Bayerischer Hockey-Verband

Nr. 156 - 08. Juli 2006

Freiwilliges Soziales Jahr:
Die Stellenkapazitäten in Bayern wurden ausgeweitet

Aufgrund der hohen Nachfrage hat sich die BSJ und der BLSV entschieden, die Stellenkapazität im FSJ auszuweiten. D.h. konkret, dass es derzeit wieder möglich ist eine Stelle zu besetzen, auch wenn sie noch nicht reserviert war. Eine Besetzung mit einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer (KDV) ist derzeit ohne Probleme möglich, eine Besetzung im Regel-FSJ i.d.R. nur mit Frauen und nur nach Rücksprache. Vereine welche an einer Besetzung interessiert sind, sollten sich möglichst bald bei uns melden. Bitte sagen Sie Bewerbern aber grundsätzlich erst zu, wenn auch eine konkrete Zusage unsererseits vorliegt.
Vereine welche auf der Warteliste standen und einen KDV gemeldet und uns die Stellenbesetzungsanzeige geschickt hatten, kann ich hiermit zusagen. Eine Meldung unsererseits an die betroffenen Vereine bzw. die Zusendung der Verträge erfolgt in Kürze.
Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass eine regelmäßige Besetzung auch in den Folgejahren leider nicht garantiert werden kann. Über Änderungen im Stellenvergabesystem werde ich rechtzeitig per email und über den BayernSport informieren. Das derzeitige Stellenvergabesystem gilt voraussichtlich auch für 07/08, jedoch können sich die Fristen nach vorne verschieben!
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Stephan Giglberger

Neues FSJ-Internetportal

Die Deutsche Sportjugend hat ein neues Internetportal zu denFreiwilligendiensten im Sport freigeschaltet. Ein Klick lohnt sich:
www.freiwilligendienste-im-sport.de.
Verlinkungen der homepages der FSJ-Einsatzstellen zu dieser Seite sind erwünscht und zur Bewerberinformation sehr sinnvoll. Aber auch viele Hinweise für Einsatzstellen sind darauf zu finden.

Vorstandsverkleinerung wenn nicht genügend Kandidaten für den Vorstand zur Verfügung stehen - so geht es

Das kommt immer mal wieder vor: Neuwahlen stehen an - aber es finden sich nicht genügend Kandidaten, um alle Vorstandsposten zu besetzen. Da bietet sich natürlich die Überlegung an, die Zahl der Vorstandsmitglieder insgesamt zu verkleinern. Doch Achtung:
Oft ist die Zahl der Vorstandsmitglieder in der Satzung festgelegt. Eine Verkleinerung des Vorstands ist dann nur über eine Satzungsänderung möglich! Und hier kommt § 71 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ins Spiel. Demnach gilt: Änderungen in der Satzung werden erst dann wirksam, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen sind.
Konkret bedeutet das: Erst wenn die Satzungsänderung eingetragenen ist, kann auch der verkleinerte Vorstand zum Vereinsregister gemeldet werden. Folge:
1. Die Satzungsänderung muss notariell beglaubigt werden und
2. erst dann kann der neue Vorstand gewählt werden.

Tipp:

Den Beschluss über Satzungsänderung und Neuwahl können Sie aber auf der gleichen Mitgliederversammlung fassen. Beschlüsse können nämlich bereits auf Basis der geänderten Satzung gefasst werden - auch wenn sie erst nach der Eintragung wirksam werden. So hat es das Oberlandesgericht München bereits vor einiger Zeit entschieden (OLG München, Urteil vom 18.2.1998, Az. 3 U 4897/97). Aber: In jedem Fall muss der Beschluss über die Satzungsänderung vorliegen, bevor der verkleinerte Vorstand gewählt wird. Beachten Sie also die Reihenfolge der Beschlussfassung.

Übungsleiter-Honorare:
Warum eine Rückspende für beide Seiten vorteilhaft ist

Ihre Übungsleiter möchten dem Verein etwas Gutes tun und trotzdem profitieren? Kein Problem. Dann können sie die Einnahmen, die sie im Rahmen der Tätigkeit als Übungsleiter erzielen (z.B. Übungsleiterpauschale) dem Verein zurückspenden. Das hat für beide Seiten Vorteile:

Sie wissen ja, Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sind auch 2006 bis zur Höhe von 1.848 Euro pro Jahr steuerfrei. Die sollten Sie Ihrem Übungsleiter auch zahlen.
Möchte der Übungsleiter dann sein Honorar spenden, kein Problem! Sie können ihm eine Zuwendungsbescheinigung über seine "Spende" ausstellen. Die wiederum kann er steuerlich geltend machen. Bezeichnen Sie die Zuwendung aber ausdrücklich als "Aufwandsspende" auf der Zuwendungsbescheinigung.
Achtung! Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Übungsleiter eine schriftliche Vereinbarung über sein Honorar getroffen haben! Das heißt: Bei dem spendenden Übungsleiter muss eine rechtsgültige Forderung vorhanden sein, auf die er dann verzichtet. Deshalb sollten Sie klar regeln, welche Ansprüche aus Honoraren Ihre Übungsleiter oder andere Helfer haben.
Quelle: vereinswelt

Geldquelle Internet: Ihr Vereins-Buchshop

Ihre Mitglieder benötigen Noten, Fachliteratur oder haben ein großes Interesse daran? Dann sollten Sie darüber nachdenken, auf Ihrer Internetseite einen Buch- oder Notenshop einzurichten. Ein solcher "Shop" ist eine Seite mit Buchempfehlungen, beispielsweise durch andere Mitglieder oder den Vorstand, die direkt mit dem Online-Buchshop "Amazon" verlinkt ist. Die Vereinsmitglieder haben keinen Nachteil dadurch. Ihr Vorteil: Ihr Verein erhält für jedes von Ihrer Internetseite aus bestellte Buch eine Gutschrift in Höhe von 20 Prozent des Ladenverkaufspreises.
Informationen zu diesem Freundschaftsprogramm finden Sie auf der Seite www.amazon.

Schaden des Monats:
Vereinskonto geräumt: Vorsicht Phishing-Mails

Jeder von uns weiß, dass die moderne Technik auch ihre Tücken hat. Diese schmerzliche Erfahrung musste erst kürzlich ein Segelverein machen:
Der Kassenwart des Klubs hatte eine sogenannte "Phishing-Mail" erhalten, die den Anschein verbreitete, dass sie vom eigenen Kreditinstitut verschickt wurde. Inhaltlich verwies sie darauf, dass es in der Bank einen Datenverlust gegeben hatte und bat den Empfänger nun, seine persönlichen Daten, Passwörter und PIN unter dem in der Email angeführten Link zu aktualisieren. Der Kassenwart des Vereins fiel prompt darauf herein, antwortete pflichtbewusst und stellte dann einige Tage später fest, dass das gesamte Vereinskonto leergeräumt war.
Der Verein setzte sich nach dieser schrecklichen Entdeckung sofort mit seinem Versicherungsbüro beim LSB/LSV in Verbindung. Glücklicherweise hatte er bei der ARAG Sportversicherung eine Vermögensschaden-Zusatzversicherung abgeschlossen. So übernahm die ARAG Sportversicherung den entstandenen Schaden in Höhe von Euro 5.000,-- und konnte die Insolvenz des Vereins abwenden.

Tipp:

Die Kreditinstitute weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Emails verschicken, um vertrauliche Daten abzufragen. Sollten Sie eine solche Email erhalten, löschen Sie sie am besten sofort oder rufen Ihr Kreditinstitut an, um eine Auskunft darüber einzuholen.
Quelle: aragvid-arag 07/06

Versicherung: Damit kein Verlust droht: Schäden immer sofort melden!

Bei einer Sportverletzung, der Beschädigung der Brille eines Zuschauers oder auch beim Durchbrennen des Kassierers mit der Vereinskasse gilt immer die Prämisse: Den Schaden sofort melden!
Dazu ist Jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet. Ein Verstoß dagegen kann dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird.
Der Grund für diese Verpflichtung liegt darin, dass der Versicherer in die Lage versetzt werden muss, möglichst zeitnah Ermittlungen zum Schadenfall und zu seinen Umständen anstellen zu können. Nur so kann sicher gestellt werden, dass rechtzeitig z.B. kostenmindernde Maßnahmen ergriffen werden Zeugen befragt oder durch Sachverständige die tatsächliche Schadenshöhe ermitteln wird.

Tipp an alle Vorstände, Geschäftsführer, Trainer und Übungsleiter:

Entscheiden Sie niemals selbst, ob ein Schadenfall eine Versicherungsleistung auslösen kann oder nicht. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich an Ihr zuständiges Versicherungsbüro. Sobald Sie von einem Unfall Kenntnis erhalten, prüfen Sie bitte, ob die Unfallmeldung bereits an das Versicherungsbüro gesandt wurde. Im Zweifel gibt Ihnen das Versicherungsbüro bei Ihrem LSB oder LSV jederzeit Auskunft darüber, ob eine Meldung vorliegt.
Quelle: aragvid-arag 07/06

DOSB und Commerzbank verleihen Preis "Pro Ehrenamt"

Auch 2006 loben der Deutsche Olympische Sportbund und die Commerzbank - erstmals in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement - den Preis "Pro Ehrenamt" aus. Persönlichkeiten und Institutionen aus Wirtschaft, Medien und Politik, die sich für das Ehrenamt im Sport eingesetzt haben, sind aufgerufen, sich bis zum 15. September zu bewerben. Die Ehrenamtlichen selbst können ihre Förderer vorschlagen.
Rund 23 Millionen Bundesbürger ab 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich, davon mehr als zehn Prozent in Sportvereinen. Diese im Freiwilligensurvey 1999 ermittelten Werte hat eine aktualisierte Untersuchung 2004 bestätigt. Von der viel beschworenen "Krise des Ehrenamtes" kann deshalb keine Rede sein. Allerdings stehen die Ehrenamtlichen in den Sportvereinen vor enormen Herausforderungen: Steigende Erwartungen von Mitgliedern und sozialem Umfeld bei verstärktem Wettbewerbsdruck durch kommerzielle Sportangebote verlangen ihnen Höchstleistungen ab. Ohne Unterstützung ist das Spiel kaum zu gewinnen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Organisationen sind deshalb gefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Dafür werben DOSB - vormals DSB - und Commerzbank seit 2000 mit dem Preis "Pro Ehrenamt", den sie jährlich an Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Medien vergeben, die sich für das Ehrenamt im Sport einsetzen und gute Bedingungen für die Ehrenamtlichen schaffen. Eingebettet in die Initiative "Danke! Sport braucht dein Ehrenamt" der Kooperationspartner soll "Pro Ehrenamt" ein Zeichen geteilter Verantwortung setzen. Persönlichkeiten und Institution, die sich für das Ehrenamt im Sport engagiert haben, sind bis zum 15. September eingeladen, sich zu bewerben. "Wir hoffen auch auf viele Vorschläge der Ehrenamtlichen selbst: Sie können ihre Förderer vorschlagen", betont Markus Böcker, der die Initiative auf Seiten des DOSB leitet. Die Preisverleihung findet am 5. Dezember 2006, dem Tag des Ehrenamtes, im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt.
Im Ehrenamts-Portal von DOSB und Commerzbank finden Interessierte weitere Informationen und die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformulare.
Quelle: dosb

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Dieter Strothmann
Gärtnerplatz 2
80469 München
Tel.: 089-201 60 60
Tel.: 0171-416 67 18
Tel. (g): 089-53 48 50
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