Nr. 160 - 04. August 2006
Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen
Die Mittel des Vereins müssen stets zeitnah verwendet werden. Sie dürfen Gelder also nicht einfach auf dem Konto horten. Sonst ist die Gemeinnützigkeit des Vereins schnell gefährdet.
Zu den Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen, gehören insbesondere
• Einnahmen aus Sponsoring
• Erträge aus Vermögensverwaltung
• Gewinne aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
• Gewinne aus Zweckbetrieb
• Mitgliedsbeiträge
• Spenden
Um eine zeitnahe Verwendung handelt es sich noch, wenn die vereinnahmten Mittel erst in dem Geschäftsjahr ausgegeben werden, das dem Jahr des Zuflusses folgt.
Beispiel:
Die Gemeinnützigkeit ist nicht in Gefahr, wenn Sie die Einnahmen Ihres Vereins aus diesem Jahr erst im nächsten Jahr ausgeben. Hauptsache, Sie verwenden die Mittel für satzungsgemäße Zwecke.
Die zeitnahe Mittelverwendung gilt grundsätzlich auch für Ihre Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet konkret: Nach Zahlung der Steuern und Abgaben müssen Sie den Überschuss für Ihre gemeinnützigen Zwecke einsetzen.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Rücklagen.
Quelle: vereinswelt
Bei Vereinsreisen an alle Eventualitäten denken!
Ein Hockeyverein hatte für seine Jugend eine vierzehntägige Ferienfreizeit In Frankreich organisiert und dafür einen Reisebus gebucht. Am Rückreisetag erschien der Bus jedoch nicht. Die telefonische Nachfrage ergab, dass das Busunternehmen kurzfristig Konkurs angemeldet hatte und kein Bus kommen würde. So musste der 2. Vorsitzende des Vereins kurzfristig eine andere Rückreisemöglichkeit organisieren.
Reisen gehören heute zum festen Bestandteil des Vereinslebens. Bei der Vorbereitung einer Reise muss jedoch bereits daran gedacht werden, wie die vielfältigen Gefahren und Risiken für die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abgesichert werden können. Zu beachten ist dabei die Gesetzesgebung (§ 651 K BGB), die vorschreibt, dass die Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reisen bzw. Reisebüros, sondern auch für die Vereine und Verbände.
Reiseveranstalter ist nach dem Wortlaut des Gesetzes derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen der Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst (z.B. den Reisebus und die Unterkunft). Diese hatte der Verein im beschriebenen Falle erbracht und war damit als Reiseveranstalter zum Abschluss einer Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) verpflichtet, was er auch getan hatte. Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorschrift hätte dem Klub eine Geldstrafe gedroht.
Unabhängig von der Gesetzesregelung ist den Personen, die eine Reise organisieren, oft nicht bekannt, dass sie als Veranstalter sehr strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen, die den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen erforderlich machen. Aus diesem Grunde hat die ARAG nach günstigen Lösungsmöglichkeiten für die Sportorganisationen gesucht, um die Verbände und Vereine der LSB/LSV unkompliziert in die Lage zu versetzen, die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine zu beantragen und an die Reiseteilnehmer auszuhändigen. Neben der Kautions-/Veranstalterhaftpflichtversicherung können die Vereine für ihre Reiseteilnehmer bei Bedarf auch eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Krankenversicherung abschließen. Dies hatte der Hockeyklub in weiser Voraussicht gemacht, so dass die ARAG Sportversicherung für die kompletten Rückreisekosten aufkam.
Wenn Sie noch Fragen zum Versicherungsschutz haben oder an der Zusendung
von Reiseversicherungsprospekten interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Versicherungsbüro.
Quelle: aragvid-arag
Wie Sie Spenden an Ihren Verein finanzamtssicher bestätigen
Ihr Verein gehört zu denjenigen, die besonders förderungswürdige Zwecke verfolgen, und Sie haben vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid erhalten? Dann dürfen Sie Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) direkt ausstellen.
Achten Sie unbedingt auf das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids des Finanzamts. Liegt es länger als fünf Jahre zurück, erkennen Finanzämter die ausgestellten Zuwendungsbestätigungen nicht mehr an. Und:
Zuwendungsbestätigungen müssen nach einem verbindlichen amtlichen Muster ausgestellt werden. Ihr Umfang darf eine DIN-A4-Seite nicht übersteigen. Außerdem müssen Sie auf der Bestätigung Angaben zu dem erteilten Freistellungsbescheid machen (Datum und Aktenzeichen des Bescheids).
Quelle: vereinswelt
Schaden des Monats:
Legionellengefahr in defekter Dusche
Der Kader der U-14 Junioren eines Vereins konnte das Ende der Busfahrt kaum erwarten. Denn das Team war bei einem befreundeten Verein zu einem Turnier eingeladen. Am späten Nachmittag war es dann soweit: Die Jugendlichen und ihre Betreuer bezogen ihr Quartier im Vereinsheim und gingen anschließend gemeinsam zum Essen. Da es während der Fahrt ziemlich heiß war, nahm Bastian allerdings vorher noch eine Dusche.
Am nächsten Tag musste Bastian noch in der ersten Halbzeit aus dem Spiel genommen werden. Ihn plagten Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen, Gliederschmerzen und Husten.
Als es ihm am nächsten Tag nicht besser ging, wurde ein Arzt hinzugezogen, der bei Bastian eine schwere Legionelleninfektion feststellte. Man informierte das Gesundheitsamt, das daraufhin die Duschen des Vereinsheims überprüfte und in einem Duschbereich eine erhöhte Anzahl von Legionellen(-Bakterien) feststellte. In diesem Duschbereich waren die Zirkulationspumpen seit kurzem defekt und der Verein hatte es versäumt, die Duschen abzustellen und zu sperren.
Der Arzt überwies Bastian ins nächste Krankenhaus, in dem er zwei Wochen verbringen musste. Der gastgebende Verein war Mitglied im LSB/LSV, so dass der Schaden über das ARAG-Versicherungsbüro abgewickelt wurde, das die Ansprüche von Bastian regelte.
Die Krankenkasse, die zunächst sämtliche Behandlungskosten vorgestreckt hatte, nahm bei dem Verein Regress. Zusammen mit dem Schmerzensgeld belief sich die gesamte Versicherungsleistung auf € 19.000. Im Nachhinein kann nur von Glück gesprochen werden, dass nicht noch weitere Sportler an den Legionellen erkrankt waren.
Quelle: aragvid-arag
Der optimale Versandtermin für Ihre Pressemitteilungen
Grundsätzlich gilt für alle Ihre Vereins-Pressemitteilungen: Tagesaktuell produzierende Medien, wie zum Beispiel das Lokalradio, die Tageszeitung oder auch Online-Dienste, sind ständig an aktuellen Meldungen interessiert. Arbeiten Sie deshalb am besten kontinuierlich und versorgen Sie die Redaktionen immer wieder mit Ihren Meldungen.
Dienstag und Donnerstag bringen die besten Chancen für Ihre Pressemitteilung
Eine Untersuchung der Zeitschrift "iBusiness" hat ergeben, dass eine Pressemitteilung in der Redaktion am Dienstag und am Donnerstag ganz besonders hohe Chancen hat aufzufallen. Denn an Montagen, aber auch an Freitagen werden die Redaktionen mit Pressemitteilungen anderer Organisationen und Unternehmen förmlich überschüttet. Genau hier aber liegt die Chance für Ihren Verein - wenn Sie gegen den Strom schwimmen!
Gute Abdruckchancen für Ihre Vereinspressemeldungen haben Sie auch an einem Tag, der in der Studie gar nicht untersucht wurde - am Sonntag. Da alle Zeitungen, die montags erscheinen, weitestgehend am Sonntag redaktionell erstellt werden, sind die Redaktionen am Wochenende besetzt. Allerdings arbeitet am Wochenende kaum eine Pressestelle der "professionellen Unternehmen", die sonst ihre Pressemitteilungen loslassen. Entsprechend wenig Pressemitteilungen werden verbreitet. Daher ist auch der Sonntag für Ihre Vereinspressemitteilung besonders interessant.
Quelle: vereinswelt
Worauf bei gemieteten Festzelten zu achten ist
Auch in diesem Sommer werden wieder überall Sommerfeste gefeiert. Festzelte sind dabei besonders gefragt, die durch ihre stimmungsvollen Atmosphäre natürlich zahlreiche Besucher anlocken. Der Betrieb dieser Festzelte ist jedoch mit Risiken verbunden: Zum Beispiel sollte man frühzeitig prüfen, ob für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
Bei satzungsgemäßen Veranstaltungen besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag. Die "Veranstalter-Haftpflichtversicherung" umfasst dabei auch Schäden, die durch den Betrieb des Zeltes entstehen. Wenn also zum Beispiel eine Person beim Auf- und Abbau des Zeltes zu Schaden kommt oder das Zelt während eines Festes in sich zusammenfällt und Gäste verletzt, werden berechtigte Ansprüche in einem solchen Fall schnell durch die ARAG Sportversicherung geregelt.
Verursachte Schäden am gemieteten Zelt werden von der Haftpflichtversicherung aber nur dann erfasst, wenn dies vorher besonders vereinbart wurde.
Die ARAG Sportversicherung hat für diese Fälle besondere Zusatz-Angebote entwickelt, die in den Versicherungsbüros (www.ARAG-Sport.de) angefragt werden können. Der dafür notwendige Beitrag richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung sowie nach dem Zeitwert des Zeltes.
Quelle: aragvid-arag
Mini-München - ein Beispiel für informelles Lernen
Am 1. August eröffnete Mini-München im Olympiapark zum dreizehnten Mal seine
Pforten. In diesem Jahr in der Event-Arena.
Mini-München ist das größte Ferienprogramm der Stadt München und eines der
bekanntesten kulturpädagogischen Projekte für Kinder in Deutschland. Die
Kinder sind die Akteure und Macher in der Spielstadt, und zwar Jungen und
Mädchen in gleichem Maße. Auch wenn in Mini-München der Ansturm besonders
groß ist - an manchen Tagen kommen bis zu 2000 Kinder und Jugendliche -
haben bisher alle Besucher einen Platz in der Spielstadt gefunden: Im
Handwerkerhof, bei der Stadtverwaltung, im Rathaus, bei der Bank, im Bauamt,
im Fernsehstudio, bei der Zeitung, beim Theater, in der Gärtnerei, im Spiel-
und Sportbereich, in den Forschungslabors, in der Hochschule, in der
Kunstakademie, in der Zoff-Akademie, im Restaurant, bei der Müllabfuhr oder
als Gewerbetreibende im eigenen Betrieb...
Mini-München ist täglich geöffnet von 11-18 Uhr, außer Sonntag und Montag.
Die Kinder können kommen und gehen, wann sie wollen. Beim ersten Besuch
erhalten die Kinder im Einwohnermeldeamt ihren persönlichen Stadtausweis mit
vielen Informationen und den Spielregeln, und dann geht es los. Beim
Arbeitsamt werden über 700 Jobs, an der Hochschule bis zu 500 Studienplätze
angeboten. Wer arbeitet oder studiert, kann "MiMüs" verdienen und damit im
Gasthaus essen, ins Kino und Theater gehen, im Supermarkt einkaufen, sich
ein Grundstück pachten oder sein Geld auf ein Sparbuch einzahlen.
Termin: 1. - 19. August 2006
Das Mitmachen kostet nix!
Quelle: msj
Baumaßnahmen:
Bundesregierung investiert in Konjunktur und Zukunft - und Bayern?
Einrichtungen der Jugendarbeit wie zahlreiche öffentliche Gebäude hoch sanierungsbedürftig - Ohne weitere Investitionen verfällt die bestehende Substanz - BJR fordert Investitionsprogramm
Im jüngst beschlossenen Konjunkturprogramm der Bundesregierung sind 4 Mrd. Euro für den Bereich der öffentlichen Gebäudesanierung enthalten. Angesichts des dramatisch hohen Sanierungsbedarfs bei Gebäuden der Jugendarbeit in Bayern stellt der Bayerische Jugendring (BJR) die Frage, weshalb Bayern hier nicht stärker investiert. Die Staatsregierung leistet es sich derzeit, bestehende Einrichtungen verfallen und teilweise oder ganz schließen zu lassen, und verzichtet gleichzeitig auf den konjunkturellen Impuls, der von Investitionen in bauliche Maßnahmen vor allem für den Mittelstand ausgehen könnte. Der BJR wiederholt zu diesem Anlass seine Forderung nach einem Sonderinvestitionsprogramm für Einrichtungen der Jugendarbeit. Dringend benötigt werden jährlich mindestens 4 Mio. Euro über drei Jahre hinweg, um den aktuellen Bestand an Häusern zu erhalten.
Abnahme der Fördermittel um über zwei Drittel in den vergangenen zehn Jahren
Die entsprechenden Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung mussten im Zuge der Haushaltskürzungen in den vergangenen zehn Jahren von ca. 4 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro reduziert werden, das entspricht einem Einbruch um über zwei Drittel. Sie reichen derzeit nicht einmal mehr für die dringlichsten Baumaßnahmen aus. Hinzu kommen Belastungen in Höhe von ca. 8 Mio. Euro aus Zuwendungen, die vor den Kürzungen zugesagt wurden, für die jetzt jedoch das Geld fehlt. Dringend notwendige Sanierungen können so nicht mehr gefördert werden, da die vorhandenen Mittel seit Jahren fast ausschließlich in den Abbau dieser Altlasten fließen.
Einrichtungen von der Schließung bedroht
Ohne Förderung ist es jedoch den kommunalen oder verbandlichen Trägern in aller Regel nicht möglich, die allernötigsten Modernisierungen vorzunehmen. Ein Großteil des landesweiten Gebäudebestands der Jugendarbeit in Bayern ist in einem schlechten baulichen Zustand. Viele der Häuser weisen fortschreitende Mängel auf, besonders im Energieverbrauch, und sind ohne weitere Investitionen in ihrem Bestand gefährdet. Behördliche Auflagen, etwa auch Maßnahmen des Brandschutzes oder der Hygiene, können aufgrund fehlender Fördergelder nicht fristgerecht umgesetzt werden. So wird es in Zukunft zu Schließungen von Einrichtungen wie Jugendtreffs oder Jugendgästehäusern kommen. Hier werden bisher investierte Gelder schlichtweg vernichtet.
Investitionen in bauliche Qualtität auch konjunkturpolitisch sinnvoll
Oft sind Häuser aufgrund hoher Energiekosten für die Gemeinden nicht mehr leistbar. Heutige Invesitionen könnten Betriebskosten dauerhaft entscheidend senken. Dies macht nicht nur ökologisch und wirtschaftlich Sinn. Darüber hinaus profitiert durch eine Aufstockung der Fördermittel gleichzeitig der bayerische Mittelstand. Jeder vom Freistaat hier investierte Euro erschließt weitere zwei Euro, mit denen die lokale Bauwirtschaft angekurbelt werden kann. Dies schafft und sichert Arbeitsplätze und ermöglicht zudem höhere Steuereinnahmen für die öffentliche Hand.
Quelle: Stellungsnahme des bjr
Gesundheit:
Fünf Übungen, die Ihre Knie fit halten
Knieverletzungen sind in erster Linie auf Unachtsamkeit zurückzuführen, gepaart mit zu schwachen Muskeln, Sehnen und Bändern. Wenn Sie diese richtig trainieren, können Sie auch eine Überdehnung besser wegstecken, ohne dass sie reißen oder aber Verschleißerscheinungen aufweisen. Mit 5 einfachen Übungen können Sie Ihre Knie fit halten.
Die Übungen, bei denen nichts anderes vermerkt ist, sollten Sie 5 bis 10 Sekunden halten, dann lockern - machen Sie, sofern Sie es schaffen, von jeder Übung 10 Wiederholungen.
Kräftigung der Kniebeuger
Setzen oder legen Sie sich auf den Boden, die Beine sollten angewinkelt sein. Drücken Sie jetzt Ihre Fersen fest auf den Boden, gleichzeitig müssen Sie die Muskeln im Oberschenkel anspannen. Halten Sie diese Haltung rund 5 bis 10 Sekunden lang, dann lassen Sie locker.
Kräftigung der Kniestrecker I.
Legen Sie sich auf den Bauch. Unter die Knöchel legen Sie sich ein zusammengerolltes Badelaken. Nun drücken Sie Ihre Knöchel fest in das Tuch hinein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Beine gestreckt halten.
Kräftigung der Kniestrecker II.
Legen Sie sich auf den Rücken. Ein Bein winkeln Sie an, das andere lassen Sie gestreckt auf dem Boden liegen. Nun heben Sie das gestreckte Bein rund 10 bis 20 Zentimeter weit hoch. Halten Sie es hier rund 5 Sekunden, dann heben Sie es 5 Zentimeter höher, wieder 5 Sekunden halten, wieder 5 Zentimeter höher - so lange, bis es im 90-Grad-Winkel nach oben zeigt. Nun senken Sie es genau so schrittweise wieder ab. Wiederholen Sie die Übung 5-mal, dann nehmen Sie die andere Seite.
Kräftigung der Oberschenkelmuskulatur I.
Halten Sie sich, wenn nötig, an einem Stuhl fest, und stellen Sie sich aufrecht hin. Nun heben Sie langsam das rechte Bein gestreckt an, so weit es geht. Dann senken Sie es wieder ab - anschließend machen Sie die Übung mit der anderen Seite. Sind Sie trainiert, können Sie sich Gewichtsmanschetten um die Knöchel wickeln.
Kräftigung der Oberschenkelmuskulatur II.
Legen Sie sich auf den Rücken; unter Ihren Knien liegt ein zusammengerolltes Badelaken. Nun strecken Sie die Knie und drücken damit die Rolle zusammen und auf den Boden. Halten Sie die Spannung, dann lassen Sie langsam wieder locker.
Quelle: vnr täglich
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