Nr. 155 - 30. Juni 2006
Lange Nacht des Sports in München
Bei der erstmals stattfindenen langen Nacht des Sports, am Sonntag den 2. Juli, ist auch der Bayerische Hockey-Verband vertreten. Hockeyinteressierte können sich in der Zentralen Hochschulsportanlage selber am Krumstab versuchen. Oder Elternmannschaften beim Hockeyspiel beobachten, das unter Federführung des ASV, von 18 bis 22 Uhr, durchgeführt wird.
So wird Ihre Mitglieder-Versammlung ein Erfolg
Damit Ihre Vereins-Versammlung nicht nach dem Motto "same procedure as every year" läuft, sollten Sie in diesem Jahr die Möglichkeit nutzen, die Planung einmal anders anzugehen.
Am einfachsten ist es, Sie setzen sich mit interessierten Mitgliedern ohne Tagesordnung zusammen und machen ein "Brainstorming". Die Regel dafür lautet: Jeder kann seine Gedanken ungeordnet äußern - ohne Rücksicht darauf, ob sie realisierbar sind oder nicht. Es sollen lediglich Ideen gesammelt werden. Wie und ob sich gute Ideen realisieren lassen, hängt vom Willen der Beteiligten ab. Dann machen Sie den 2. Schritt, die Sortierung der Vorschläge und die Überprüfung auf die Umsetzungschancen. Machen Sie eine Bestandsaufnahme und setzen Sie dann für die diesjährige Hauptversammlung klare Ziele.
Fragen Sie sich:
• Was macht den Mitgliedern Freude, sodass sie gerne zur Versammlung kommen?
• Was können wir noch tun, damit (z. B.) mindestens 25 Prozent der Mitglieder erscheinen?
• Aus diesen Zielen erarbeiten Sie einen Maßnahmenplan! Zum Beispiel:
• Jeder von uns ruft 10 Mitglieder an und lädt sie persönlich zur Versammlung ein.
• Die Einladung wird mit einem originellen Gutschein verschickt, der nur auf der Versammlung eingelöst werden kann.
Sie werden sehen: Schon diese beiden Maßnahmen (Brainstorming und Zielsetzung mit klaren Vorgaben zur Umsetzung) werden Ihre diesjährige Mitgliederversammlung in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Probieren Sie es aus!
Quelle: komma-net
Ferienseminar "Computer und Sport"
Die Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im Sport e.V. und die
Sportjugend Oberbayern laden Jungen und Mädchen im Alter von 12 bis 17
Jahren zur PC-Schulung "Computer und Sport" nach Inzell ein. Im Sport- und
Jugendferiendorf des BLSV in Inzell ist ein vielfältiges Turn- und
Sportprogramm garantiert. Zusätzlich wird mit den Teilnehmern täglich 3
Stunden (aufgeteilt nach PC-Anfängern und Fortgeschrittenen) unter
fachlicher Anleitung PC-Unterricht in den Standardprogrammen wie Winword,
Excel, etc. durchgeführt.
1. Termin: 29. Juli - 5. August
2. Termin: 5. - 12. August
Teilnahmegebühr: 210 Euro (Programm, Übernachtung und Vollverpflegung)
Nähere Infos bzw. Anmeldung bei Frau Winter, Tel. 089 15702-220
Mitgliederversammlung:
Falscher Termin kann zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen
Immer mal wieder kommt es in dem einen oder anderen Verein zum Streit darüber, ob eine Mitgliederversammlung zur Unzeit stattgefunden hat. Gerade in der Feriensaison sollten Sie wichtige Versammlungen deshalb nicht abhalten. Das bestätigt jetzt auch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Der Fall: Der Vorstand eines Vereins mit 80 Mitgliedern hatte zu einer Mitgliederversammlung in der Ferienzeit eingeladen. Da einige Mitglieder an dieser Veranstaltung aufgrund der Ferien nicht teilnehmen konnten, klagten Sie gegen die dort getroffenen Entscheidungen.
Das Urteil: Eine solche Einladung bzw. Terminierung ist nicht "verkehrsüblich", entschieden die Richter. Die während dieser Mitgliederversammlung getroffenen Entscheidungen seien nichtig (BayObLG, Urteil vom 16.7.2004, Az.: 3 Z BR 100/04).
Was das Urteil für Sie und Ihren Verein bedeutet: Terminieren Sie Mitgliederversammlungen stets außerhalb Ferienzeit und berücksichtigen Sie bei der Terminauswahl auch andere Ereignisse wie Brückentage und Ähnliches. Ansonsten riskieren Sie dass getroffene Beschlüsse vom Gericht wieder "kassiert" werden - unabhängig davon, wie viele Mitglieder teilgenommen haben.
Quelle: komma-net
Übersicht über Fördermöglichkeiten
Zur Förderung der Jugendarbeit in Münchner Sportvereinen und Fachverbänden gibt es zahlreiche Möglichkeiten auf unterschiedlichsten Ebenen. Aus Sicht der Münchner Sportvereine sind die Zuschüsse der Landeshauptstadt München von besonderer Bedeutung. Zusätzlich gibt es Fördertöpfe des Bundes und der EU.
Neue Richtlinien für die Förderung der Münchner Sportvereine
Die vom Stadtrat am 14. Februar beschlossenen neuen Richtlinien zur kommunalen Sportförderung sind rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft getreten. Durch die Einführung einer Vereinspauschale wurde das Gesamtsystem der Sportförderung übersichtlicher. Das Münchner Modell unterscheidet sich von den staatlichen Richtlinien durch eine wesentlich differenziertere Zielgruppenförderung, so dass der Sportentwicklung zielgenauer und flexibler Rechnung getragen werden kann. Die Bemessung der Förderung nach geleisteten Übungsstunden führt zur Stabilität der Zuschüsse.
Fragen zu den neuen Sportförderrichtlinien der Stadt beantwortet Elisabeth Stöhr vom Schulreferat/ Sportamt, Telefon 089 / 233-32111.
Im Zeichen des "Münchner Kindl"
Zuwendungen aus dem Budget der Bezirksausschüsse
Sie sind eine Initiative, eine Gruppe oder eine sonstige Organisation, die in den Bereichen
- Kultur und Kunst
- Jugend und Soziales
- Schule, Sport und Spiel
- Gesundheit und Umwelt
- Stadtteilentwicklung
das Gemeinschaftsleben Ihres Stadtbezirkes durch interessante Aktionen & Projekte gestalten und bereichern will? Wenn Sie das wollen dann können wir Ihnen helfen!
Tolle Ideen und ständig Ebbe in der Kasse? Sie wollen etwas bewegen, statt immer nur zu reden? Dann überzeugen Sie den Bezirksausschuss von Ihrer Idee! Aus seinem Budget können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (keine laufenden Kosten!) erhalten. Ohne "Formalitäten" geht aber auch hier nichts, schließlich handelt es sich um Steuergelder.
Die Zuwendungen erhalten Sie auf Antrag. Die Anträge gibt es bei den Bezirksausschüssen und im Rathaus (wichtig: vor Beginn der Maßnahme!).
Die Geschäftsstellen der Bezirksausschüsse (BA) nehmen die ausgefüllten Anträge entgegen. Bei Nachfragen empfiehlt es sich telefonisch einen Besuchstermin zu vereinbaren. Bitte achten Sie zur Beschleunigung des Verfahrens auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie die notwendigen Unterschriften!
Die Prüfung Ihres Antrages erfolgt zentral. Für sämtliche Rückfragen rund um das Budget stehen wir Ihnen auch dort jederzeit gerne zur Verfügung. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihr Antrag dem zuständigen BA vorgelegt und dieser beschließt in einer monatlich stattfindenden Sitzung über den Antrag.
Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid) vom Direktorium mitgeteilt. Die Bearbeitung des Antrages dauert etwa 6 - 8 Wochen.
Bei Bewilligung der Maßnahme werden die Gelder durch die Stadtkämmerei nach Abruf angewiesen und die korrekte Verwendung der Mittel muss dann ca. 3 Monate später durch Abrechnungen etc. dem Direktorium nachgewiesen werden.
Eine Doppelförderung liegt vor, wenn exakt der gleiche Zweck zwei Mal gefördert werden würde. Eine derartige Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen!
Von der Doppelförderung zu unterscheiden ist jedoch die Mehrfachförderung eines Projekts, die legitim ist. Erkundigen Sie sich, ob diese Möglichkeit in Ihrem Falle vorliegt.
Zusätzlich gibt es noch Fördermöglichkeiten durch den MSJ.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten können Sie hier herunter laden.
Steuerprüfung im Verein:
Worauf die Steuerprüfer jetzt besonders achten
Vorweg: Es empfiehlt sich für Ihren Verein heute mehr denn je, auf eine akkurate Vereinsbuchführung zu achten. Denn noch nie waren die Finanzämter so pingelig wie heute. Der Staat braucht Geld, und das Vereinswesen wird als eine bislang nur unzureichend angezapfte Geldquelle gesehen.
Das sind die Prüfpunkte der Betriebsprüfer:
• Spenden: Stimmen Spendenbescheinigung und Einnahmebuchung überein? Auch nach dem Wegfall des Durchlauf-Spendeverfahrens prüfen die Beamten kritisch. Denn der Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die Jahre, in denen noch die alte Spendenpraxis galt!
• 400-Euro-Kräfte: Alles o.k.? Verträge in Ordnung? Meldung richtig? Unbedingt von Ihnen zu prüfen. Sonst rutschen Sie in die Sozialversicherungs- und in die Steuerfalle.
• Vereinsfeste: Der Betriebsprüfer giert danach, Ihnen nachzuweisen, das Sie über die 30.678-Euro-Freigrenze gekommen sind. Er will die Körperschaftsteuer von Ihrem Verein kassieren. Die 30.678-Euro-Grenze gilt immer inklusive Umsatzsteuer!
• Gemeinnützigkeit: Bei "gestandenen" Vereinen darf der Körperschaftsteuer-Bescheid nicht älter als 3 Jahre sein. Genau in diese Falle sind im vergangenen Jahr viele Vereine gestolpert. Prüfen Sie am besten gleich nach!
• Satzung: Das ist eine neue Methode, mit denen Betriebsprüfer Ihnen das Leben schwer machen möchten. Sie überprüfen, ob Ihr Verein tatsächlich nur den in der Satzung genannten Zielen nachgeht. Denn sie wissen: Viele Satzungen sind veraltet. Kommt es hier aber zu Differenzen, können sie Ihnen die Gemeinnützigkeit für 3 Jahre rückwirkend aberkennen - und entsprechend für 3 Jahre Steuern nachfordern! Machen Sie jetzt unbedingt den Satzungscheck!
Quelle: komma-net
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