Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 145 - 20. April 2006

Amtliche Mitteilung:
SV Satzungs- und Zusatzspielordnungsänderung geändert

Im Downloadbereich finden Sie die neue Satzung und Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Verbandes zum herunterladen. Satzung und Zusatzspielordnung gelten seit dem 1. April 2006 und ersetzen die alten Dokumente.

Für Statistikfans

Im Download wurden die Chroniken der bayerischen und überregionalen Meisterschaften aktualisiert und stehen Ihnen jetzt zum herunter laden zur Verfügung.

Rechts- und Versicherungsfragen im Sportverein

Beim Landessportbund NRW ist eine interessante CD zu beziehen. Rechts- und Versicherungsfragen im Sportverein als multimedia gestütztes Qualifizierungsprogramm zum Selbstlernen. Mit Hilfe von "CoTraining", einem multimedia-gestützten Qualifizierungsprogramm lernen Sie eine Menge über Rechts- und Versicherungsfragen im Sport. Und zwar, ohne dafür einen Lehrgang besuchen zu müssen. Die CD-ROM kostet 15.00 Euro

Wie funkioniert "CoTraining"?

Einfach die CD in den Computer einlegen - und schon geht es los: Egon, unser altgedienter, erfahrener Vereinsvorsitzender, begleitet Sie durch fast 90 Beispiele aus der Vereinspraxis - anschaulich präsentiert mit Videos, Fotos, Animationen.
Bestellmöglichkeiten
Post: LandesSportBund NRW
-CD-ROM-
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
FAX: 0203/7381-794
Mail: sportshop@lsb-nrw.de

Unfallversichert im Ehrenamt!

Im Falle eines Falles lebenslange Leistungen ohne Begrenzung auf eine Versicherungssumme

Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit dem 01. Januar 2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte, gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern. Mit dieser günstigen Versicherung können sie auch zeigen, dass ihnen die Ehrenamtlichen etwas Wert sind.
Mit diesem Gesetz wird das gemeinwohlorientierte Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger gewürdigt und im Falle eines Unfalls unter umfassenden Schutz gestellt. So erhält ein verheirateter Durchschnittsverdiener (Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.500 Euro im Falle eines Unfalls im Ehrenamt neben umfassenden medizinischen Leistungen ein Verletztengeld von 60 Euro täglich als Lohnersatz.
Ziel der VBG ist es, mit den Verbänden Rahmenverträge abzuschließen, um den einzelnen Ehrenamtsträgern und gemeinnützigen Organisationen die Anmeldung zu vereinfachen. Über die E-Mail ehrenamt@vbg.de können sich Verbände mit der VBG in Verbindung setzen, um einen solchen Rahmenvertrag abzuschließen. Ab sofort haben einzelne Organisationen und ehrenamtlich Tätige außerdem die Möglichkeit, sich direkt auf der Webseite der VBG (www.vbg.de) zur Unfallversicherung anzumelden. Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beträgt 2,73 Euro je Ehrenamtsträger für das Jahr. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Hierfür erbringt die VBG neben der medizinischen Rehabilitation folgende Leistungen:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Eine frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist in manchen Fällen trotz optimaler medizinischer Rehabilitation jedoch nicht ohne weiteres möglich. In diesen Fällen ist es das wichtigste Ziel der VBG, zusammen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz zu erhalten. Kann der bisherige Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Mit der sozialen Rehabilitation ermöglicht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr in das tägliche Leben und in die soziale Gemeinschaft. Das Leistungsangebot umfasst
• Wohnungshilfe (z.B. Umbau der sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen)
• Kraftfahrzeughilfen
• Kommunikationshilfen

Finanzielle Hilfen

Die finanziellen Leistungen helfen dem Versicherten, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern.
• Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn infolge eines Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit besteht oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausgeübt werden kann. Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen.
• Sie erhalten Übergangsgeld zur Sicherung des Unterhalts, wenn sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen.
• Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Verletztenrente, wenn infolge eines Versicherungsfalls dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, die die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mindern. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20Prozent und einem Jahresarbeitsverdienst von EUR 35.000,- ergäbe sich eine Verletztenrente von monatlich EUR 388.
• Ehegatten, eingetragene Lebenspartner bzw. Waisen eines verstorbenen Versicherten erhalten Witwer-/Witwen bzw. Waisenrente.
Weitere Informationen und eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt stehen auch im Internet unter www.vbg.de/presse/bilder bereit.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert mehr als 25 Millionen Personen: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den über 500.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Quelle: vbg

Veranstaltungen und Feiern richtig planen

Fast jeder kennt es, man plant eine Veranstaltung und am Schluss bricht der Stress aus, weil dies oder das vergessen wurde. Damit ihnen das nicht, oder nicht mehr, passiert, haben wir hier für sie einige Bausteine für die richtige Planung. Planen sie systematisch, damit man noch lange von der gelungenen Veranstaltung oder Fest positiv redet.

Beim Planen nichts vergessen ...

Der Planungsprozeß selbst ist Bestandteil eines Projektes und erstreckt sich oftmals über einen langen Zeitraum. Je nach Art des Projektes sind große personelle und finanzielle Mittel aufzuwenden.
Jeder Plan sollte mindestens folgende Bestandteile aufweisen, um die entsprechenden Fragen zu klären:
Am Anfang steht immer eine Aufgabe, bzw. ein Ziel
Projektstrukturplan
Was ist zu erreichen
Ablaufplan
Was ist Wann zu erledigen (logische Reihefolge, Zeitbedarf)
Terminplan
Wann und Wer (Anfangs-Endtermin, Verantwortlicher)
Kapazitätsplan
Wer und Wieviel (verfügbare Mitarbeiter, Material, etc.)
Kostenplanung
Wann und Wieviel (inkl. Gesamtkostenaufstellung)
Darüberhinaus sollten im Bereich der Planung auch erwartete Probleme/Schwierigkeiten/Widerstände bei der Zeilerreichung , nebst den entsprechenden Gegenmaßnahmen sowie Kontrollgrößen- u. Zeitpunkte entsprechend definiert werden.

Gut geplant ist halb gewonnen

Zwei Schritte vor und ein Schritt zurück das ist der ganze Planungstrick

Was heißt "planen"? Eine systematisch-methodische, zielorientierte Planung auf der Basis des eigentlichen Ziels ist die Grundlage jeder erfolgreichen Ziel-Realisierung. Bei der Planung muß gewissenhaft jeder einzelne Schritt - realitätsbezogen - abgewogen werden und verschiedener Handlungsalternativen betrachtet werden, um sich letztendlich fiir den günstigsten Weg zu entscheiden.
Planung ist kein statischer, sondern ein dynamischer Prozeß. Dies bedeutet, dass die in der Planungsphase einmal festgelegten Parameter in den folgenden Planungsphasen häufig durch neue Erkenntnisse wieder verändert werden (2 Schritte vor-einer zurück).
Zusammenfassend kann Planung wie folgt definiert werden:
• Planung ist das gedankliche Durchspielen und Vorwegnehmen von Vorgängen, Wegen und Möglichkeiten, die zur Erreichung eines Ziels dienen können.
• Planung ist der Versuch einer zieladäquaten Beherrschung zukünftigen Geschehens.
• Planung ist ein komplexer, mehrstufiger Denk- und Informationsprozeß.
• Planung ist stets zukunftsbezogen und fußt deshalb auf Annahmen (Prognosen), die mehr oder weniger unsicher sind.
• Planung bedeutet mit den zur Verfügung stehenden Mittel das geforderte Ziel zu erreichen.

Massnahmen, die das Planen erleichtern

Alle, die an der Realisation eines Planes mitwirken sollen, müssen auch bei der Aufstellung des Plans berücksichtigt werden...
Die folgenden Maßnahmen erleichtern die erfolgreiche Umsetzung eines Planes.
• Die Abteilungen, Sparten, bzw. Ausschüsse, die bei der Realisierung eines Planes mitwirken, sollten auch an der Aufstellung der Pläne beteiligt sein
• Die Personen, die einen wesentlichen Sachbeitrag zur Planung liefern können, sollten an der Planung beteiligt sein
• Die Planung darf nicht ohne Berücksichtigung der formulierten Vereinsziele vorgenommen werden
• Zu den Vereinsplänen ist eine Maßnahmenplanung zu erstellen, aus der genau ersichtlich ist, auf welche Art und Weise die Pläne realisiert werden sollen
• Die Pläne sind Personen, Mitteln und Verfahrensweisen zuzuordnen
• Die Pläne Sind schriftlich zu fixieren
• Die Planung sollte nicht nur von der Vereinsspitze aus vorgenommen werden
• Die Planung sollte im TEAM vorgenommen werden
• Zwischen allen Organen und Funktionsstellen im Verein ist für den Planungs- und Kontrollprozeß ein gezielter Informationsaustausch vorzunehmen
Werden diese Grundsätze beachtet, wird nichts vergessen, was der Umsetzung eines Planes hinderlich sein könnte, es gibt keine Kompetenzprobleme, keiner fühlt sich ausgeschlossen, der Plan wird erfolgreich umgesetzt.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Planungsspirale beschreibt die Planung "Schritt für Schritt", nebst der jeweiligen Kontrolle, um eventuelle Korrekturmaßnahmen einleiten zu können, damit das gewollte Ziel erreicht werden kann.
Ausgehend vom Ziel wird die Planung und Koordination zusammengestellt und in einem Maßnahmen-Katalog umgesetzt.
Während der Realisation werden Kontrollpunkte eingesetzt, um eventuelle Abweichungen vom "Weg zum Ziel" zu korrigieren (Abweichungsanalyse), gegebenenfalls müssen die Ausgangsziele neu definert werden.
Ausgehend von diesem neuen Ziel wird die Planung und Koordination.......bis das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht ist.


Welche Schritte werden in der Projektplanung durchlaufen?

Zunächst wird das Projekt in überschaubare und abgrenzbare Arbeitsbereiche zergliedert, um eine Übersicht aller Aktivitäten zur Erreichung eines Ziels zu erhalten. Nach einer Gliederung dieser Arbeitsbereiche liegt ein Projekt-Strukturplan in folgender Form vor:

Hauptaufgabe-Teilaufgabe-Arbeitspakete
Um von Anfang an alle für die Realisierung des Plans relevanten Aspekte zu berücksichtigen, empfiehlt sich die frühzeitige Einsetzung eines Arbeitsausschusses, dessen Mitglieder es verstehen, in enger Zusammenarbeit den Projekt-Strujturplan erfolgreich umzusetzen.
Vorteile der Kombination Arbeitsausschuß und Projekt-Strukturplan sind, dass
• alle für die Planung wichtigen Daten und Informationen effektiv weiter gegeben und bereitet werden
• unterschiedliche Fachkenntnisse, Erfahrungen und Ideen genutzt werden können,
• und daß die erforderliche Zeit für die Erarbeitung des Plans durch Arbeitsteilung im Team eingehalten werden kann.

Gesamtleitung
Im Rahmen der Gesamtzielsetzung arbeitet jeder Arbeitskreis in seinem Bereich autonom: Der Hauptverantwortliche kann Teilaufgaben bzw. Arbeitspakete an entsprechende Mitarbeiter vergeben, Mitarbeiter dazu nehmen, Hauptsache sein Teilbereich trägt erfolgreich zur Zielerreichung bei. Gemeinsame Sitzungen der Arbeitskreise dienen der Statuskontrolle sowie der Abstimmung der weitereren Arbeit (Planungsspirale).

Wann geht ein Plan sicher schief?

Im Folgenden zeigt eine stichwortartige Auflistung, wo die Schwachpunkte bei der Realisierung von Plänen liegen.
Jeder Plan sollte mindestens folgende Bestandteile aufweisen, um die entsprechenden Fragen zu klären:
• Am Anfang steht immer eine Aufgabe, bzw. ein Ziel
• Plan-Bestandteil zu klärende Frage
• Projektstrukturplan Was ist zu erreichen
• Ablaufplan Was ist Wann zu erledigen (logische Reihefolge, Zeitbedarf)
• Terminplan Wann und Wer (Anfangs-Endtermin, Verantwortlicher)
• Kapazitätsplan Wer und Wieviel (verfügbare Mitarbeiter, Material, etc.)
• Kostenplanung Wann und Wieviel (inkl. Gesamtkostenaufstellung)
Darüberhinaus sollten im Bereich der Planung auch erwartete Probleme/Schwierigkeiten / Widerstände bei der Zielerreichung, nebst den entsprechenden Gegenmaßnahmen sowie Kontrollgrößen- und Zeitpunkte entsprechend definiert werden.
Quelle für die Bausteine: Vibss

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Bayerischer Hockey-Verband
Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
E-Mail: info@kes-online.de


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