiete bürgerlichen Engagements.
Wer sich ehrlichen Herzens einem freiwilligen und unentgeltlichen Ehrenamt hingibt sieht darin eine persönliche Lebenserfüllung und verlangt in der Regel keine Gegenleistung. Die sogenannte menschliche Wertegemeinschaft darf diese Umstände nicht vergessen. Das Ehren, Pflegen und Unterstützen selbstlos tätiger Menschen ist das Mindeste, das die Gesellschaft zurückgeben kann und muss.   
Daten und Fakten aus dem Internetauftritt: ARD-Themenwoche: "Ist doch Ehrensache! - Wie Menschen sich für die Gesellschaft engagieren".


Ehrenamtspauschale und Gemeinnützigkeit

Das Ehrenamt in einem gemeinnützigen Verein soll keine finanzielle Belastung sein. Dafür gibt es die Ehrenamtspauschale: eine pauschale Aufwandsentschädigung. Diese kann der Verein nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei zahlen - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, sonst ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet!

Ehrenamt und Ehrenamtspauschale


Die Ehrenamtspauschale ist eine pauschale Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr. Es handelt sich um eine steuerfreie Vergütung, die der gemeinnützige Verein nach § 3 Nr. 26 a EStG dem Ehrenamtsträger zahlen kann.
Die Ehrenamtspauschale kann unter diesen Voraussetzungen gezahlt werden:
- Die ehrenamtliche Tätigkeit dient der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, nimmt also nicht mehr als eine Drittel der Zeit eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch.
Die Zahlungen einer oder mehrerer Einrichtungen für nebenberufliche Tätigkeiten sind pro Jahr und Person bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, sind zu versteuern.

Ehrenamt: Für wen die Ehrenamtspauschale gezahlt werden kann


In einem eingetragenen Verein sind beispielsweise begünstigt die Tätigkeiten von
- Vorstandsmitgliedern
- Kassenwart
- Bürokräften
- Reinigungspersonal
- Platzwart
- Aufsichtspersonal
- Betreuern
- und Assistenzbetreuern im Sinne des Betreuungsrechts.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss für den ideellen Bereich einschließlich der Zweckbetriebe des Vereins ausgeübt werden. Danach fallen Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht unter die Regelung nach § 3 Nr. 26 a EStG.

Ehrenamt, Ehrenamtspauschale und Satzung


Wenn eine Ehrenamtspauschale gezahlt wird, muss dies unbedingt in der Satzung geregelt werden! Denn: Ein gemeinnütziger Verein, der Zahlungen an Personen leistet, die Vereins- und Organämter unentgeltlich ausüben, verstößt gegen das Gebot, sämtliche Mittel für die steuerbegünstigten Vereinszwecke zu verwenden. Aufwandsersatz steht dieser Regelung nicht entgegen, die Ehrenamtspauschale schon.

Ehrenamt: Ehrenamtspauschale muss in die Satzung


Die Vereinssatzung muss der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden. Die Frist zur Satzungsänderung wurde bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Regelungen zu Ehrenamtspauschale in der Satzung gemeinnütziger Vereine festgeschrieben sein.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die Frist noch einmal verlängert. Die Frist zur Satzungsänderung soll gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit geben, die Ehrenamtspauschale rückwirkend ab dem 01.01.2007 zu zahlen, auch wenn Regelungen in der Satzung fehlen oder möglicherweise sogar entgegengesetzt sind.


Unfallversicherung im Ehrenamt

Viele Tausend Menschen in Deutschland sind in ihren Ehrenämtern Unfallrisiken ausgesetzt. Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft schützt vor Schäden im Ehrenamt.
Sind Menschen im Ehrenamt tätig, helfen sie in der Regel anderen, die Unterstützung brauchen. Feuerwehrleute, Helfer in Gemeinden oder in der Jugendarbeit. Die Vielfalt ist groß. Dass ihnen selbst einmal etwas passieren könnte, bleibt dabei oft unbeachtet. Gut, dass die Unfallversicherung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)die Tätigkeiten im Ehrenamt abdeckt.

Unfallversicherung: Verschiedene Risikogruppen in Ehrenämtern


Das Spektrum der ehrenamtlichen Tätigkeit ist groß. Viele Einrichtungen könnten ohne ehrenamtlich tätige Helfer ihre Arbeit gar nicht aufrecht erhalten. So groß wie die Vielfalt der Tätigkeiten sind auch die möglichen Unfallrisiken. Feuerwehrleute, die in brennenden Häusern arbeiten sind sicher unfallgefährdeter als Gemeindehelfer. Dennoch kann bei keiner Tätigkeit ausgeschlossen werden, dass ein Unfall passiert.

Optimale Behandlung für Ehrenamtlich Tätige


Ein unachtsamer Schritt oder ein herabfallender Gegenstand - mögliche Ursachen für Unfälle. Hier greift der Versicherungsschutz der VBG für Menschen im Ehrenamt. Dabei sorgt die VBG mit Hilfe eines Reha-Managers dafür, dass der durch den Unfall Geschädigte die richtige Behandlung erhält. Je nach Schwere des Falls kann auch eine Rente oder Verletztengeld gezahlt werden.

Wahlämter vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt 


Wissen muss man, dass sogenannte Wahlämter, also z. B. Vorstandsmitglieder, Kassen- oder Sportwarte nicht automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Um einen Versicherungsschutz zu erlangen, ist eine preisgünstige freiwillige Versicherung bei der VBG möglich.
Ehrenamtliche Tätigkeit wird gewürdigt

Durch den Versicherungsschutz, der seit 2005 besteht, und seitdem weiter ausgeweitet wurde, wird das gesellschaftliche Engagement von Menschen, die in Ehrenämtern tätig sind, gewürdigt. Dennoch sollte sich wegen der vielen Ausnahmen jeder ehrenamtlich Tätige über seinen Versicherungsschutz informieren.
Quellen: vnr.de, Handbuch des Vereinsvorsitzenden
 

 
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