Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 146 - 27. April 2006

Verhandlungen:
Mit diesen sieben Profi-Tipps bringen Sie Dynamik in Ihre Gespräche

Schwierigkeiten bei Verhandlungen? Dieses Problem ist sehr weit verbreitet. Oft liegt es an Formulierungen, mit denen Sie den Fortgang des Gesprächs unbewusst - und ungewollt - beeinflussen. Lesen Sie hier, wie Sie es sich in Zukunft etwas leichter machen können: 1. "Und" statt "aber". Sagen Sie: "Ja, das ist gut, und wenn Sie ...", statt: "Ja, das ist gut, aber Sie sollten ..." Denn "aber" macht alles zunichte, was Sie davor gesagt haben.
2. "Und" statt "trotzdem". Besser: "Ich verstehe, dass Sie sich nicht gleich entscheiden, und darum sollten wir über ...", statt: "Ich verstehe, dass Sie sich nicht gleich entscheiden wollen, trotzdem wäre es besser ..." Denn "trotzdem" sagt aus, dass es einem egal ist, welche Wünsche, Erwartungen, Zweifel oder Fragen der Gesprächspartner hat.
3. "Damit" statt "dagegen". Optimal ist der Satz: "Damit wir unser Ziel diesen Monat erreichen, werde ich heute mit jedem Einzelnen aus dem Vertrieb sprechen und herausfinden, welche praktische Unterstützung er von mir braucht." Weniger gut: "Was kann ich bloß dagegen tun, dass der Vertrieb so schlechte Zahlen bringt?" Denn "damit" hilft Ihnen, lösungsorientiert zu denken.
4. Vermeiden Sie ein schroffes "doch", es hat eine sehr negative Wirkung auf den Gesprächspartner. Sagen Sie: "Ich halte es für richtig, dass wir das so machen.", statt "Doch! Das machen wir so!"
5. "So nicht" statt "nein". Sagen Sie am besten: "Das gefällt mir in dieser Form nicht", "Ich habe dafür im Moment keine Zeit", statt: "Nein, das gefällt mir nicht", "Nein, ich habe keine Zeit."
6. Streichen Sie "nur" und "bloß" aus Ihrem Sprachgebrauch. Sagen Sie: "Ich sage meine Meinung", "Das ist meine Idee", statt: "Ich sage bloß meine Meinung", "Es war nur so eine Idee." Spielen Sie Ihre Äußerung nicht herunter. Stehen Sie zu Ihren Ansichten.
7. Sagen Sie "am" und "um" statt "gegen", wenn es um Termine geht. Das wirkt zuverlässiger.
Quelle: vnr täglich

Steuer:
Vereine im Visier der Finanzämter und wie Angst geschürt wird

Schon mehrfach haben wir berichtet, dass die Finanzämter Deutschlands Vereine immer schärfer ins Visier nehmen. Und zwar nicht die großen, professionell geführten wie den FC Bayern München, sondern die kleinen und mittelgroßen Vereine! Grund: Hier verspricht man sich lukrative Nachzahlungen! So durfte jüngst ein Bonner Brauchtumsverein gleich 30.000 Euro Steuern "nachzahlen", nachdem das Finanzamt den Verkauf von Gulaschsuppe, Bier und Souvenirartikeln auf dem jährlichen Stadtfest rückwirkend als steuerpflichtige Einnahme aus einem Gewerbebetrieb eingestuft hatte.
Aus diesem Grund hat eine so genannte "Arbeitsgemeinschaft" kürzlich mit geschickt formulierten Pressemitteilungen auf sich aufmerksam gemacht und die Angst der Vereinsvorstände geschürt, hier lauere große Gefahr für das eigene Portemonnaie. Das stimmt so aber nicht ganz. Denn als erster haftet der Verein. Und Sie als Vorstand nur dann, wenn Sie grob fahrlässig handeln. Das ist kein Freibrief - aber zeigt, dass die Haftungshürden höher liegen, als dass die "Arbeitsgemeinschaft" ankündigt. Warum die "Arbeitsgemeinschaft" in Anführungszeichen? Dahinter steckt die Allianzversicherung. Und bei grober Fahrlässigkeit zahlt sie nicht.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Vorstand:
So "wehren" Sie sich gegen eine ausbleibende Entlastung

Verweigern Mitglieder aufgrund konkreter Punkte die Entlastung, können Sie diese nicht gerichtlich erzwingen. Nach allgemeiner Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts (BGH) ist eine solche Klage auf Erteilung der Entlastung unzulässig. Was Sie aber tun können, ist:
Sie können eine so genannte negative Feststellungsklage einreichen, um vom Gericht klären zu lassen, dass die vom Verein behaupteten Ansprüche nicht bestehen.
Wird die Entlastung dagegen allgemein verweigert, also nicht wegen konkreter Ersatzansprüche, können Sie durchaus gegen den Verein auf Abgabe der Entlastungserklärung klagen. Achtung: In so einem Fall wird Ihr Verein von den nicht betroffenen Vorstandsmitgliedern bzw. einem Notvorstand vertreten. Sollte das Gericht bei seiner Prüfung feststellen, dass dem Verein keine Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand zustehen, und der Verein wird zur Abgabe der Erklärung verurteilt, gilt die Entlastung mit der Rechtskraft des Urteils als erteilt.
Tipp: Bevor es aber so weit kommt, sollten Sie bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung überprüfen, wo kritische Punkte sind, die zu einer möglichen Verweigerung führen könnten. Machen Sie dann von der "Gestaltungsmöglichkeit" Gebrauch, jene Punkte im allgemeinen Rechenschaftsbericht auszulassen, und sprechen Sie diese gesondert an. So bekommen Sie möglicherweise für den größten Teil der Vorstandsarbeit die Entlastung, indem Sie die kritischen Punkte separieren. Diesen Weg sollten Sie auch "unter dem Jahr" wählen: Wenn z. B. die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf ein konkretes Objekt auf Ablehnung stößt und Haftung droht, sollten Sie umgehend eine Entlastung beantragen.
Quelle: vnr täglich

Spenden:
Abgestempelter Beleg reicht für den vereinfachten Spendennachweis nicht aus

Die Regelung, dass bei Spenden bis 100 € dem Finanzamt der so genannte "vereinfachte Spendennachweis" ausreicht, soll Ihnen, dem Finanzamt und dem Spender das Leben leichter machen. Doch Vorsicht: Abgestempelte Überweisungsbelege reichen nicht mehr als Spendennachweis. Damit reagiert die Finanzverwaltung (hier: Oberfinanzdirektion Karlsruhe Az. S 2223 A. St 314) auf die Praxis der Banken, Durchschriften nicht mehr abzustempeln oder das Stempeln ihren Kunden zu überlassen. Ob die Überweisung tatsächlich erfolgt ist, kann das Finanzamt somit nicht mehr feststellen.
Tipp: Weisen Sie Kleinspender auf Folgendes hin: Damit der vereinfachte Spendennachweis anerkannt wird, muss Ihr Spender zusätzlich seinen Kontoauszug oder einen Bareinzahlungsbeleg mit dem Vermerk der Bank "Zahlung erfolgt" vorlegen. So wird die Spende problemlos anerkannt und Steuer mindernd beim Spender berücksichtigt.
Quelle: Handbuch für den Vereinsvorsitzenden

Rechenschaftspflichten des Vorstands - das gehört in Ihren Rechenschaftsbericht

Ihr Rechenschaftsbericht setzt die Mitgliederversammlung über die Lage des Vereins in Kenntnis. Ihr Bericht muss daher alles enthalten, was sich im abgelaufenen Berichtszeitraum an wesentlichen Ereignissen ergeben hat. Ihre Aufgaben:
• Einnahmen und Ausgaben des Vereins zusammenfassen und mit Belegen dokumentieren
• Vermögenssituation des Vereins darstellen
• Übersicht über den Mitgliederbestand geben
• über Aufnahme neuer Mitglieder berichten
• Beendigung von Mitgliedschaften (bei außergewöhnlichem Mitgliederschwund ist ggf. auch über die Gründe zu berichten)
• zu erwartende Ausgaben und Einnahmen
Als Vereinsvorstand steht Ihnen bei wirtschaftlich bedeutsamen Vorgängen kein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Jedes Ihrer an der Versammlung teilnahmeberechtigten Vereinsmitglieder hat das Recht, Sie über die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse im Verein zu befragen. Die einzelnen Mitglieder sind auch berechtigt, Fragen zu vorgelegten Berichten zu stellen oder um die Erläuterung von Vorgängen zu bitten.
Quelle: vnr täglich

Kinder werden immer übergewichtiger

Erhebung der Friedrich-Schiller-Universität unter Jenaer Schülern gibt Anlass zur Sorge

Jena (12.04.06) Kinder werden immer übergewichtiger. Das ergibt die Auswertung einer Studie der Anthropologin PD Dr. Katrin Kromeyer- Hauschild von der Friedrich-Schiller-Universität unter Jenaer Schülern. Bei der aktuellen Untersuchung zeigt sich, dass im Vergleich zur letzten Erhebung 2001 nicht nur die Zahl der übergewichtigen Kinder zugenommen hat. Erstmals haben die Jenaer Forscher auch festgestellt, dass der durchschnittliche Body-Mass-Index (BMI) über alle Gewichtsklassen hinweg größer geworden ist. Das bedeute, dass auch leicht- und normalgewichtige Kinder im Durchschnitt schwerer geworden sind. "Das ist ein Alarmsignal", sagt Dr. Kromeyer-Hauschild.
Mitarbeiter des Instituts für Humangenetik und Anthropologie der Jenaer Universität haben zwischen Oktober 2005 und Ende 2005 rund 2.400 Jungen und Mädchen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren gemessen und befragt. Genaue Zahlen zum Gewicht und zur Größe liegen nach Angaben von Dr. Kromeyer-Hauschild noch nicht vor, da die erfassten Daten noch weitergehend ausgewertet werden müssen. Das gelte insbesondere für eine parallel durchgeführte Befragung der Schüler zum Ernährungsverhalten, zum Lebensstil und zum sozioökonomischen Hintergrund.
Die bisher vorliegenden Daten ließen aber den Schluss zu, dass das Gewicht der Kinder insgesamt zunimmt, "allerdings nicht mehr so schnell wie in den Jahren zwischen 1985 und 1995", sagt die Wissenschaftlerin von der Universität Jena. Grund für die Gewichtszunahme seien "ungünstige Ernährungs- und Bewegungsmuster. Die Kinder essen zu wenig Obst und Gemüse und zuviel Süßes und Fettiges", begründet Kromeyer-Hauschild die Entwicklung. Auch habe sich ergeben, dass die Kinder mittlerweile rund zwei Stunden täglich vor dem Fernseher sitzen, die Nutzung des Computers nicht eingerechnet, fügt sie hinzu. Zusammen mit den Sitzzeiten in der Schule komme Bewegung eindeutig zu kurz. Das zeige sich auch darin, dass selbst bei konstantem BMI eine Verschiebung von Muskel- zu Fettgewebe hin stattfinde.
Die Befragung habe auch deutliche Hinweise auf eine soziale Abhängigkeit des Gewichts gegeben. Bei sozial Schwächeren sei die Neigung zu Übergewicht deutlich größer. Ebenso mache sich bemerkbar, dass Mütter bei der Geburt ihrer Kinder heute im Durchschnitt älter und damit etwas schwerer sind. Das Gewicht der Mutter sei aber ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Gewichts der Kinder.
Nur kleine Veränderungen hat es nach Angaben von Dr. Kromeyer- Hauschild in der Körpergröße gegeben. Bei den Jungen sei sie in den verschiedenen Altersgruppen nahezu konstant geblieben, bei den Mädchen habe sie sich in den vergangenen fünf Jahren geringfügig verringert.
Auch hier spielten soziale Faktoren eine Rolle, ist sich Kromeyer- Hauschild sicher. "Die Größe ist schon immer ein guter sozialer Indikator gewesen: Große Körperhöhe ließ auf hohen sozialen Status schließen." In den 1980er Jahren sei ein Optimum in der Körpergröße erreicht worden und es habe nur ein geringes soziales Gefälle bestanden. Die jüngste Erhebung deute auf eine sich wieder verstärkende soziale Differenzierung bei der Körperhöhe hin.
Quelle: PD Dr. Katrin Kromeyer-Hauschild, Institut für Humangenetik und Anthropologie der Universität Jena

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