Nr. 04 - 27. August 2003
Kooperation Kindergarten und Sportverein
Seit 1996 besteht eine intensive Partnerschaft zwischen der Bayerischen Sportjugend (BSJ) und der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK). Gemeinsames Ziel ist vor allem die Förderung des Elementarbereiches. Um Bewegungsmangel und dessen Folgen bereits frühzeitig entgegenzuwirken, wurde beschlossen, regelmäßige Bewegungsangebote für Kleine finanziell zu unterstützen. Deshalb rief man das Projekt Kooperation "Kindergarten und Sportverein" in´s Leben.
Verfahren: Die Bayerische Sportjugend übernimmt in eigenverantwortlicher Regie die Auswahl der Sportvereine, die eine Kooperation "Kindergarten und Sportverein" beantragen. Ansprechpartner sind hierbei die Vorsitzenden der jeweiligen Bezirksjugendleitungen bzw. die DAK- Geschäftsstellenvertreter vor Ort. Dort können Interessenten Informationen einholen und sich ausführlich beraten lassen. Auskünfte erteilt auch die BSJ-Geschäftsstelle in München unter Tel.-Nr.: 089 / 15702-426 (bzw. http://www.bsj.org) oder die DAK-Geschäftsstelle in München unter Tel.-Nr.: 089 / 450 52-156.
Ablauf Wenn zwischen dem örtlichen Kindergarten und Sportverein geklärt ist, welche Personen die Übungsstunden (mindestens 50 Einheiten a 45 Minuten pro Jahr) zusammen vorbereiten und durchführen und der/die Übungsleiter/in eine gültige Lizenz ?J?, ?A?, ?Turnen? oder die Fachübungsleiterlizenz ?Kinderturnen? besitzt, sind die wichtigsten Voraussetzungen schon erfüllt. Der Vertrag muss vollständig ausgefüllt in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) an die BSJ-Geschäftsstelle geschickt werden. Nach Prüfung werden der Kooperation bis zu ? 500,- (Überweisung geht an den Sportverein) zur Verfügung gestellt. Der Betrag darf nur für Geräte verwendet werden, die für die Durchführung dieser Übungsstunden benötigt werden. Diese Anschaffungen müssen anhand von Verwendungsnachweisen belegt werden können. Sobald die Kooperation beendet wird, ist bitte die angehängte Mitteilung über Auflösung an die BSJ-Geschäftsstelle in München zu senden.
CHECKLISTE
Informationen einholen über BSJ- Kreis- oder Bezirksjugendleitung bzw. Geschäftsstelle München
Achtung Süd-Bayern: Informationsvermittlung an DAK-Geschäftsstellenleiter
Kontakt zwischen Sportverein und Kindergarten herstellen durch Ansprechen der verantwortlichen ÜbungsleiterIn über den Vorstand des Sportvereins sowie der verantwortlichen ErzieherIn über den Vorstand des Kindergartens, um Organisation und konkreten Ablauf zu klären, d.h. wann, wo und wie die Übungsstunden durchgeführt werden.
Unterschriften aller Beteiligten einholen (Sportverein, Kindergarten und Süd-Bayern: DAK-Geschäftsstellenleiter).
Erst wenn die obigen vier abgehakt sind: ausgefüllten Vertrag im Original mit 2 Kopien an die BSJ-Geschäftsstelle in München senden.
Bestätigung bzw. Rückantwort der genehmigten Kooperation abwarten.
Besprechen, welche Geräte mit dem Zuschuss, der an den Sportverein überwiesen wird, angeschafft werden sollen.
Verwendungsnachweise aufbewahren!
Achtung Süd-Bayern: Bitte Foto und Bericht zur Veröffentlichung an die BSJ-Geschäftsstelle senden.
Auszüge aus dem Vertrag
§ 1 Voraussetzung für eine Kooperation ?Kindergarten und Sportverein? ist die im Hauptvertrag niedergeschriebene Vereinbarung zwischen der BSJ und der DAK, in der die Ziele einer wirkungsvollen Zusammenarbeit in Bezug auf die Spiel- und Bewegungserziehung im Elementarbereich festgelegt wurden.
§ 2 Zwischen oben genanntem Kindergarten und Sportverein besteht eine "Arbeitsgemeinschaft". Das bedeutet, dass beide Partner gemeinsam Träger der Maßnahme sind, deren Ziel präventive Spiel- und Bewegungserziehung ist (vergleiche Kindergartengesetz).
§ 3 Die Kooperation umfasst im Kindergartenjahr mindestens 50 Einheiten von je 45 Minuten mit mindestens 10 Kindern. Es sind möglichst zwei Einheiten pro Woche durchzuführen.
§ 6 Die Leitung der Kooperation kann nur Personen mit entsprechender Ausbildung übertragen werden. Zur Betreuung der Stunden müssen jeweils eine lizenzierte Übungsleiterin (siehe §4) und eine Erzieherin vor Ort sein.
§ 7 Eine Vereinsmitgliedschaft ist für keine der beteiligten Personen erforderlich bzw. Bedingung.
§ 8 Die Honorierung der Erzieherinnen bzw. der Übungsleiter/innen ist Sache des Trägers des Kindergartens bzw. ist Sache des Sportvereins.
§ 9 Die BSJ stellt aufgrund einer Vereinbarung mit der DAK aus dem Jahre 1996 für das erstmalige Zustandekommen einer oben beschriebenen Kooperation einen Betrag bis zu ? 500.- einmalig zur Verfügung. Dieser Betrag darf nicht für die in § 8 angesprochene Vergütung verwendet werden, sondern soll der Anschaffung von z.B. Sport- und Spielgeräten dienen, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.
§ 10 Die Anschaffungen sind durch Rechnungen zu belegen. Außerdem ist ein Stundennachweis zu erbringen.
Weitere Informationen bei der Bayerischen Sportjugend.
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