Nr. 136 - 17. Februar 2006
Tipp des Tages:
Handydiebstahl
Wenn Ihnen ein Handy gestohlen werden sollte, können Sie den Dieb wirkungsvoll ärgern. Wie eine Polizeibehörde mitteilte, hat jedes Handy eine eigene und damit einmalige Seriennummer. Sie können sie mit dieser Tastenfolge aufrufen: *#06#. Bei Eingabe wird die Seriennummer angezeigt. Diese Nummer sollten Sie notieren und aufbewahren und bei Diebstahl dem Händler oder Hersteller melden. Das Handy bekommen Sie so zwar nicht zurück, der Dieb jedoch wird sich wundern. Denn:
Wenn die Seriennummer bekannt ist, besteht die Möglichkeit, das Mobiltelefon total zu blockieren. Sogar dann, wenn eine neue SIM-Karte eingesetzt wird.
Quelle: vnr täglich
Geld sparen:
Ausdrucken oder kopieren?
Immer noch gibt es Mitglieder, die nicht über E-Mail zu erreichen sind. Doch bleibt Ihnen hier wirklich nichts anderes übrig, als Vereinsmitteilungen auszudrucken, zu kopieren und zu versenden? Laut der Zeitschrift Öko-Test ist es sinnvoller, den Kopierer zu benutzen: "Ein Standardkopierer hält etwa 7 Jahre und schafft in dieser Zeit bis zu 1 Million Kopien. Er bleibt keinesfalls länger funktionstüchtig, wenn er geschont wird." Deutlich geringer ist die Leistungsfähigkeit eines Druckers: "Gängige Geräte geben bereits nach einigen 10 000 Seiten ihren Geist auf." Außerdem können Sie beim Kopieren das Papier beidseitig bedrucken. Und zu guter Letzt sind Kopierer schneller - und der Kopierpreis pro Seite ist günstiger - als bei der Druckerausgabe.
Quelle: komma-net
Endet die Mitgliedschaft mit Erreichen der Volljährigkeit?
Ist ein jugendliches Mitglied mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in den Verein eingetreten, wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen. Laut Handbuch für den Vereinsvorsitzenden bedeutet das auch:
• Die Mitgliedschaft endet nicht mit Erreichen der Volljährigkeit.
• Was sich ändert: Das Vereinsmitglied muss für die Rechtsgeschäfte nicht mehr die Zustimmung der oder des gesetzlichen Vertreters einholen. Es kann also von sich aus die Vereinsmitgliedschaft kündigen.
• Bei Minderjährigen bedarf es dazu der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter - selbst dann, wenn die Eltern noch vor Erreichen der Volljährigkeit die Mitgliedschaft für das Kind gekündigt hätten.
• In der Konsequenz heißt dies: Auch die Beitragspflichten laufen weiter, und zwar bis zum offiziellen Ende der Mitgliedschaft.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden
Finanzamt:
Steuerfalle ideeller Bereich
Der ideelle Bereich stellt die eigentliche Vereinstätigkeit dar und ist steuerfrei. Dazu:
• Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, die nach Art und Höhe in der Satzung festgelegt oder durch die Mitgliederversammlung festgesetzt sind,
• Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinde, anderen öffentlichen Körperschaften - soweit diese für den ideellen Vereinsbereich bestimmt sind,
• Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse.
• Vorsicht! Nimmt Ihr Verein beispielsweise auch Aufgaben gegen Entgelt wahr, die nicht von der Satzung abgedeckt sind, fallen diese Einnahmen nicht in den steuerfreien ideellen Bereich. Sie gehören in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und müssen versteuert werden.
• Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass Ihre Einnahmen zwar verschiedenen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen sind, die sich aber allesamt innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke bewegen.
Quelle: komma-net
Mitgliederversammlung:
Wenn Tagesordnungspunkte nachgeschoben werden
Immer wieder kommt es vor, dass auf Mitgliederversammlungen Tagesordnungspunkte nachgeschoben werden. Dazu folgende Erklärungen:
• Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, ergänzende Sachanträge zu stellen, die sich auf die in der Tagesordnung bezeichneten Punkte beziehen.
• Sollen jedoch Anträge eingebracht werden, die auf eine Entscheidung der Mitgliederversammlung zielen - und die keinen Bezug zu den Punkten der Tagesordnung haben - muss der Versammlungsleiter den Antrag zurückweisen. Eine Abstimmung ist nicht möglich. Der Versammlungsleiter sollte deshalb dem Antragsteller diese rechtliche Situation kurz erläutern.
• Ausnahme: Die Satzung gestattet Dringlichkeitsanträge. Alternative: Alle - nicht nur die anwesenden - Mitglieder stimmen der Beschlussfassung zu.
• Werden an den Versammlungsleiter Anträge gerichtet, die keine Abstimmung, sondern nur eine Aussprache zum Ziel haben, kann er diese spätestens unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" zulassen.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden
Schulsport weiter stärken - Gemeinsame Erklärung von DSB, KMK und SMK
Der Deutsche Sportbund, die Kultusministerkonferenz und die Sportministerkonferenz unterzeichneten im Rahmen der zweiten Fachtagung „Perspektiven des Schulsports“ vom 12. - 13. Dezember 2005 in Karlsruhe eine gemeinsame Erklärung über "Die Bedeutung des Schulsports für lebenslanges Sporttreiben".
Aktueller Anlass hierfür war der im Juli 2005 vorgelegte Endbericht der DSB-SPRINT-Studie über die Situation des Schulsports in Deutschland sowie die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Schulsport und seinen Perspektiven. Ziel der Tagung war es, konkrete Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Schulsports aufzuzeigen.
Im Rahmen der Tagung wurde die aktualisierte gemeinsame Erklärung über "Die Bedeutung des Schulsports für lebenslanges Sporttreiben" unterzeichnet. Sie ist eine Weiterentwicklung der Erklärung aus dem Jahre 2000, die insbesondere um die Punkte Leistungssport und Aussagen zum Stellenwert des Schulsports beim weiteren Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten ergänzt wurde.
"Ich bin froh darüber, dass es der Kultusministerkonferenz, dem Deutschen Sportbund und der Sportministerkonferenz wiederum gelungen ist, sich auf gemeinsame Einsichten und Ziele zu verständigen", betonte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka. "Wichtig ist dabei besonders, dass leistungsstarke und besonders begabte Schüler und Schülerinnen entsprechend unterstützt, aber auch schwächere oder am Sport weniger Interessierte gefördert werden", so die Präsidentin.
Auch wenn auf vielen Feldern des Schulsports noch Verbesserungsbedarf bestehe, wie dies die DSBSPRINT-Studie offenbarte, äußerte sich der Präsident des Deutschen Sportbundes, Manfred von Richthofen, - vertreten durch den 1. Vizepräsidenten, Ulrich Feldhoff - zuversichtlich, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz und mit Unterstützung der Sportministerkonferenz - bei realistischer Einschätzung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen - Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports aufstellen zu können. "Die erneute Unterzeichung einer gemeinsamen Erklärung unterstreicht dabei unser Vorhaben."
Bremens Sportsenator Thomas Röwekamp, Vorsitzender der Sportministerkonferenz der Länder, - vertreten durch die Staatssekretärin des Innenministeriums des Landes Hessen, Oda Scheibelhuber - unterstrich die wichtige Bedeutung der Fachtagung für den Schulsport und wies darauf hin, dass sich die Sportministerkonferenz aufgrund der Erkenntnisse des 1. Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts ebenfalls mit der Sport- und Bewegungswelt von Kindern und Jugendlichen befasse. "Angesichts der jüngsten, teilweise ernüchternden Untersuchung zur motorischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begrüße ich es außerordentlich, dass die Bereiche Sport und Schule zukünftig hier noch enger zusammenarbeiten werden als bisher", so der Vorsitzende der Sportministerkonferenz.
Nach Überzeugung der Unterzeichner hat der Sportunterricht in gleicher Weise, wie er sportlich weniger talentierten und an Sport weniger interessierten Kindern und Jugendlichen Wege für eine eigenverantwortliche lebensbegleitende sportliche Betätigung aufzeigt, auch die Verpflichtung, sportlich besonders interessierte und talentierte Kinder und Jugendliche zu fördern und zu fordern. Mit seinen spezifischen Aufgaben und Möglichkeiten kann der Sportunterricht einen besonderen Beitrag zur Erfüllung wichtiger überfachlicher Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule (z. B. zur Gesundheitsförderung, zum sozialen Lernen, zur Erziehung zur Leistungsbereitschaft, zur Werteerziehung) leisten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Schule insgesamt die Aufgabe hat, die Bereitschaft und Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zu fördern. Der Beitrag des Schulsports hierzu ist, Kinder und Jugendliche anzuregen und zu befähigen, bis ins hohe Alter ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und ihre Gesundheit durch regelmäßiges Sporttreiben zu erhalten. Damit wird die große Bedeutung und hohe Verantwortung des Schulsports für den Einzelnen und für die Gesellschaft deutlich.
Neben dem Kernbereich des Schulsports, dem Sportunterricht, gewinnt die zweite Säule des Schulsports, der außerunterrichtliche Bereich, zunehmend an Bedeutung. Freiwillige Sportgemeinschaften, Schulsportfeste der einzelnen Schulen und Schulsportwettbewerbe bieten seit langem ein breites Angebot. Hier wird insbesondere auf ie "Bundesjugendspiele" und den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA mit seinen jährlich etwa 900.000 Teilnehmern hingewiesen.
Im Zusammenhang mit der Erweiterung schulischer Angebote in der verlässlichen Halbtagsgrundschule und in der Ganztagsschule haben außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote einen besonderen Stellenwert. Hier bietet sich die hervorragende Möglichkeit, die strategische Partnerschaft zwischen Schul- und Vereinssport weiter auszubauen. Durch vielfältige Kooperationsformen zwischen Schulen und Sportvereinen werden zusätzliche Entwicklungs- und Gestaltungschancen für den Schulsport erschlossen und damit auch die Möglichkeiten einer örtlichen Vernetzung gestärkt. Im Zuge des Ausbaus ganztägiger Angebote gewinnt diese Zusammenarbeit - auch vor dem Hintergrund der verbesserten Talentsichtungsmöglichkeiten - zunehmend an Bedeutung und bietet die Chance für entsprechende Synergieeffekte. Hier sind vor allem die Partner vor Ort gefragt.
Mit seinem Grundsatzreferat "Zur Psychologie der Reform in Sport, Schule und Gesellschaft" eröffnete Prof. Dr. Rainer Dollase, Universität Bielefeld, die Diskussion über die Möglichkeiten und Chancen zu einer Weiterentwicklung des Schulsports.
Im weiteren Verlauf der Tagung mit Vertreterinnen und Vertretern interessierter Institutionen wurden in Workshops Handlungsempfehlungen zu folgenden Punkten entwickelt:
• Sportunterricht: Qualität und Effizienz des Sportunterrichts soll - besonders vor dem Hintergrund des wachsenden Anteils übergewichtiger und auch motorisch unerfahrener Kinder und Jugendlicher - verbessert werden.
• Außerunterrichtlicher Schulsport: Auf der Basis der bereits gewachsenen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen soll die Vernetzung des außerunterrichtlichen Schulsports mit den Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten außerschulischer Träger im Rahmen ganztägiger Betreuungsangebote weiterentwickelt und nachhaltig gesichert werden.
• Qualifizierung und Professionalisierung: Die Qualifizierung der im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Schulsport tätigen Personen soll weiter verbessert werden.
• Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt: Bewegung, Spiel und Sport soll vermehrt in die Schule geholt und nachhaltig gesichert werden.
Quelle; bayernsport
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