Nr. 152 - 11. Juni 2006
Öffentliche Mittel: Sind Vereine nur noch lästig?
Fast scheint es so. "Wie weiter mit den Vereinen? ", schreibt die Badische Zeitung und berichtet ausführlich über die Diskussionen im Stadtrat über die Vereinsförderung. Sie soll zusammengestrichen werden. "Vereinsgelder auf dem Prüfstand", berichtet die Pforzheimer Zeitung. Auch hier will der Stadtrat (wieder mal) kürzen. "Fehlbetrag führt zur Streichung der Vereinsförderung", schreibt die Ostthüringer Zeitung. "Bayern kürzt Vereinszuschüsse weiter", berichtet der Münchner Merkur.
Da stellt sich folgende Frage: Werden Vereine zu bloßen Bittstellern? Zu lästigen Etatposten?
Da muss doch eine Schlagzeile wie: "Die Vereinsförderung muss ausgebaut werden", wie eine bloße - lassen Sie mich sagen: Irreführung - erscheinen. Denn auch diese Schlagzeile liegt hier vor mir. Nur - sie ist rund zwei Jahre alt. Seine Forderung ist, das wissen Sie selbst am besten, nie durchgesetzt worden.
NEIN! Vereine sind KEINE Bittsteller. Im Gegenteil!
Vereine sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Egal, ob es um kulturelle, sportliche oder soziale Belange geht. Vereine nehmen dem Staat auf dem Rücken der Ehrenamtlichen, die für ihre Vereine gerade stehen, gesellschaftliche Aufgaben ab. Und dafür hat der Staat, haben die Länder, haben die Kommunen, hat sogar der Orts- oder Stadtteilbürgermeister die Vereine vor Ort zu unterstützen.
Wären sich alle Vereinsvorstände einig und würden vorübergehend den Vereinsbetrieb einstellen - nicht Sie wären länger der Bittsteller! Der Staat, die Länder und die Kommunen wären es. Daran zu erinnern, gehört heute - leider - zur Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Vereins. Aber bitte: Tun Sie es!
Quelle: vereinswelt
Gesundheit: Gehen Sie nicht nur im Winter in die Sauna
Als klassische Zeit für den Saunabesuch gilt immer noch der Winter - da der auf dem Kalender schon längst vorbei ist und das Wetter hoffentlich auch bald der Jahreszeit entspricht, wandern bei vielen Menschen die Saunalaken erst einmal wieder nach ganz hinten in den Schrank.
Dabei sollten Sie sich auch im Frühjahr und Sommer immer einmal einen Saunagang gönnen. Denn Sie stärken damit nicht nur Ihr Immunsystem. Forscher der Universität Jena konnten jetzt nachweisen, dass sich ein Saunabesuch durchaus vorteilhaft auf die Haut auswirkt.
Regelmäßige Schwitzkuren fördern nämlich die Durchblutung Ihrer Haut und stärken Ihren Säureschutzmantel. Diese Hautschutzschicht kann dann nicht mehr so leicht angegriffen und geschädigt werden.
Aber auch auf gesundes Schwitzen hat ein Saunabesuch Einfluss. Der Schweiß von Menschen, die regelmäßig in die Sauna gehen, enthält viel weniger Salz. Der Körper hat sich durch die Sauna an Hitze gewöhnt und verliert dadurch weniger Mineralien, wenn Sie zu schwitzen beginnen. Was die Wissenschaftler dagegen in das Reich der Irrtümer verwiesen, ist die Behauptung, dass Saunieren die Haut austrocknet.
Quelle: vnr täglich
Wettbewerb "Sport rauchfrei": Sieben Vereine ausgezeichnet
Im Mai 2005 fiel in Bayern der Startschuss für die Aktion "Rauchfreier Sportverein". Mit dieser gemeinsamen Kampagne rufen der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die bayerischen Sportvereine dazu auf, durch konkrete Maßnahmen vor allem Kinder und Jugendliche für das Thema Nichtrauchen zu sensibilisieren und somit ein gutes Beispiel für die Gesundheitsvorsorge zu sein. Unterstützt wird die Aktion von der Bayerischen Sportjugend, dem Bayerischen Sportärzteverband und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Eingebunden in die Kampagne war auch der Wettbewerb "Sport rauchfrei", an dem sich Vereine mit besonders vorbildlichen Projekten und Ideen zum Nichtraucherschutz - zum Beispiel Verbot von Tabakwerbung, Durchführung "rauchfreier" Veranstaltungen, Belohnung für Nicht-mehr-Raucher - beteiligen konnten. Als Preisträger der ersten Wettbewerbsrunde gingen folgende sieben Vereine hervor: SV Aubing, DJK-SV Oberndorf (beide Oberbayern), Windsurfing-Club Landshut, FC Aldersbach (beide Niederbayern), SV Wilting (Oberpfalz), Voltigierverein Bamberg (Oberfranken), Reitponyclub Aschafftal (Unterfranken).
Die Urkunden überreichten im "Haus des Sports" in München BLSV-Präsident Günther Lommer, der Amtschef des Bayerischen Gesundheitsministeriums, Ministerialdirektor Dr. Wolfgang Lazik, und die BLSV-Drogenbeauftragte Gerlinde Kaupa. Zudem erhalten die ausgezeichneten Vereine jeweils eine Siegerprämie in Höhe von 500 Euro.
"Es ist schon bemerkenswert, was unsere Vereine zum Thema Nichtraucherschutz auf die Beine stellen", sah sich Günther Lommer darin bestätigt, "dass wir im Sportverband diese Idee aufgegriffen haben". Ganz besonders freut es ihn, dass das Haus des Sports in München mit gutem Beispiel vorangehe: Für Raucher gibt es dort nur noch extra ausgewiesene Zonen. Auch Dr. Wolfgang Lazik war beeindruckt vom Engagement und Ideenreichtum der teilnehmenden Sportvereine, mit dem Ziel, jungen Menschen eine rauchfreie Trainings- und Wettkampfumgebung zu ermöglichen. "Wenn etwas nicht zusammenpasst, dann ist es Rauchen und Sport. Ich hoffe, dass sich auch dieses Jahr viele Sportvereine finden, die bei unserer Aktion mitmachen", so Lazik. Diesem Wunsch schloss sich Gerlinde Kaupa an: "Bisher hat sich nur ein Bruchteil der Sportvereine an der Aktion beteiligt. Unser Ziel für 2006 lautet: mindestens 200 teilnehmende Vereine".
Quelle: aragvid
Grundsätzlich gilt als oberstes Gebot im Verein: Keine Buchung ohne Beleg!
JEDER Beleg, der im Verein existiert, sollte folgende Angaben enthalten:
1. Belegtext, d. h. die Erläuterung des Geschäftsvorfalls,
2. zu buchender Betrag,
3. Ausstellungsdatum,
4. Firma oder Name des Belegausstellers
5. Kontierung, meistens in Form eines Stempelaufdrucks,
6. Belegnummer oder ein anderes Ordnungsmerkmal für die Ablage und Aufbewahrung,
7. Buchungsdatum.
Denn: Nur durch die Verbindung von Buchung und Beleg ist die Ordnungsmäßigkeit und damit die Beweiskraft der Vereinsaufzeichnungen erfüllt!
Tipp: Wenn ein Beleg ausnahmsweise einmal verloren gegangen sein sollte, können Sie einen Ersatz- oder Eigenbeleg ausstellen. Hier ist die Unterschrift des Verantwortlichen erforderlich.
Quelle: vereinswelt
Mütter und Väter junger Mitglieder erfolgreich einbinden.
Drei Tipps aus der Praxis
1. Tipp: Kooperation Vorstand - Eltern
Ein Verein führt regelmäßig Elternversammlungen durch. Inzwischen wird eine aus zwei Personen bestehende Elternvertretung für die Dauer eines Jahres gewählt. Die beiden Elternvertreter nehmen an den Sitzungen des Sportausschusses teil. Damit sind sie an den Entscheidungen unmittelbar beteiligt und können auch Anträge an den Vorstand initiieren. Der Vorstand stellt eine stark verbesserte Kooperation mit den Eltern der aktiven Kinder und Jugendlichen fest.
2. Tipp: Elternmannschaft
Die Hockeyabteilung eines Sportvereins gründet eine Eltern-Hockeymannschaft. Die Erfahrung zeigt, dass dies eine hervorragende Möglichkeit zur Mitarbeitergewinnung ist.
3. Tipp: Elternstammtisch
Eltern eines Vereins haben einen Elternstammtisch ins Leben gerufen. Sie treffen sich jeden 3. Donnerstag im Monat im Vereinsheim, abends ab 20.30 Uhr. Inhalte: allgemeine Informationen erhalten und austauschen - über die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen unterrichtet werden - Kritik üben und Vorschläge machen können - Sorgen und Probleme aus Vereinssicht kennen lernen - mit den Trainern und Übungsleitern sprechen - Mitarbeit organisieren.
Quelle: vereinswelt
Stiftungen helfen: Hier sind Ihre aktuellen Anlaufstellen
Es gibt eine ganze Reihe von Stiftungen, die Zuschüsse für besondere Projekte vergeben. Die Auswahl und Ansprache von Stiftungen erfordert neben einem besonderen Projekt eine gute Vorbereitung und viel Geduld. Hier wichtige Adressen, die Sie kontaktieren können:
Allgemeine Auskünfte:
• Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Adenauerallee 15, 53111 Bonn
• cash coop Hessen, Baumweg 10, 60316 Frankfurt am Main, Tel.:069 - 44 30 16
Freizeitvereine:
• Deutsche Gesellschaft für Freizeit, Bahnstr. 4, 40699 Erkrath
Sport
• Stiftung Deutsche Sporthilfe, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt, Tel.: 069-67 000
Jugend
• Stiftung MITARBEIT, Bornheimer Str. 37, 53111 Bonn
• Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V., Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn
Auskunftsanspruch von Vereinsmitgliedern
Schriftlich hatte ein Vereinsmitglied, das im Streit mit dem Verein bzw. dessen Vorstand lag, den Vorstand auffordern lassen, auf der nächsten Mitgliederversammlung Auskunft zu einer Reihe von Fragen zum Mitgliederbestand und zur Verwendung von Vereinsmitteln zu erteilen. Diese Auskunft wurde verweigert. Erst eine Klage zwang den Vorstand, die erbetenen Auskünfte zu geben.
Aus §§ 27 Abs. 3, 666 BGB folgt, dass der Vorstand dem Verein, d.h. der Mitgliederversammlung, zur Auskunft verpflichtet ist. Dieses Auskunftsrecht ist auch jedem Mitglied in der Versammlung zuzubilligen, soweit dies zur Meinungsbildung und zur ordnungsgemäßen Erledigung von Tagesordnungspunkten erforderlich ist.
Diese Voraussetzungen waren vorliegend erfüllt. Die begehrten Auskünfte über die Zusammensetzung der Mitglieder und das Verfahren bei rückständigen Beiträgen stehen im Zusammenhang mit der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung und der Stimmberechtigung bei Abstimmungen und Wahlen sowie mit der Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Mitglieder. Die Satzung des Vereins enthielt eine Regelung, wonach die Mitgliedschaft im Verein endete, wenn bei Zahlungsrückständen von Mitgliedsbeiträgen nach Mahnung durch den Verein binnen einer Monatsfrist eine Zahlung nicht erfolgte.
Die Auskunft der Mittelverwendung und -anlage steht im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vereins und bildet die Grundlage für die Willensbildung zur Entscheidung über die Entlastung der Vorstandschaft.
Landgericht Stuttgart vom 17.2.2000 - 6 S 4/99 -
Quelle: aragvid
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