Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 127 - 16. Dezember 2005

Finanzämter sollen Vereine stärker prüfen

Im kommenden Jahr werden sich die Finanzämter verstärkt dem Thema "Verein und Steuern" zuwenden. Das hat gleich zwei Gründe: Zum einen müssen Vereine erstmals für das Jahr 2005 ihre Steuererklärung auf dem Formular EÜR abgeben (dieses Kürzel steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Dieses Formular ermöglicht dem Finanzamt wesentlich schärfere Kontrolle als bisher. (Ursprünglich war die Anlage EÜR dafür gedacht, Kleinunternehmen und damit auch kleinen Vereinen mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Steuererklärung zu erleichtern. Doch dann entdeckte die Finanzverwaltung dieses Steuerformular als idealen Hebel, um eben auch die Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Hilfe der Angaben in der Anlage EÜR besser kontrollieren und mit anderen Vereinen besser vergleichen zu können.)
Zum anderen wollen die Finanzämter im kommenden Jahr verstärkt überprüfen, ob in Vereinen die steuerliche Obergrenze von 40 Euro für Aufmerksamkeiten an Mitglieder eingehalten worden ist. Hat Ihr Verein hier "geschlafen", ist die Gemeinnützigkeit gefährdet. Deshalb sollten Sie vor der Weihnachtsfeier einmal Kassensturz machen - und notfalls von den Mitgliedern eine Eigenbeteiligung verlangen.

Fazit:

Der neue Finanzminister hat angekündigt, dass vor allem durch schärfere Kontrollen der Etat des Jahres 2006 entlastet werden soll. Übersetzt heißt das: Rechnen Sie damit, dass die Finanzämter jetzt die Vereine penibel ins Visier nehmen. Geben Sie durch sorgfältige Buchführung dem Finanzamt keine Chance, bei Ihnen was zu holen.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Soviel darf Mitgliederwerbung kosten

Vielen Vereinen ist noch nicht bekannt, das für das Anwerben neuer Mitglieder keine finanzielle Obergrenze mehr besteht! Immer noch erhalten wir beispielsweise auf www.vereinswelt.de Anfragen, wie denn die "10-Prozent-Obergrenze" zu berechnen sei.

Zum Hintergrund:

FRÜHER galt: Wollte Ihr Verein neue Mitglieder anwerben (was erfahrungsgemäß immer mit Kosten verbunden ist), dann durfte er hierfür nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Mitgliedsbeitragseinnahmen pro Kalenderjahr aufwenden. Dies regelte der sogenannte Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) in § 55, Nummer 22).
Diese Grenze gilt nicht mehr. Auch im Finanzministerium hat sich nämlich die Erkenntnis durchgesetzt, das die Gewinnung von neuen Mitgliedern für einen Verein von elementarem Interesse ist.

Wichtig:

Das bedeutet aber nicht, dass Sie jetzt einen Freibrief haben. Betriebsprüfer sind angehalten, zu überprüfen. ob im Einzelfall "die Ausgabenhöhe angemessen und wirtschaftlich sinnvoll ist" . Bloß, was ist angemessen?
Bereits vor einiger Zeit hat der Bundesfinanzhof im Falle eines Tierschutzvereins entschieden, dass es durchaus angemessen ist, wenn der Verein 42 Prozent aller vereinnahmten Beiträge (einmalig pro Jahr) für Werbaktivitäten aufwendet (BFH, Urteil vom 18.12.2002, Az. I R 60/01).

Die Praxis zeigt:

• Finanzämter dulden besonderes kostenintensive Werbeaktivitäten für Neumitglieder über einen angemessenen Zeitraum von maximal 2 Jahren,
• wenn die Kosten hierfür insgesamt nicht mehr als 50 Prozent Ihrer gesamten vereinnahmten Mittel übersteigen (BMF, Schreiben vom 15.10.2003, BSt.Bl. 2003 I).
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Spenden-Abzocke:
Wie Sie sich vor gefälschten Spendenaufrufen schützen

Besonders in der Weihnachtszeit oder nach schlimmen Katastrophen wie zuletzt nach dem schweren Hurrikans in Mittel- und Nordamerika und dem Erdbeben in Pakistan kommen gefälschte Spendenaufrufe immer wieder vor. Grundsätzlich nicht mehr auf Spendenaufrufe zu reagieren hieße aber, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die folgenden drei Tipps schützen Sie vor Betrug.
1. Prüfen Sie, bevor Sie Geld überweisen, ob hinter dem Aufruf eine seriöse Organisation steht. Vertrauen können Sie Organisationen, die das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale fragen (DZ) tragen. Sie sind im Internet aufgelistet (www.dzi.de).
2. Überweisen Sie niemals Geld auf ein Konto, das in einer E-Mail aufgeführt ist. Klicken Sie auch nie auf einen Link, der in der E-Mail genannt ist und vermeintlich auf das Spendenformular einer seriösen Hilfsorganisation führt. Gehen Sie lieber auch die Internet-Seite der betreffenden Organisation, überprüfen Sie die Bankverbindung, oder erteilen Sie Ihre Einzugsermächtigung über das Spendenformular, das Sie von deren Homepage aus anklicken.
3. Und noch ein Hinweis: Die Mitleid erregenden handschriftlichen Bettelbriefe angeblicher Opfer von Naturkatastrophen, Korruption oder Gewalt sollten Sie grundsätzlich ignorieren!
Quelle: vnr täglich

Wie Sie mit einem Tauschring jugendliche Mitglieder binden und begeistern

Babysitten gegen kostenlose Reitstunden. Mit diesen und anderen ungewöhnlichen Angeboten versuchen mehr und mehr Vereine, Mitglieder stärker an sich zu binden. Mit Erfolg. Das Selbsthilfe-Projekt "Der Sonnentaler" des Kreisjugend-Werks der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nürnberg zeigt, wie und vor allem das es funktioniert!
Das Modell funktioniert nach dem System des Gebens und Nehmens: Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren engagieren sich in Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten der AWO als Babysitter, kümmern sich um ältere Menschen oder geben Tanzstunden.

Lohn der guten Tat:

Für Ihren Einsatz erhalten die Jugendlichen sogenannte "Sonnentaler". Diese können Sie dann für Musik-, Sport- oder EDV-Unterricht in sozialen Einrichtungen oder bei Vereinen "kaufen".

TIPP:

Diese Idee einer Tauschbörse kann auch für Ihren Verein sehr interessant sein. Überlegen Sie doch einmal gemeinsam mit Ihren Vorstandsmitgliedern, wo Sie freiwillige Mitarbeiter einsetzen können und welche Gegenleistung Sie Ihnen hierfür bieten können. Nutzen sie auch die Treffen mit anderen Vereinsvorsitzenden, um über diese Idee zu sprechen! Gelingt es Ihnen, andere Vereine mit ins Boot zu holen, entsteht so recht schnell ein Tauschring mit attraktiven Angeboten.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Steuern:
Mit den Mitarbeitern zur Hockey-WM oder anderen Sportveranstaltungen

In Anbetracht der bevorstehenden Fussball- und Hockey-WM hat das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 22.8.2005, IV B 2 - S 2144 - 41/05) festgelegt, welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Unternehmer ihre Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu Sportveranstaltungen einladen und in VIP-Logen bewirten. Für Mitarbeiter gilt: Die Zuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings liegt hier ein Sachbezug vor, der steuerfrei ist, sofern die Freigrenze von 44 Euro/Monat nicht überschritten wird.
Steuerfrei ist die Einladung zudem, wenn sie im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt - etwa wenn der Unternehmer anlässlich eines Geschäftsabschlusses die Geschäftspartner und seine leitenden Angestellten einlädt.
Quelle: vnr täglich

Tipps gegen Stress:
Machen Sie zwischendurch mal Pause

Gönnen Sie sich regelmäßig kurze Entspannungsminuten: Legen Sie beispielsweise die Handflächen für 5 Minuten so aufs Gesicht, dass die Fingerspitzen die Stirn und die Handballen das Kinn berühren. Schließen Sie dabei die Augen.
Holen Sie bewusst Luft: Unter Anspannung atmen viele zu hastig und zu flach. Wenn Sie zwischendurch bewusst atmen, wirkt dies wie eine belebende Sauerstoff-Dusche. _Singen Sie sich frei: Zahlreiche Studien belegen, dass Singen die Konzentration steigert und Stress abbaut.
Meditieren Sie: Wenn Ihnen alles zu viel ist, dann setzen Sie sich in eine ruhige Ecke und denken Sie mit geschlossenen Augen an etwas Schönes. Ihr Kopf wird dadurch wieder frei. Essen Sie Aprikosen und Pfirsiche: Beide Obstsorten enthalten viel Niacin, ein Vitamin, das die Nerven stärkt. Sie können aber auch Ihre Nerven beruhigen, wenn Sie Trockenfrüchte (Datteln, Feigen) intensiv kauen, denn diese sind reich am Anti-Stress-Mineral Magnesium.
Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung: Besonders in Stresszeiten benötigt Ihr Körper Vitamin C. Dieses nehmen Sie besonders gut mit Zitrusfrüchten, Kiwi, Beeren, Paprika, Brokkoli und Kartoffeln auf. Kohl und Spinat als Folsäure-Lieferanten sowie Karotten (Beta-Carotin) und Geflügel, Weizenkeime und Fleisch sollten auf Ihrem Speiseplan nicht fehlen.
Quelle: vnr täglich

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