Nr. 103 - 01. Juli 2005
Verein: Wie Sie lernen, in aller Freundschaft "Nein" zu sagen
Niemandem fällt es leicht, Nein zu sagen. Doch mit Höflichkeit allein ist in manchen Fällen offenbar wenig zu bewirken. Wie können Sie in solch schwierigen Situationen auf möglichst nette Art eine Absage erteilen?
Als Verein sind Sie stets bemüht, Ihre Mitglieder optimal zu betreuen. Aber auch eine noch so mitgliederorientierte Betreuung hat ihre Grenzen. Sie können unmöglich alle Mitgliederwünsche erfüllen. Wenn Sie z.B. eine bestimmte Sachspende ablehnen oder eine Zuwendungsbestätigung erst nach Eintreffen der Spende ausstellen können, so werden dies die meisten Mitglieder verstehen. Aber Sie werden immer wieder mit Menschen konfrontiert, die sich mit einer einfachen Erklärung nicht zufrieden geben wollen. Immer wieder wenden sich solche Mitglieder an Sie. Diese Kontakte werden zu einem "Zeitfresser".
Die folgenden 5 Tipps helfen Ihnen, diesen schwierigen Mitgliedern abzusagen
1. Verhandeln Sie mit Ihrem Mitglied immer auf demselben Kommunikationsweg.
Verhandelten Sie bisher mit dem Mitglied per Telefon, so teilen Sie ihm Ihre negative Entscheidung auch am Telefon mit. Besteht in der Angelegenheit bereits ein Schriftverkehr, so legen Sie in einem Brief die Gründe für die Absage dar.
2. Sagen Sie umgehend ab. "Schieben" Sie Ihre Absage nicht auf "die lange Bank". Reagieren Sie, sobald eine Entscheidung gefallen ist. Teilen Sie Ihre Absage umgehend mit.
3. Sprechen Sie das Problem direkt an. Kommen Sie zügig zur Sache. Umständliche und gequälte Formulierungen (z. B. "Ich will Ihnen zuvor erläutern Â…"; "Lassen Sie mich sagen, dass Â…") helfen nicht weiter, schon gar nicht bei schwierigen Mitgliedern. Formulieren Sie eher Sätze wie "Wir haben folgendes Problem, und zwar Â…" oder "Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir mit Ihrer Anfrage umgehen können."
4. Vermeiden Sie jegliche Überheblichkeit. Schnell kann es passieren, dass Sie ohne Absicht in Ihren Erklärungen dem Mitglied gegenüber überheblich wirken. Vermeiden Sie deshalb Formulierungen wie z.B. "Sie wissen sicher, dass Â…" oder "Ich brauche Ihnen ja wohl nicht weiter zu erklären Â…".
5. Zeigen Sie Alternativen auf. Oftmals gibt es eine alternative Lösungsmöglichkeit. Zeigen Sie Ihrem Mitglied diese Alternative auf. Schlagen Sie z.B. Ihrem Mitglied vor, die 5.000 Bleistifte im Rahmen Ihres Kinderfestes zu verschenken.
Einige wenige Worte vorweg können sehr viel bewirken und gleichzeitig Ihrem Mitglied deutlich machen, dass ein weiteres Insistieren keinen Sinn macht. Denken Sie daran, auch solche Kontakte in Ihrer Spenderdatenbank zu vermerken. Achten Sie jedoch darauf, dass nur der Kontaktverlauf geschildert wird, z.B. "mehrmaliger Anruf der Spenderin, äußerte den Wunsch Â…" Keinesfalls sollten Sie Formulierungen vermerken wie "Nervensäge" oder "Spenderin ist nicht ernst zu nehmen". Solche Bemerkungen fördern die negative Einstellung gegenüber einem Spender und verstoßen gegen den Persönlichkeitsschutz.
Aushilfskräfte: Schon bei der Bundesknappschaft vorstellig geworden?
Haben Sie einen 400-Euro-Vertrag geschlossen, setzen Sie sich am besten umgehend mit der Minijob-Zentrale in Verbindung. · Dort müssen Sie den neuen Vereinsmitarbeiter anmelden. Bei der Minijob-Zentrale erhalten Sie die dafür erforderlichen Formulare zum direkten Download. Sie können Sie sich aber auch per Post zusenden lassen. Das Meldeformular brauchen Sie für die Anmeldung Ihrer Aushilfe, für die am Jahresende fälligen Jahresmeldungen sowie für Abmeldungen. ·Den Beitragsnachweis - daraus ergibt sich, welche Beiträge und Steuern zu zahlen sind - müssen Sie jeweils bis zum 15. des Folgemonats der Einstellung bei der Bundesknappschaft einreichen. Zu diesem Termin sind auch die Zahlungen fällig.
Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen Telefon: 01801 200504, Fax: 0201 384979797 E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de Internet: http://www.minijob-zentrale.de
Vereinsvorsitz: Legen Sie die Amtsdauer in der Satzung fest!
Die Amtsdauer des Vereinsvorsitzes ist gesetzlich nicht geregelt. Legen Sie dies deshalb in der Satzung fest. Beträgt die Amtsdauer beispielsweise 2 Jahre, beginnt sie mit der Annahme der Wahl und endet exakt 2 Jahre später. Da dies zur Handlungsunfähigkeit des Vereins führen kann, empfiehlt sich folgende Regelung: Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Bestelldauer so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist - oder aber bis der Vereinsvorsitzende in seinem Amt bestätigt ist.
Die Bereitschaft der Jugendlichen zur Mitarbeit ist da
Legen die Jugendlichen von heute lieber die Hände in den Schoß, statt mit anzupacken? Manchmal hört oder liest man dass - aber Untersuchungen aus den letzten Jahren sprechen dagegen:
Rund 37 Prozent der jungen Menschen zwischen 14 und 24 Jahren engagieren sich in Vereinen und anderen sozialen Organisationen freiwillig - ein überdurchschnittlicher Wert! (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Und das Potenzial ist noch viel größer: 21 Prozent der jungen Mitglieder in Sportvereinen, die noch kein Ehrenamt ausüben, könnten es sich vorstellen. (Quelle: Freiwilligensurvey 1999)
Und immerhin 15 Prozent derjenigen, die (noch) nicht im Sportverein sind, sind an freiwilligem Engagement interessiert. (Quelle: Freiwilligensurvey 1999)
Davon, dass Jugendliche eine "Spaßgesellschaft" bilden, kann also keine Rede sein. Aber Spaß muss "die Sache" schon machen! Das gilt für Erwachsene - und für Junge erst recht. Sie wünschen sich Vereine, in denen Verantwortung auch Vergnügen bereitet.
Wenn Ihr Sportverein die Erwartungen und Anliegen der Jugendlichen ernst nimmt, dürfte eigentlich kein Mangel zu beklagen sein. Und wenn doch? Dann könnte es daran liegen, dass Junge und Ältere unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie attraktive Bedingungen für freiwilliges Engagement in der Praxis aussehen. Ein vierzigjähriger Vereinsvorstand hat nun mal nicht mehr die Brille eines Teenagers auf. Bei allen Kompetenzen - ein Experte für Jugendliche ist er nicht. Die wissen selbst am besten, was sie wollen und können. Wenn es also nicht so läuft, wie Sie es sich erhoffen, hilft vor allem eins:
Kommen Sie mit den jungen Leuten ins Gespräch! Fragen Sie genau nach, was sie sich wünschen und ziehen Sie daraus die Konsequenzen. Am besten, Sie beziehen die Jugendlichen aktiv in die Gestaltung der Freiwilligenarbeit ein!
Quelle: ehrenamt-im-sport
Wie selbstständig soll eine Jugendabteilung sein?
Soll eine Jugendabteilung sein eigens Geld verwalten? Wie weit soll sich eine Jugendabteilung reinreden lassen in ihren Bereich? Diese Fragen führen in vielen Vereinen immer wieder zu lebhaften Diskussionen, drum hier einige Klarstellungen.
Die Jugendarbeit soll unbedingt ihr eigenes Geld verwalten - diese Regelung sollte aber vom ganzen Verein mitgetragen werden. Zum einzelnen:
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG = Kinder- und Jugendhilfegesetz) werden wichtige und unabdingbare Forderungen an die Struktur von Jugendorganisationen, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung der Jugendarbeit aus staatlichen Mitteln gestellt. Dass die Mitbestimmung keine Erfindung des Sportes sondern Ausdruck des staatlichen Wunsches nach Mitbeteiligung von Kindern und Jugendlichen ist, sagt der §8 des KJHG ganz deutlich. Dort heißt es: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
Und die für die Jugendarbeit im Sport wichtigste Aussage bezüglich der Mitwirkung steht im §11 des KJHG, wo es heißt: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstständigkeit befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Interessant für die Vereinspraxis ist am KJHG auch, dass deren §§ 12 und 74 der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände sogar finanzielle und sonstige Förderung zusagen. Allerdings mit der Auflage, dass in diesen Verbänden und Jugendgruppen Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird Sportvereine und -verbände, die Jugendarbeit so leisten, sich also nicht nur auf Training und Wettkampf konzentrieren, sondern allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung leisten oder die im Sport, in Spiel und Geselligkeit aktiv sind, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung organisieren oder Jugendliche beraten, werden dafür öffentlich gefördert. Durch diese Form der Mitarbeit lernen sie zu planen und Programme zu entwickeln, Veranstaltungen zu organisieren, Geld einzuwerben und dieses auch zu verwalten.
Den Forderungen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes sowie der Landesjugendpläne haben die Träger von Jugendarbeit durch entsprechende Regelungen in der Satzung, aber auch durch eine eigene Jugendordnung Rechnung zu tragen. Voraussetzung für die Anerkennung als freier Träger der Jugendarbeit und somit der Förderungsfähigkeit aus staatlichen Mitteln, ist daher eine eigenständige Verwaltung und Organisation des Trägers nach demokratischen Prinzipien.
Die deutsche Sportjugend empfiehlt deswegen allen Mitgliedsverbänden, eine Jugendordnung einzuführen. Entsprechendes gilt auch für die Sportvereine. Die Schaffung der Eigenständigkeit der Sportjugend durch Jugendordnungen sollte aber nicht allein durch das Druckmittel von Anerkennung und Gewährung bzw. Nichtgewährung von Zuschüssen erreicht werden, sondern aus der Einsicht in die sachliche Notwendigkeit und Nützlichkeit für die Jugend- und die Sportorganisationen. Mehr Mitbestimmung und Mitverantwortung für die Jugendlichen muss aus sich heraus wachsen. Der Anstoß aber muss von der Vereinsführung kommen - der erste Schritt könnte eine vernünftige Jugendordnung sein.
Mit dieser notwendigen Institutionalisierung sollen die Jugendabteilungen keineswegs von den Gesamtvereinen abgekoppelt werden. Sie sollen lediglich innerhalb des Vereins die nach dem neuen KJHG geforderte Eigenständigkeit und Unabhängigkeit ermöglicht bekommen. Diese Eigenständigkeit wird auch bereits von staatlicher Seite als Voraussetzung zur Anerkennung und Gewährung bzw. Nichtgewährung von Jugendfördermitteln verbindlich vorausgesetzt. Auch die kommunale Ebene wird über kurz oder lang diese Auflagen vorschreiben. Dabei gibt der Gesetzgeber strenge Regelungen vor, die die formale und damit letztlich auch faktische Eigenständigkeit gewährleisten sollen, da sonst die Fördergelder versagt werden. Zu diesen elementaren Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit zählen in vielen Bundesländern z.B. unabhängig entscheidende Gremien der Jugendorganisation, eine eigene Kassenführung, sogar mit eigenem Konto, und eine vom Erwachsenenverband unabhängige Kassenprüfung.
Quelle: ehrenamt-im-sport
Die 7 besten Tipps, wie Sie Zwischenrufer zähmen!
Zwischenrufe können beflügeln. Doch meist möchten diese Zuhörer Ihren Redefluss stören. Möchten Sie bewusst oder unbewusst aus Ihrem Konzept bringen. Wie Sie derartigen Situationen gelassen entgegensehen, zeigen Ihnen diese "inside"-Tipps.
• Verschieben Sie bei mehreren Zwischenrufen Ihre Antwort an den Schluss Ihrer Rede. Damit ersticken Sie Diskussionen mittendrin.
• Begrüßen Sie den Zwischenrufer, wenn die Stimmung gerade absackt. Das belebt.
• Fragen Sie den Zwischenrufer nach seinem Namen. Sprechen Sie ihn dann direkt mit seinem Namen an. Damit zähmen Sie selbst Profilierungssüchtige.
• Sprechen Sie in kleinerer Runde die "Schwätzer" direkt an: "Sie möchten etwas sagen?" Damit sorgen Sie meist für Ruhe, und die Aufmerksamkeit gehört wieder Ihnen.
• Seien Sie gelassen. Reagieren Sie mit Wohlwollen. Zwischenrufe können das Salz in der Suppe sein.
• Lassen Sie Ihre Stimme und Stimmung nie entgleisen! Regel: Je provozierender der Zwischenruf, desto größer ist Ihre Gelassenheit. Aber werden Sie nie untertänig freundlich.
• Wiederholen Sie die Frage oder den Zwischenruf mit leicht veränderten Worten. Fragen Sie den anderen, ob Sie ihn richtig verstanden haben.
Quelle. Vnr
Vorsicht bei BAFÖG Überprüfungen
Ehrenamtlich und freiwillig engagierte BezieherInnen von BAFÖG müssen aufpassen, dass sie bei Überweisungen auf ihr Girokonto, die beispielsweise für Auslagen bei Ferienfreizeiten getätigt werden, nicht ihren BAFÖG Anspruch verlieren oder mit dem Vorwurf des Betrugsverdachts konfrontiert werden. So sind dem Hessischen Jugendring aktuell zwei Fälle aus dem Main-Taunus-Kreis bekannt, in denen engagierte Leitungsmitglieder auf einer Selbstverpflegungsfreizeit das für die Freizeit zur Verfügung stehende Verpflegungsgeld vor der Freizeit auf ihr Privatkonto überwiesen ließen um vor Ort notwendige Ausgaben nicht bar sondern per Scheckkarte bezahlen zu können.
Im Rahmen von BAFÖG-Überprüfungen sind beide Engagierte nun mit dem Vorwurf des BAFÖG-Betruges konfrontiert und wurden von der Staatsanwaltschaft vernommen.
Quelle: HJR
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